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Artikel „Schwartzenbach, Leonhard“ von Johannes Bolte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 33 (1891), S. 216, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schwartzenbach,_Leonhard&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 13:29 Uhr UTC)
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Schwartzenbach: Leonhard S. aus Spalt im Bisthum Eichstädt (Spalatinus), Dichter des 16. Jahrhunderts. Er war 1554 Stadtschreiber zu Ornbau a. d. Altmühl und 1564 Stadtschreiber in Gunzenhausen. Zuvor veröffentlichte er „Ein schöne Comedi, darinnen rechte trew vnd freundtschafft an zweyen gesellen, der ein yeglicher den andern bey dem leben erhalten, fürgestelt würdt“. Nürnberg (1551). 8°. Dies Stück beruht auf Boccaccio’s Novelle von Titus und Gisippus und ist von der um drei Jahre älteren, aber damals noch ungedruckten Komödie Titus und Gisippus des Hans Sachs (Werke 3, 2, 4) unabhängig. S. verfährt auch viel selbständiger mit seiner Vorlage als Hans Sachs; er führt nicht vor, wie Gisippus seine Braut Sophronia ohne ihr Wissen dem Freunde abtritt, sondern beginnt erst nach dem geschehenen Betruge. Er hütet sich vor Nachahmung der wohlstilisirten Reden bei Boccaccio und führt den Dialog leidlich lebendig; aber das Beiwerk überwuchert etwas die Handlung. Terenzianische Gestalten wie der wohlmeinende Nachbar Chremes, der Knecht Syrus, der Schlemmer Gnato tummeln sich in den ersten Acten, plündernde Landsknechte und Diebsgesellen in den folgenden auf der Bühne, und mit besonderem Behagen wird die feierliche Gerichtssitzung ausgemalt. S. schrieb auch „den jungen anfahenden vnd noch ungeübten Schreibern zu dienstlichem nutz“, eine Synonymik, deren Verhältniß zu ihren Vorgängerinnen noch zu untersuchen bleibt: „Synonyma. Formular, wie man einerley meinung auff mancherley ahrt vnd weise soll außsprechen.“ Nüremberg 1554. 8°. Wiederholt Frankfurt a. Mayn 1564 fol. Ebd. 1571 und 1580. fol. In der Vorrede hebt er hervor, daß „fast inn jeder Landtschafft ein sondere ahrt zureden entspringen, vnd bey nahe kein Region im gantzen Teudtschlandt die andern recht wol vernemen oder verstehen kan. Darumb dann das gut Hochteutsch, so bißher in den Cantzleyen erhalten vnd bey den gelertten in vblichen gebrauch bliben, zuerlernen sehr mühesam ist, vnnd hohes fleyß bedarff“.

Goedeke, Grundriß2 II, 383.