ADB:Ruotger (Erzbischof von Magdeburg)

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Artikel „Rüdiger, Erzbischof von Magdeburg“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 465, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ruotger_(Erzbischof_von_Magdeburg)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 17:39 Uhr UTC)
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Rüdiger, Erzbischof von Magdeburg, 1119–1125, Sohn eines Grafen Rüdiger und einer Tochter des Grafen Friedrich von Lengefeld, gewesenen Wittwe Wiprecht’s des Aelteren von Groitsch, war vor seiner Wahl zum Erzbischof zuerst Domherr in Bamberg, dann durch Erzbischof Adelgot, einen Verwandten von ihm, nach Magdeburg berufen, wo er später das Amt des Kämmerers und die Propstei zu Bibra erhielt. Durch den Einfluß seines Verwandten, des Burggrafen Wiprecht, wurde er zum Nachfolger Adelgot’s im J. 1119 gewählt. Das Pallium empfing er von Papst Calixtus II., dem er das eidliche Versprechen gab, alle päpstlichen Legaten ehrenvoll aufzunehmen und die Interessen der Kirche nach besten Kräften zu fördern. Zugleich verfluchte er alle Ketzerei, namentlich die des Burdinius und Heinrich. Die nicht sehr zahlreich von ihm erhaltenen Urkunden zeigen ihn nur als Förderer des kirchlichen Lebens, über seine sonstige Thätigkeit schweigen die Quellen. Das bereits von seinem Vorgänger Adelgot gegründete Kloster Neuwerk in Halle stattete er reich aus und verlieh dessen Convent die freie Wahl des Propstes (5. Juni 1121); einige Jahre später führte er ihm viele werthvolle Reliquien zu. In demselben Jahre schlichtete er einen Streit zwischen dem Propste und Convente des Klosters Engern über die Verwaltung der Präbenden, namentlich über einen Hof, den Erzbischof Hartwig von Magdeburg dem Kloster 1094 geschenkt hatte. Nach dem Tode Bischof Reinhard’s von Halberstadt wirkte R. für die Bestätigung des zu dessen Nachfolger erwählten Bischofs Otto (1123); im folgenden Jahre nahm er eine neue Vertheilung der Güter der Propstei Bibra in der Weise vor, daß dem Propste ein, den Conventualen zwei Theile zukommen sollten. R. starb am 19. December 1125. Die Magdeburger Bischofschronik sagt von ihm, daß er ein durch Rechtschaffenheit und Beredtsamkeit hervorragender Mann gewesen sei.

Vgl. Gesta archiepiscoporum Magdeburg. bei Pertz, Mon. Germ. Hist. SS. T. XIV. p.140Ann. Pegav. ib. T. XVI, p. 235. – v. Mülverstedt, Regg. Archiepiscop. Magdeb. I, p. 364 ff.