ADB:Schröder, Johann Christian
Schröder: Johann Christian S., geboren in Rostock am 8. März 1760, wurde 1783 Dr. jur. und war bei den oberen Gerichten in seiner Vaterstadt als Rechtsanwalt (Procurator) beschäftigt, bis er am 24. Februar 1801 in deren Rath gekoren wurde, in dessen verschiedenen Aemtern er bis zu seinem Tode, am 19. Juni 1809, thätig war. Er erwarb sich um Rostock und um ganz Mecklenburg das große Verdienst, die erste geregelte Armenanstalt geschaffen zu haben, nachdem frühere Versuche gescheitert waren. Sie trat 1803 ins Leben, S. verwaltete sie mit regstem und uneigennützigstem Eifer bis ans Ende seines Lebens; ja er wollte auch im Tode nicht von seinen Armen getrennt werden und ordnete seine Bestattung mitten unter ihnen auf dem St. Gertrud-Friedhofe an. Dort steht sein Denkmal noch im Garten des Stadtkrankenhauses. Er gab außer dem Entwurf zur Armenordnung ein Repertorium des Rostock’schen Rechtes (1784, Nachtrag 1804) heraus.
- Krey, Andenken an die Rostock’schen Gelehrten VII, 54 ff.