ADB:Schweppe, Albrecht
Martin’s [415] Lehrbuch. – 1822 siedelte er als Rath des obersten Gerichtshofes der Hansestädte nach Lübeck über, wo er nach kaum 5jähriger Thätigkeit im eben begonnenen 47. Lebensjahre mit Tod abging. – Von seinen Schriften erwähnen wir: „Entwurf eines Systems der Pandekten“ 1806; 3. Ausg. 1812; „Das System des Concurses der Gläubiger“ 1812, 2. Ausg. 1824; „Römische Rechtsgeschichte und Rechtsalterthümer“ 1822 und 1826. Endlich sein Hauptwerk: „System des römischen Privatrechts“ 1814–15, 2. u. 3. Aufl. 1819 u. 1822, 4. Aufl. Thl. 1 u. 2 1828, die folgenden 3 Thle. (3–5) wurden nach des Verfassers Tode von Dr. Wilh. Mejer 1830, 1832 und 1833 veröffentlicht.
Schweppe: Albrecht S., juristischer Schriftsteller und praktischer Rechtsgelehrter, geboren am 21. Mai 1783 zu Nienburg in der Grafschaft Hoya im Hannoveranischen, † am 23. Mai 1829 zu Lübeck. S. bezog 1800 als Hörer der Rechte die Universität Göttingen, erwarb dortselbst 1803 mit der Inauguraldissertation „De querela inofficiosi testamenti“ (Göttingen 1803, 4°) die Doctorwürde, und hielt als Privatdocent beifällig aufgenommene Vorträge. 1805 folgte er als außerordentlicher Professor der Rechte einem Rufe nach Kiel, wurde 1814 ordentlicher Professor und ging 1818 in derselben Eigenschaft nach Göttingen; dort las er im Wintersemester Pandekten nach eigenem Systeme, im Sommer neben Rechtsgeschichte und Rechtsalterthümern Civilproceß nach- Pütter’s Gesch. Göttingens, 3. Thl. – Brüssow im Neuen Nekrolog der Deutschen. 7. Jahrg. 1829, S. 449 u. 450 Nr. 196 und die dort Genannten.