ADB:Saulheim, Wernher von
[418] geistlicher Berather der Nonnen in Clarenthal war. In den Klöstern der Clarissen oder Armen Frauen hatten stets die Franciscaner die Sorge für den Gottesdienst, die Gewissensleitung und die Austheilung der Sacramente. Das war auch in Mainz der Fall. Da nun die Stiftung des „neuen Klosters“ Clarenthal im Thale Bruderrode von dem „reichen Clarenkloster“ in Mainz ausging, ist zweifellos, daß Wernher ursprünglich dem dortigen Convent seines Ordens angehörte, dessen Lesmeister (lector), der spätere Erzbischof Heinrich II. der Knoderer (1286–88), „bichter“ der Mutter des Königs Adolf von Nassau gewesen war. Diese ‚Adelheid‘ war „eyn geistliche sunderlich motter der mynner bruder und eyn gutdederin derselben“. Mit ihrer Tochter Richardis weilte sie im Reich-Clarenkloster zu Mainz, nahm mit dieser „das kleydt der begynnen“ und starb dort am 22. Februar 1288. Als König Adolf auf Bitten seiner frommen Angehörigen im J. 1296 das Kloster Clarenthal stiftete (die Urkunden sind erst 1298 ausgestellt), bedienten sich die Stifterinnen bei der Gründung der Hülfe der Mainzer Franciscaner. Ein Pater Petrus leitete den Bau. Und mit den ersten Nonnen, der genannten Richardis, der ersten Aebtissin (bis 1311), Adelheid, der Tochter König Adolf’s, welche zweite Aebtissin wurde (1311–1338), und Agnes von Siegersberg hielt auch Wernher mit mehreren Laienbrüdern 1303 oder 1304 seinen Einzug im „neuen Kloster“. Dort starb er; aber nur der Tag seines Todes, nicht das Jahr, ist im Todtenbuch angegeben: der Tag des Apostels Barnabas, der 11. Juni. – Dankbarkeit bewog nach eigener Angabe den Mann, dem „ehrlichen und großen Geschlechte“ der Stifter in seiner Aufzeichnung ein Denkmal zu setzen. Und sein Bericht ist zuverlässig; denn er schreibt „die dynge, die mir mit augen han gesiehen“ einfach und treu, der Wahrheit gemäß, gewissenhaft die „instrument und brieffe“ d. i. die Urkunden benutzend sogar bis auf einzelne Wendungen. Richardis und Adelheid sind in der Erzählung wie in der Stiftungsurkunde „zwei kostbare lebendige erste Steine“ oder „Ecksteine“. Wie erklärlich, stand der Verfasser treu zu König Adolf. Darum sieht er in dem gewaltsamen Tod seines Gegners Albrecht ein gerechtes Gottesgericht. Aber dieser Standpunkt tritt nur in der ältern Fassung hervor. Ein späterer Ueberarbeiter hat denselben aufgegeben und den sagenhaften Bericht vom Vergiftungstod Heinrich’s VII. und von seinem Begräbniß eingeschoben. Die ältere, reine Tradition haben nur zwei Handschriften, die älteste, die überhaupt vorhanden ist, aus dem 15. Jahrhundert, und eine Abschrift derselben aus dem 16. Jahrhundert. Sie allein gehen auf das verlorene Original zurück. Die jüngere Fassung fand Aufnahme in dem sogenannten „rothen Idsteinischen Genealogieenbuch“ des Hauses Nassau und wurde, wie dieses, häufig copirt. Die Handschriften befinden sich sämmtlich im königl. Staatsarchiv zu Wiesbaden. Doch mögen auch anderwärts Copien dieser Kanzleirecension vorhanden sein, wie in Waldeck und an sonstigen Orten, in denen nassauische Prinzessinnen weilten. – Wernher’s Erzählung wurde schon früh vielfach als Quelle benutzt. Wörtliche Uebereinstimmung zeigt die Koelhoffsche Chronik von 1499 in dem Bericht über die Beisetzung der Könige Adolf und Albrecht (s. Chron. der deutschen Städte XIV. 3, S. 653). Der beste, aber auch nicht ganz fehlerfreie Abdruck findet sich in Schliephake’s nassauischer Geschichte IV. Genaueres s. in des Unterzeichneten Schrift „Nassauische Chronisten des Mittelalters“, Progr. des königl. Gymnasiums zu Wiesbaden, 1882, S. 20–24.
Saulheim: Wernher v. S. (Sauwilnheim) ist der Verfasser einer schlichten deutschen Erzählung von „der Stiftung, dem Bau und der Begabung“ des Klosters Clarenthal bei Wiesbaden vom Jahre 1314, welche für die Geschichte des nassauischen Hauses eine äußerst werthvolle Quelle ist. Wernher gehört aller Wahrscheinlichkeit nach dem hessischen Adelsgeschlechte derer v. S. an; denn in demselben scheint der Name Wernher erblich gewesen zu sein. Die Saulheimer standen zu Mainz in vielfacher Beziehung und waren Vasallen des dortigen St. Albanstiftes. Wernher nennt sich selbst in seinem Berichte einen „Bruder des Minoritenordens“. Aus Urkunden, in welchen er als Zeuge vorkommt, wissen wir ferner, daß er „confessor, bihter“ d. i. Beichtvater und