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Artikel „Schröter, Wilhelm von“ von Heinrich Klenz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 574, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schr%C3%B6ter,_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 03:29 Uhr UTC)
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Schröter: August Wilhelm Ferdinand v. S., Jurist und mecklenburgischer Minister, geboren am 13. Juni 1799 zu Rendsburg (nicht 1800 zu Langensee), † am 14. August 1865 zu Schwerin. S. war ein jüngerer Bruder von Hans Rudolf S. (s. S. 567). Er studirte von Ostern 1816 bis Michaelis 1819 Jurisprudenz in Göttingen und in Jena, wo er 1820 die juristische Doctorwürde erwarb und sich ein Jahr darauf habilitirte. Nachdem er 1822 zum außerordentlichen Professor und 1823 zum ordentlichen Honorarprofessor ernannt worden war, erhielt er 1825 ein juristisches Ordinariat und 1827 auch Sitz und Stimme im Oberappellationsgerichte zu Jena. Johannis 1836 wurde er als Oberapellationsgerichtsrath nach Parchim in Mecklenburg berufen, von wo er 1840 mit der Behörde nach Rostock übersiedelte. Als 1850 in Mecklenburg-Schwerin die kurze Zeit aufgehoben gewesene landständische Verfassung wieder eingeführt wurde und das liberale Ministerium seinen Abschied nahm, berief der Großherzog S. an die Spitze des Justizministeriums (mit dem dort die geistlichen, die Unterrichts- und die Medicinalangelegenheiten verbunden sind). Diesem hohen Amte stand S. anfangs als Staatsrath, seit 1858 als wirklicher Staatsminister mit dem größten Eifer vor. Wie er als akademischer Lehrer und als Richter unausgesetzt darauf bedacht gewesen war, seine juristischen Kenntnisse zu erweitern und zu vertiefen, so war er als Minister unermüdlich für des mecklenburgischen Volkes Wohl thätig, das er vor allem in einer Rückkehr zum kirchlichen Leben erblickte. Aus innerster Ueberzeugung strengconservativ suchte er alle liberalen Einflüsse von Kirche und Schule fern zu halten. Seinen Untergebenen war er ein milder Vorgesetzter und sorgte für sie in Fällen der Noth mit fast väterlicher Liebe. – Außer einigen Aufsätzen in der von ihm seit 1837 mit herausgegebenen Zeitschrift für Civilrecht und -Proceß veröffentlichte v. S. folgende Schriften: „De nexu tutelae et juris succedendi ab intestato in bona defunctorum“, 1820; „De sponsoribus, fidepromissoribus et fidejussoribus“, 1822; „Observationes juris civilis“, 1826; „De temporis vi in actionibus atque interdictis tollendis“, 1827; „De temporibus in integrum restitutionum“, 1834; „Bemerkungen über die beabsichtigte neue Ordnung der Rechtspflege in Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz“, 1850; „Die katholische Religionsübung in Mecklenburg-Schwerin“, 1852.

Eichstadii Annales academiae Jenensis, vol. I, 1823, p. 59. – Günther’s Lebensskizzen der Prof. der Univ. Jena, 1858. – Archiv für Landeskunde i. d. Großherzogthümern Mecklenburg, Jahrg. 1866, S. 412.