ADB:Salfeld, Johann Christoph

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Artikel „Salfeld, Johann Christoph“ von Julius August Wagenmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 224–225, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Salfeld,_Johann_Christoph&oldid=- (Version vom 26. November 2024, 03:15 Uhr UTC)
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Salfeld: Johann Christoph S., lutherischer Theolog, Consistorialdirector zu Hannover und Abt von Loccum, ist geboren am 28. April 1750 zu Nettelkamp bei Uelzen in Hannover, † am 2. December 1829 zu Hannover. – Sohn eines Predigers, widmete er sich aus eigner Neigung dem Beruf seines Vaters, hatte aber bei der großen Zahl seiner Geschwister und dem bescheidenen Einkommen des Vaters auf der Schule zu Hannover und während seines Universitätsstudiums zu Göttingen mit manchen oekonomischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Nach Vollendung seiner mit großem Eifer, Fleiß und Erfolg betriebenen Studien wurde er Hauslehrer in einer Familie von Ramdohr zu Drüber im Hoya’schen, erwarb sich durch seine Kenntnisse, seine gefälligen Manieren und sein pädagogisches Geschick die besondere Gunst des damaligen ersten Hofpredigers und Consistorialraths Dr. Götten in Hannover und wurde von ihm 1774 zum Inspector des von ihm gegründeten und geleiteten hannoverschen Schullehrerseminars ernannt. Hier bildete er sich zu einem trefflichen Katecheten und Lehrer, wurde 1776 Kaplan an der Neustädtischen, 1781 Hofcaplan an der Schloßkirche, auch Mitarbeiter im Consistorium und versah eine Zeitlang die erste Hofpredigerstelle als Gehülfe des alten Götten, mit welchem er durch Verheirathung mit einer Verwandten desselben, einer geborenen Ubbelohde, in immer nähere Verbindung trat. Seine gründlich angelegten, logisch disponirten, sorgfältig ausgearbeiteten, freilich ihrem Inhalt nach stark rationalistischen, mehr auf den Verstand als auf das Herz berechneten Predigten fanden vielen Beifall; seine Treue in Verwaltung seines Prediger- und Seelsorgeramtes, besonders auch im Unterricht seiner Confirmanden, erwarben ihm die allgemeine Achtung und Liebe seiner Gemeindeglieder. Nach [225] Götten’s Tod wurde er 1783 zum Consistorialassessor ernannt, und 1788 ihm die Geschäfte des Hofpredigers ohne den Titel übertragen. Diesen erhielt er 1789 nach dem Tod des ersten Hofpredigers und Consistorialraths Lesemann. 1791 wurde er Curator des Schullehrerseminars, wirklicher Consistorialrath und erhielt von der theol. Facultät in Göttingen die Würde eines Dr. theol. Noch in demselben Jahr wurde er nach dem Tod des Abtes Chappuzeau von dem freilich nur aus zwei Mitgliedern bestehenden Convent zum Abt des Klosters Loccum gewählt; die Wahl wurde zwar durch ein königliches Rescript aus formellen Gründen für nichtig erklärt, S. aber durch ein zweites Rescript vom 23. December 1791 „aus landesherrlicher und bischöflicher Macht“ vom König zum Abt von Loccum ernannt und 1792 eingesetzt. Elf Jahre lang blieb er im ruhigen Besitz dieser einträglichen und einflußreichen Würde und erwarb sich durch zweckmäßige oekonomische Einrichtungen und Verbesserungen große Verdienste um das Kloster und das darin eingerichtete Hospiz oder Predigerseminar. Nach der feindlichen Occupation Hannovers aber, 1803–1813, erlitt er selbst und sein Kloster mancherlei Kränkungen und Hemmungen, und nur mit Mühe gelang es ihm, durch Klugheit und Festigkeit wenigstens die Existenz seiner Anstalt während der Zeiten der französischen Fremdherrschaft zu retten: wegen seines freimüthigen Auftretens als Mitglied der Calenberger Landschaft und der eingesetzten Verwaltungscommission wurde er eine Zeitlang in der Festung Hameln internirt und unter polizeiliche Aufsicht gestellt. Erst nach der Wiederherstellung des Königreichs Hannover trat er in seine früheren Rechte und Wirksamkeit wieder ein, wurde 1817 nach dem Tode v. Arnswaldt’s Director des Hannoverschen Consistoriums und Ritter des Guelphenordens, 1818 Commandeur dieses Ordens, 1819 Mitglied der ersten Kammer der hannoverschen Ständeversammlung. Obgleich in den letzten Jahren durch ein körperliches Leiden vielfach gestört, verwaltete er seine verschiedenen Aemter bis an sein Lebensende mit musterhafter Treue und Pünktlichkeit: noch am 30. November 1829 arbeitete er an seinem Schreibtisch, am 2. December entschlief er sanft infolge einer leichten Erkältung im 80. Lebensjahre. Strenge Rechtlichkeit, gewissenhafte Berufstreue, herzliches Wohlwollen machten sein Leben und Wirken zu einem erfolgreichen und einem gemeinnützigen; seine Freundlichkeit und Wohlthätigkeit erwarben ihm allgemeines Zutrauen und Liebe: Jedermann fand bei ihm Gehör und wenn möglich, Hülfe. Als Mitglied des Kirchenregiments war er ein fleißiger Arbeiter, ein sorgfältiger und ordnungsliebender Director; als Examinator ausgezeichnet durch Klarheit und Gewandtheit in der lateinischen Sprache. Mit besonderer Liebe und Umsicht sorgte er für die Conventualen und Hospites seines Klosters Loccum, wo er jedes Jahr einige Wochen weilte und manche zweckmäßigen Veränderungen einführte. Mit dem Kloster verband er ein Candidatenseminar in Hannover. Zu seinem Nachfolger in der Abtswürde ernannte er schon zu seinen Lebzeiten den Consistorialrath und Generalsuperintendenten Dr. theol. Hoppenstedt zu Celle, der seinem Vorgänger schon am 23. April 1830 im Tode nachfolgte.

Schriften: „Versuch eines Unterrichts der Glaubens- und Sittenlehre“, 1789; „Nachrichten von der Schule der Hofgemeinde zu Hannover“, 1781; „Beiträge zur Verbesserung des Kirchen- und Schulwesens“, H. 1–4, 1800–4; „Sammlung zur Geschichte des Consistoriums in Hannover“, 1803; „Neue Beiträge zur Verbesserung des Kirchen- und Schulwesens, Hannover 1809–10.

Quellen: Darmstädter Allg. Kirchenzeitung, 1829, Nr. 203, S. 1679; 1830, Nr. 10, S. 81 ff. – Schmidt, Neuer Nekrolog der D. 1829, II, S. 790 ff. – Weidemann-Köster, Geschichte des Klosters Loccum, Göttingen 1822, S. 101 ff. – Düsterdieck, das Hospiz im Kloster Loccum, Göttingen 1863, S. 23 ff.