ADB:Salpius, Botho Ludwig Wilhelm

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Artikel „Salpius, Botho Ludwig Wilhelm v.“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 282–283, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Salpius,_Botho_Ludwig_Wilhelm&oldid=- (Version vom 17. November 2024, 04:19 Uhr UTC)
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Salpius: Botho Ludwig Wilhelm v. S., genannt Oldenburg, Jurist, erhielt letzteren Namen, denjenigen seiner mütterlichen Familie, auf Wunsch derselben 1855 zu dem Vatersnamen hinzu. Er wurde geboren am 31. Juli 1823 in Berlin, besuchte dort das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium und absolvirte dasselbe, noch nicht 16 Jahre alt, Ostern 1839. Dem Studium der Rechtswissenschaft, welchem er sich auf Wunsch des Vaters trotz vorwiegender Neigung zur Mathematik widmete, gewann ihn innerlich erst v. Savigny; er verbrachte seine akademischen Jahre in Berlin, Bonn und wieder in Berlin, trat dort 1843 in den Justizvorbereitungsdienst, ward 1845 Referendar, 1848 Assessor am Kammergericht, 1849 Kreisrichter zu Oppeln, März 1852 Justitiar an der Regierung zu Frankfurt a. d. Oder, dann aber, zu Folge seines Wunsches, zu der richterlichen Thätigkeit und zwar womöglich im Gebiete des gemeinen Rechts zurückkehren zu können, 1853 Kreisrichter zu Stralsund; 1867 erfolgte seine Berufung als Oberappellationsrath nach Celle in Hannover, wo er in dieser Stellung am 2. Juni 1874 gestorben ist. – S. soll musikalisch und mathematisch äußerst begabt gewesen sein; als Juristen zeichnete ihn „Selbständigkeit der Forschung und der Gesichtspunkte“ aus, eine Eigenschaft, welche nicht nur sein [283] einziges größeres Werk – „Novation und Delegation nach Römischem Recht,“ Berlin 1864 – ziert, sondern auch den wenigen Aufsätzen, zu welchen die praktische Thätigkeit ihm Muße und seine äußerem Hervortreten abgeneigte Natur Stimmung ließen, eignet. Politisch hegte er, bestimmt durch Beziehungen eines Großvaters zu dem Oberpräsidenten v. Schön, sog. altliberale Gesinnungen.

Kühne, in den Verhandlungen des 12. Deutschen Juristentages II, 334–337. – Nekrologische Notiz in Goldschmidt’s Zeitschrift für Handelsrecht, XXI, 348.