ADB:Schlebusch, Johann
Wetken; von den beiden Söhnen, die ihn überlebten, war Friedrich Hermann (geb. 1643, † 1696) praktischer Jurist in Hamburg.
Schlebusch: Johann S., Bürgermeister in Hamburg, wurde zu Hamburg am 12. October 1607 als Sohn des Weinhändlers Jacob S. (geb. 1565, † 1624) geboren. Er erhielt den Unterricht auf dem Johanneum in Hamburg, das er 1625 mit einer hernach auch gedruckten Rede „Pro iustitiae eminentia“ verließ. Seine juristischen Studien begann er in Rostock, setzte sie darauf in Oxford und Orleans fort und promovirte sodann zum Licentiaten beider Rechte am 19. August 1631 in Basel. Nachdem er sodann zu seiner weiteren Ausbildung sich noch in Straßburg und Speyer aufgehalten, kehrte er in seine Vaterstadt zurück, wo er schon im J. 1639 zum Senator erwählt ward. Als solcher wurde er mehrfach zu wichtigen Verhandlungen als Gesandter an auswärtige Höfe geschickt, wie nach Wien, nach Gottorf, nach Glückstadt. Im J. 1653 wurde er Bürgermeister, starb dann aber schon am 25. Juli 1659. Er war verheirathet mit einer Tochter des Domherrn Hermann
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Friedrich Georg Buek (1795–?), Hamburger Jurist