ADB:Rudolf I. (Erzbischof von Salzburg)

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Artikel „Rudolf von Hoheneck, Erzbischof von Salzburg“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 29 (1889), S. 556–557, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Rudolf_I._(Erzbischof_von_Salzburg)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 02:30 Uhr UTC)
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Rudolf von Hoheneck, Erzbischof von Salzburg (1284–1290). Er stammte aus Schwaben und war vor seiner Wahl Cancellarius K. Rudolf’s I. von Habsburg, der sicherlich auf die Wahl des ihm genehmen Mannes durch das Domcapitel eingewirkt hatte und denselben auch bewog, seine längere Weigerung in Hinsicht der Annahme dieser Würde aufzugeben. In Rom zögerte man jedoch lange, die Erhebung eines höfisch gesinnten Mannes zu bestätigen, der noch nicht die Priesterweihe erhalten. So verstrich denn seit seiner Wahl (21. April 1284, vierzehn Tage nach dem Tode seines Vorgängers Friedrich’s II. von Walchen) nahezu ein Jahr, bevor es dazu kam. Der römische Stuhl ließ durch seine Abgeordneten, die Bischöfe von Constanz und Eichstädt und den Abt von Salmansweiler den Erwählten in Salzburg einer förmlichen Prüfung unterziehen, worauf R. am 8. März 1285 zum Priester geweiht wurde und seine Abgeordneten nach Rom um das Pallium sandte. Bevor sie nach langem Warten bei dem neuen Papste Honorius IV. das Gewünschte erlangten, hatte sich R. am 13. Mai zum Bischofe wählen lassen. Gleich zu Beginn seiner Regierung hatte er mit unbotmäßigen Vasallen, den Gebrüdern von Fohnsdorf (Steiermark) und mit dem Moßheimer, vor allem aber mit der Feindseligkeit des den Habsburgern abgeneigten Herzogs Heinrich von Niederbaiern zu thun, welche durch dessen Bruder Herzog Ludwig vorläufig beigelegt wurden und auf dem Augsburger Reichstage vom Februar 1286 einen kaiserlichen Schiedsspruch zur Folge hatten, durch welchen alle Streitigkeiten, insbesondere die Stadt Mühldorf betreffend eine endgültige Erledigung erfuhren. Gleich darauf hatte er die Bürger seiner Stadt Pettau (Steiermark) gegen die Willkür eines seiner mächtigsten Lehensmänner, des Herrn Hartnid von Pettau zu schirmen. Dieser mußte sich fügen, die Burg (Ober-Pettau) räumen, dieselbe anderen Hauptleuten übergeben und sich vor einem zu Leibnitz (Steiermark) vom Erzbischofe eingesetzten Gerichte verantworten. Der Handel zog sich in die Länge und schloß durch Vermittlung steiermärkischer Landherrn mit einem Vergleiche, wonach Hartnid den widerrechtlich angemaßten Zehenden entsagen, eine Urgicht ausstellen mußte und hierauf die Schloßhauptmannschaft zurückerhielt. R., ein Gönner des Bauern- und Bürgerstandes, ertheilte 1286 den Bürgern von Radstadt am Tauern Salzburger Recht und zehnjährige Steuerfreiheit und suchte den Verkehr namentlich auf dem Boden seiner Herrschaft in Kärnten durch eine Münzeinigung mit Herzog Meinhard von Kärnten-Tirol zu regeln. Für den Stadtfrieden Salzburgs strebte er 1287, [557] 24. April durch einen ewigen Friedens- oder Sühnebrief und durch das Verbot aller Einungen und Eide wider die erzbischöfliche Herrschaft zu sorgen. Das aus der Vergangenheit des Erzbischofs erklärliche gute Einvernehmen mit dem Hause Habsburg, insbesondere mit Albrecht I. als Herzog von Oesterreich und Steier erlitt jedoch bald eine dauernde Trübung durch die Feindschaft zwischen dem Erzbischofe und dem Abte Heinrich von Admont, dem die Gunst der Habsburger das Amt eines Landhauptmanns der Steiermark zugewendet hatte. Diese Feindschaft, deren Hauptschuld der Reimchronist Ottokar dem von ihm sehr schwarz geschilderten Abte von Admont ausschließlich auflastet, führte zu einer schweren Fehde mit dem Herzoge Albrecht und zu der Novembersynode des Jahres 1288 zu Salzburg, deren Hauptbeschluß gegen den Admonter Abt gerichtet war. Der Kampf zwischen dem Habsburger und Erzbischof R. gewann eine immer größere Ausdehnung, da der Herzog auf seinen Forderungen beharrte und konnte auch durch das Schiedsgericht zu Wels vom J. 1289 nicht geschlichtet werden, da der Abt von Admont dazwischen fuhr. R. suchte sich nun mit dem Bannfluche und Interdict zu behelfen, wogegen der Herzog an den römischen Stuhl appellirte. Auch die Wiener Zusammenkunft des Herzogs und Erzbischofs vom J. 1290 ließ sich schwierig an, doch bewies sich R. endlich weit nachgiebiger als von geistlicher Seite erwartet wurde. K. Rudolf I. suchte nun auf dem Erfurter Reichstage den Erzbischof mit seinem Sohne zu vergleichen, was endlich am 19. Juni 1290 zu einem Schiedsspruche des Königs über den wesentlichsten Streitpunkt, die Vogtei ober- und unterhalb der Mandling, führte, welche dem Herzoge von Oesterreich als Salzburger Lehen zugesprochen wurde. Erzbischof R. starb in Erfurt am 3. August an einer jähen Krankheit, die gerüchtweise sogar einer durch den Abt von Admont veranlaßten Vergiftung zugeschrieben wurde.

Zauner, Chronik von Salzburg I (1796). – Pichler, Lgesch. Salzburgs (1865). – Muchar, Gesch. d. Herz. Steiermark V. – Kurz, Oe. u. Ottokar u. Albrecht I. (1818). – Lichnowski, G. d. H. Habsburg II.