ADB:Scheidemantel, Heinrich Gottfried

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Artikel „Scheidemantel, Heinrich Gottfried“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 708–709, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Scheidemantel,_Heinrich_Gottfried&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 00:57 Uhr UTC)
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Scheidemantel: Heinrich Gottfried S., geboren zu Gotha am 15. September 1739, † zu Stuttgart am 1. Januar 1788. S. begann die humanistischen Studien in seiner Vaterstadt und ging dann auf die Universität Jena, wo er neben juristischen Vorlesungen auch geschichtliche besuchte und die Stelle eines Secretärs der lateinischen Gesellschaft bekleidete. – 1765 schrieb er seine Inaugural-Dissertation: „de successione illustrium tanquam privatorum in allodia“ (Jena 1765, 4°. 2. Aufl. ibid. 1776, 4°), wurde infolgedessen Doctor der Rechte, kurze Zeit später Magister der Philosophie; zugleich erhielt er die Befugniß zu juristischen Vorlesungen; 1769 erfolgte dessen Ernennung zum außerordentlichen, 1772 zum ordentlichen überzähligen, endlich 1782 zum ordentlichen Professor des Lehnrechts in Jena. Zwei Jahre später (1784) als herzoglicher Regierungsrath und Professor der Rechte auf die hohe Karlsschule nach Stuttgart gerufen, ging er dort nach kurzer Lehrthätigkeit im Alter von 48 Jahren mit Tod ab.

S. hat mehrere Schriften hinterlassen und sich namentlich mit staatsrechtlichen Arbeiten beschäftigt. Sein Hauptwerk ist eine Umarbeitung des von einer Gesellschaft ungenannter Gelehrter mit einer Vorrede Buder’s herausgegebenen „Repertorium des Teutschen Staats- und Lehn-Rechts“. S. führte das Werk in 2 Theilen (Leipzig 1781 und 83, gr. 4°) bis zum Buchstaben K incl.; nach seinem Tode gab Häberlin in zwei weiteren Theilen (1793 und 1795) die Buchstaben L–R heraus. Die Vollendung unterblieb leider, obwohl sie Häberlin [709] in der Vorrede zum 4. Theile angekündigt hatte. Ferner veröffentlichte S. in dieser Richtung: „Staatsrecht nach der Vernunft und den Sitten der vornehmsten Völker betrachtet.“ 3 Theile. (Jena 1771, 71, 73.) Dann: „Das allgemeine Staatsrecht und nach der Regierungsform“ (Jena 1775); „Leges sociales et gentium“ (ibid. eod. 8. Mai); „Schreiben an die Staatsgelehrten in Teutschland, die Recension wider die 2. Ausgabe des Repertorium“ (ebenda 1782, gr. 4°); endlich „Die Oberaufsicht in der Staatsverfassung“, eine bei Anwesenheit des Grafen von Urach (Herzogs von Württemberg) am 15. Februar 1783 zu Jena gehaltene Vorlesung. – Einige Jahre früher (1775) war unser Gelehrter auf Anregung seines Bruders, Joh. Jakob, der als einflußreicher Prediger in Warschau lebte, durch Generallieutenaut v. Golz Namens der dissidentischen Stände von Polen und Lithauen angegangen worden, eine Kirchenverfassung auszuarbeiten. S. machte sich alsbald an die Aufgabe; auf der Synode zu Wegrow in Podlachien im September 1780 wurde das neue Kirchengesetz bereits feierlich angenommen und zu Warschau in deutscher, polnischer, auch französischer Sprache herausgegeben. 1783 veranstaltete S. selbst zu Nürnberg und Altorf eine revidirte mit Anmerkungen begleitete Ausgabe (528 Seiten).

Ein vollständiges Verzeichniß aller Werke bei Meusel, XII, 117–19. – Weidlich, biogr. Nachr. v. d. jetztleb. Rechtsgel. Th. 2. S. 274–77. – Meusel, a. a. O.