ADB:Rubenus, Leonhard
Balthasar v. Dernbach verweilte. Hierauf begab er sich nach Mainz zum Prior des dortigen Karthäuserklosters, um in diesen strengen Orden einzutreten; allein der Prior wies ihn ab und rieth ihm, den Benedictinerorden zu wählen, was denn auch R. that. Er wurde zu Köln in der Abtei Groß St. Martin aufgenommen und legte am 2. Juli 1596 die Gelübde ab. Während der Zeit des Noviciates hatte R. seine in Siebenbürgen verfaßte Schrift: „De idololatria“ bedeutend umgearbeitet und gab dieselbe 1597 zu Köln heraus. Hierauf lehrte er im Stifte den jüngeren Mönchen die Theologie und arbeitete zugleich an einem „Dictionarium biblicum“, worin er über theologische Materien unter alphabetisch geordneten Schlagwörtern alle darauf bezüglichen Stellen der Bibel sammelte; er hatte bereits ein sehr großes Material zusammengebracht und die Arbeit bis zum Buchstaben P fortgeführt, als er zum Abte des Stiftes Abdinghof bei Paderborn 1598 postulirt wurde; im gleichen Jahre am 9. März erhielt er die Würde eines Licentiaten der Theologie an der Universität zu Köln. Im J. 1604 wurde er zum Präses der Bursfelder Congregation erwählt. Seine Schriften sind: 1) „De idololatria libri III“, 1597. 2) „Liber de falsis prophetis et lupis rapacibus“, Köln 1597 und Paderborn 1608; diese, allerdings [429] scharf polemische Schrift wurde von den Theologen in Rostock angegriffen, wogegen Rubenus anonym eine Apologie derselben herausgab. 3) „Lingua aurea Christianorum, qua docemur rectum modum tam loquendi quam tacendi“, 1610; diese Schrift wird auch citirt unter dem Titel: „De bono taciturnitatis“. 4) „Paraenesis ad praelatos ordinis Benedictini in ditione Veneta in causa interdicti a Paulo V. in rempublicam lati“. 5) „Aurea gemma Christianorum, divinitatis et humanitatis Jesu Christi figuras, prophetias et evangelicas veritates libris VII continens“, ein Theil des erwähnten biblischen Lexikons. Im Manuscripte hinterließ er mehrere lateinische Predigten, sowie in seinem Nachlasse auch die sog. Monita secreta societatis Jesu gefunden worden sein sollen.
Rubenus: Leonhard R., Benedictinerabt, geb. zu Essen an der Ruhr um 1550, † am 15. October 1609 im Stifte Abdinghof bei Paderborn, trat 1566 in den Jesuitenorden ein, kam später nach Lithauen, Livland und 1587 nach Siebenbürgen, wo er mit den dortigen Socinianern oft Disputationen hatte und auch eine kleine polemische Schrift „De idololatria“ verfaßte, worin er die Bilder- und Heiligenverehrung der katholischen Kirche vertheidigte. Im J. 1590 wurde er Regens des von den Jesuiten geleiteten Seminares zu Olmütz; in dieser Stellung hielt er 1591 bei der vom Bischof Stanislaus Pawlowsky gefeierten Diöcesansynode eine weitläufige Rede über die Pflichten eines kirchlichen Oberhirten. Nach einiger Zeit kam er nach Fulda, wo er längere Zeit bei dem Fürstabte- Vgl. Possevin, Apparatus sacer, 1606, tom. II, p. 341. – Hartzheim, Bibliotheca Coloniensis, 1747, p. 224. – Ziegelbauer, Hist. rei litterar. O. S. B., 1754, P. III, p. 368–69. – Hurter, Nomenclator, I, 305.