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Artikel „Schmidt, Oswald“ von Johannes Engelmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 55 (1910), S. 883–884, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schmidt,_Oswald_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 02:22 Uhr UTC)
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Schmidt *): Oswald Sch., Professor des Provincialrechts an der Universität Dorpat, geboren am 17. Januar 1823 auf der zu Livland gehörenden Insel Moon, als Sohn des dortigen Predigers, † zu Dorpat am 29. Juli 1890. Sch. besuchte das Gymnasium zu Reval, studirte in Dorpat die Rechte, war dann seit 1847 in der Gerichtspraxis, seit 1850 als Obersecretär des Dorpater Magistrats thätig. Nach mehr als 10jährigem Wirken in der Praxis wandte er sich der wissenschaftlichen Forschung zu und veröffentlichte im J. 1860 eine Abhandlung über den „Begriff des Besitzes nach römischem Recht“, durch die er die Magisterwürde erlangte. Er habilitirte sich im selben Jahr als Privatdocent, wurde im folgenden Jahr zum Docenten gewählt und leitete mit besonderem Erfolg praktische Uebungen im Civilproceß. Diese Beschäftigung führte ihn zu historischen Untersuchungen, deren Resultat die Schrift: Das Verfahren vor dem Manngericht in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zur Zeit der bischöflichen und Ordensherrschaft, Dorpat 1866, war, auf welche hin er zum Doctor der Rechte promovirt wurde. Im selben Jahr wurde er zum außerordentlichen und 1868 zum ordentlichen Professor des Provincialrechts und der juristischen Praxis gewählt. Sch. stellte sich nun zur Aufgabe die Erforschung, Bearbeitung und Darstellung des livländischen Civilprocesses. Dieser Proceß war nicht codificirt und hatte sich auf Grund des gemeinen deutschen Civilprocesses, jedoch unter Einwirkung der Erlasse polnischer, dann schwedischer Könige und russischer Kaiser, rein historisch entwickelt; vieles war durch autonome Constitutionen des örtlichen Obergerichts geregelt. Handbücher gab es nicht, der Proceß konnte nur aus den historischen Rechtsquellen und der Praxis kennen gelernt werden, und diese war in den verschiedenen Behörden oft verschieden und dazu eine häufig schwankende. Schmidt’s Verdienst ist es gewesen, diesem Zustande ein Ende gemacht und durch theoretische Bearbeitung des gesammten Stoffes die wesentlichen Normen des livländischen Civilprocesses auf ihre historischen Grundlagen zurückgeführt und klargestellt zu haben. Im J. 1871 veröffentlichte er: Vorschläge zur Reform des in Liv-, Esth- und Kurland geltenden Civilprocesses. Diese Vorschläge wurden durch Constitution der obersten Gerichtsbehörde für Livland, des Hofgerichts, zur Norm für die Praxis erhoben. Weitere Arbeiten in derselben Richtung, sowie kritische Studien zur provinciellen Rechtsgeschichte veröffentlichte Sch. in der Dorpater Zeitschrift für Rechtswissenschaft 1883–1889. Sein Hauptwerk: der ordentliche Civilproceß nach livländischem Landrecht (Dorpat 1880), erwarb sich bald die Bedeutung einer Rechtsquelle und behielt sie bis zur Einführung des russischen Civilprocesses in Livland 1889. Es war ihm nicht beschieden, die zweite Lebensaufgabe, die er sich gestellt: die provincielle Rechtsgeschichte – zu Ende zu führen, am 29. Juli 1890 endete ein rascher Tod sein thätiges Leben. 1893 sind seine Vorlesungen über die provincielle Rechtsgeschichte von G. v. Nottbeck in den Dorpater Juristischen Studien Band III veröffentlicht.

[884] Engelmann Dorp. Jur. Studien III und Biographisches Lexicon der Prof. d. Univ. Dorpat (russisch) I, 569.

[883] *) Zu Bd. LIV, S. 110.