ADB:Rotteck, Karl von
Josef II. geadelten Arztes und Professors der Medicin an der Hochschule Freiburg und einer französischem Adelsgeschlecht aus Lothringen (Poirot d’Ogeron) entstammenden Mutter, wuchs R. als talentvoller und fleißiger Schüler heran, der schon mit 15 Jahren die Universität beziehen konnte, um sich dem Studium der Rechtswissenschaft zu widmen. Während des vorbereitenden philosophischen Curses trat R. dem ersten protestantischen Professor der Freiburger Hochschule, Johann Georg Jacobi näher, dessen Lehre und Umgang den in streng katholischen Ideen aufgewachsenen jungen Studenten einer freieren Lebensanschauung gewann. Dieser blieb er sein Leben lang treu, während die Sympathien für die Freiheitsbestrebungen der französischen Revolution, die er mit vielen Zeitgenossen theilte, bald gegenüber der rauhen [386] Wirklichkeit erloschen. Der Einbruch der Franzosen in sein Heimathland und der Ländertausch, der sich im Gefolge ihrer Siege vollzog, empörte sein Rechtsgefühl und seine nationalen Empfindungen. 1797, mit 22 Jahren, bestand er mit Auszeichnung die juristische Staatsprüfung und begann die Gerichtspraxis beim Magistrat der Stadt Freiburg. Aber wenn er schon als Student wenig Freude an der Jurisprudenz gehabt hatte, so wurde ihm diese durch die Prosa seiner Amtsthätigkeit vollends verleidet. Von früher Jugend her geschichtlichen, besonders biographischen Studien zugeneigt, bewarb er sich schon 1798 um die erledigte Professur der Geschichte an der Freiburger Universität und erhielt sie. Zwanzig Jahre lang, bis 1818, hatte er diese Professur inne, für die er sich nie vorbereitet hatte und der er, nach unsern heutigen Anforderungen, niemals genügte. Aber in jenen Tagen ersetzte Freimuth der Gesinnung und begeisterter Idealismus den Studenten gegenüber die positiven Kenntnisse, ohne die sich heutzutage kein Anfänger auf den Lehrstuhl wagen, geschweige ihn Jahrzehnte lang behaupten könnte. Ohne alle äußere Veranlagung für das akademische Lehramt – er sprach eintönig und mit schwacher Stimme – riß er doch durch die ehrliche Begeisterung und Entrüstung, durch die ideale Auffassung aller Verhältnisse seine Zuhörer mit sich fort. Bald genügte ihm das verhältnißmäßig kleine Publicum seines Freiburger Hörsaales nicht mehr. Was er dort seinen Zuhörern vortrug, machte er im Laufe der Zeit zum Gemeingut von Hunderttausenden durch die 1812 begonnene Herausgabe seiner in zahlreichen Auflagen in Deutschland und in Uebersetzungen in allen Ländern der Welt verbreiteten „Allgemeinen Geschichte“. In der Vorrede kennzeichnete er selbst sein Werk als ein nicht so fast wissenschaftliches als vielmehr tendenziöses und agitatorisches. Er beanspruche nicht, sagt er, die geschichtliche Wissenschaft zu erweitern und zu vertiefen, sondern bezwecke nur, den vorhandenen und bekannten historischen Stoff durch geeignete Behandlung dem Laien zugänglich zu machen und nicht nur den Geist der Leser von durchschnittlicher Bildung zu bereichern, sondern auch deren sittlichen Willen zu stärken, zumal auf Charakter und Gesinnung der heranreifenden Jugend einzuwirken. Diese Absicht erreichte der Verfasser in vollem Maaße. In jener Zeit, da ganz Europa unter dem Joche des corsischen Eroberers schmachtete, wurde der Appell an die idealen Kräfte des Volkslebens, an die Freiheits- und Vaterlandsliebe, der Hinweis auf die ausgleichende Gerechtigkeit in der Entwicklung der Nationen, so wenig der Verfasser unmittelbar die zeitgenössischen Verhältnisse berührte, doch von den Hunderttausenden, denen dies Buch zu handen kam, als Trost im Leiden, als Aufruf zum Ausharren, als Verheißung besserer Tage verstanden. Die späteren Bände fanden eine veränderte Weltlage vor. Aber gegenüber der ernüchternden Haltung der deutschen Regierungen, die den Kämpfern der Freiheitskriege so schwere Enttäuschungen bereitete, fand jetzt erst recht das Pathos der Rotteck’schen Geschichtsdarstellung, die Verherrlichung der freiheitlichen Entwicklung des Volksgeistes, der Kampf für Recht und Selbstbestimmung gegenüber der Willkür und Tyrannei ein dankbares, ja begeistertes Publicum. Durch Veranstaltung eines vierbändigen Auszuges aus dem großen Werke machte R. dessen Inhalt zum Gemeingut der weitesten Bevölkerungskreise. An der Universität, wo die wiederbelebte kritische Methode der Geschichtsforschung an den Vertreter des Faches doch ernstere Anforderungen stellte, als die, denen R. genügen konnte, vertauschte er darum im J. 1818 den Lehrstuhl der Geschichte mit jenem der Staatswissenschaften und des Naturrechtes. Auch auf diesem Gebiete fühlte der durch seine Veranlagung auf praktisches Wirken vorzugsweise hingewiesene Mann bald das Bedürfniß, seine Lehren über die Mauern seines Hörsaales hinaus zu verbreiten, indem er von 1829 bis 1836 in vier Bänden ein „Lehrbuch der Staatswissenschaften und des Vernunftrechts“, [387] erscheinen ließ, von dem er sich eine die bis dahin fast unerhörten Erfolge seiner Weltgeschichte noch überbietende Wirkung auf die öffentliche Meinung der Zeitgenossen versprach. Dies war indeß eine Täuschung. Die Ideen Rousseau’s, auf dessen Fiction des „Gesammtwillens“ die Rotteck’schen Theorien beruhten, waren längst überholt und das heranwachsende Geschlecht war viel zu sehr von den concreten Aufgaben, welche die Gesellschaft im Staate zu lösen hat, erfüllt, um sich dem abstracten Idealismus Rotteck’s gefangen zu geben. Dennoch blieb sein Einfluß bei Beurtheilung der Tagesfragen auch in weiteren Kreisen immer noch ein großer, insbesondere seit er sich 1830 in den „Allgemeinen politischen Annalen“ ein Organ gegründet hatte, in welchem er über alle Angelegenheiten, welche die Welt bewegten, gewissermaßen ex cathedra den Canon der liberalen Anschauungen verkündigte. Seine auf dem Boden des Vernunftrechtes manchmal recht wild wuchernden Theorien, wobei er auch der Revolution, sofern sie nach Form und Zweck dem Vernunftrecht nicht widerstreite, ausdrücklich die Berechtigung zuerkannte, schienen den politischen Behörden des deutschen Bundes erst dann gefährlich zu werden, als er anfing, sie in den Artikeln einer für das große Publicum bestimmten Zeitung „Der Freisinnige“, die er 1832 in Gemeinschaft mit Welcker in Freiburg gründete, in die Scheidemünze politischer Agitation umzuprägen. Die Zeitung wurde auf Veranlassung des Bundestages eingestellt, die Annalen wurden verboten und R. ward für die nächsten fünf Jahre die Fähigkeit zur Herausgabe einer ähnlichen Zeitschrift aberkannt. Gleichzeitig wurde er seiner Professur enthoben. Diese Erfahrungen hinderten den rastlos thätigen Mann nicht, im J. 1834 ein neues großes litterarisches Unternehmen, abermals in Verbindung mit seinem Amtsgenossen Welcker, ins Leben zu rufen, das „Staatslexikon“, eine für Verbreitung der Ideen des Liberalismus bestimmte und überaus wirksame politische Encyklopädie, aus welcher der diesen Ideen vorwiegend zugeneigte deutsche Mittelstand während eines Menschenalters fast ausschließlich Aufklärung über alle Fragen des Staatslebens gesucht und gefunden hat, bis dieses Werk durch das ungleich gediegenere „Staatswörterbuch“ von Bluntschli und Brater ersetzt wurde.
Rotteck: Karl Wenzeslaus Rodecker v. R., Geschichtschreiber und Politiker, geboren zu Freiburg im Breisgau am 18. Juli 1775, † am 26. November 1840. Als Sohn eines von KaiserGehörte die schriftstellerische Thätigkeit Rotteck’s der ganzen Nation an, so war sein praktisch politisches Wirken in erster Reihe dem Großherzogthum Baden gewidmet, in welches seine Heimath, der vorderösterreichische Breisgau, infolge des Preßburger Friedens einverleibt wurde. Als durch die im J. 1818 dem Großherzogthum ertheilte Verfassung die Universität Freiburg das Recht erhielt, einen Vertreter in die erste Kammer der Landstände abzuordnen, verstand es sich ganz von selbst, daß das Professorencollegium diesen wichtigen Auftrag an R. übertrug. Dieser trat sofort mit wichtigen Motionen hervor; die eine wollte die Verordnungen beseitigen, welche die Zulassung zum Studium von gewissen Vorbedingungen abhängig machten, eine andere richtete sich gegen die Uebergriffe der römischen Curie in das kirchliche Leben und verlangte eine selbständige katholische Nationalkirche. Nicht minder entschieden sprach er sich für gesetzliche Herstellung der Preßfreiheit aus. Ganz besonders aber war er auf den beiden Landtagen von 1819/20 und 1822/23 für Aufhebung der Frohnden und der aus der Leibeigenschaft herrührenden Abgaben thätig. Bei Behandlung dieser Fragen stellte er sich vollständig auf den Boden des Naturrechtes und wollte von keinerlei Transactionen hören. Dem Beschluß der zweiten Kammer gegenüber, welche schon 1819 Aufhebung der Staatsfrohnden und Uebernahme der dadurch erwachsenden Kosten auf die Staatskasse verlangte, dagegen für die Herrenfrohnden Loskaufung vorschlug, sprach er sich mit Entschiedenheit gegen diese ungleiche Behandlung und für gleichmäßige Aufhebung der dem Zeitgeist widerstreitenden Herrenfrohnden, nicht minder auch für Abschaffung der Leibeigenschaftsabgaben [388] aus, die, wie die Leibeigenschaft selbst, mit dem ewigen Recht unvereinbar seien. Mit diesen Anschauungen stand er nun in der ersten Kammer ganz vereinzelt und schon aus diesem Grunde wünschte er dringend, künftig einen Platz in der zweiten Kammer einzunehmen. Dieser Wunsch sollte indeß nicht so bald erfüllt werden. Zwar wählten ihn seine Collegen nicht mehr in die erste Kammer, in welcher ihn ein conservativer Professor der Medicin ersetzte, dagegen verhinderte die Regierung, welche bei den Wahlen der Jahre 1825 und 1828 mit Erfolg alles aufbot, die Opposition zu beseitigen, seinen Eintritt in die zweite Kammer, der erst erfolgte, als nach dem Regierungsantritt des Großherzogs Leopold liberalere Grundsätze zum Durchbruch kamen und in erster Reihe die Wahlen zum Landtag ohne jede Beeinflussung seitens der Regierung vorgenommen wurden. Von 1831 bis zu seinem Tode gehörte R. der zweiten Kammer des badischen Landtags an und entwickelte in diesen neun Jahren eine rastlose Thätigkeit zur Förderung der politischen und wirthschaftlichen Angelegenheiten, die ihm eine Herzenssache waren. Für die Preßfreiheit trat er mit der ganzen Entschiedenheit eines Mannes ein, dessen hervortretendster Charakterzug der Abscheu gegen jede Art von Zwang war. Wenn er auf dem Landtag von 1831 den Erlaß eines Gesetzes zum Schutze der Preßfreiheit verlangt hatte und das daraufhin erlassene badische Preßgesetz, wenn es ihm auch nicht völlig genügte, doch mit Freude als ein Ergebniß seiner Bemühungen betrachtete, so ergoß er auf dem Landtag von 1833 die volle Schale seines Zornes in den Verhandlungen über die bekannten Bundesbeschlüsse, welche der jungen badischen Preßfreiheit ein frühes Ende bereitet hatten. Als das Ministerium, welches bei Zurücknahme seines liberalen Preßgesetzes einem mächtigen Drucke Preußens und Oesterreichs gehorcht hatte, in einer von R. beantragten Rechtsverwahrung ein Mißtrauensvotum erblickte und als beleidigend zurückwies, stellte R. den Antrag auf Ernennung einer Commission, welche den Zustand des Vaterlandes in Erwägung ziehen und hiernach die geeigneten Anträge der Kammer vorlegen sollte. Als dieser Antrag von der Kammer abgelehnt wurde, erneuerte R. ihn auf dem Landtag von 1835 durch die Motion, es möge die Regierung auf verfassungsmäßigem Wege die Ergänzung und Sicherstellung der Verfassung bewirken und zwar in erster Reihe durch ein Gesetz über Ministerverantwortlichkeit, ein Preßgesetz und durch Maßnahmen zum Schutze der Selbständigkeit der inneren Politik gegen die Eingriffe des Bundestages. Und als sich schließlich auch seine Hartnäckigkeit der Einsicht nicht länger verschließen konnte, daß keine Aussicht vorhanden sei, die volle Preßfreiheit, wie er sie anstrebte, zu erringen, legte er dem Landtag von 1839 eine Motion vor, welche bezweckte, wenigstens „einigen Rechtszustand in Sachen der Presse und einige Milderung der bestehenden Preßsclaverei“ herbeizuführen.
Von besserem Erfolge waren seine Bemühungen für Abschaffung lästiger Abgaben gekrönt, die er in der zweiten Kammer mit dem gleichen Eifer fortsetzte, mit dem er sie in der ersten begonnen hatte. Als der Landtag von 1831 die Frohndfreiheit durch ein Gesetz zur Durchführung brachte, erhob R. alsbald seine Stimme für Abschaffung der Zehnten. Auf dem Landtag von 1833 wurde denn auch seitens der Regierung durch Vorlage eines Gesetzentwurfes entsprochen, der die unentgeltliche Abschaffung des Neubruchzehnten und die Aufhebung der Blutzehnten gegen eine im fünfzehnfachen Jahresbetrag bestehende Entschädigung, welche zur Hälfte von der Staatskasse, zur Hälfte von den pflichtigen Gemeinden geleistet werden sollte, vorschlug. R. konnte von seinem principiellen Standpunkt aus in der Vorlage nur eine Abschlagszahlung erblicken, die er gleichwol mit Dank begrüßte. Der Widerstand der ersten Kammer erregte seinen höchsten Unwillen. Und als endlich durch gegenseitige Nachgiebigkeit beider Kammern das [389] Gesetz, das an jenem Widerstand zu scheitern gedroht hatte, doch zur Annahme gelangte, stimmte R. dagegen, da es keinen vollständigen Sieg des Vernunftrechts über die Ungebühr des historischen Rechts bezeichne. Trotzdem betrachtete das für die errungenen Erleichterungen dankbare Volk R. als denjenigen, dem die volle Erkenntlichkeit dafür gebühre. Er stand damals auf dem Höhepunkt seiner Volksbeliebtheit. Zeugniß dessen ist der allerdings nicht zur Ausführung gekommene, aber doch für die Volksstimmung überaus bezeichnende Vorschlag, es solle jede Gemeinde an einem schönen Punkte ihrer zehntfreien Gemarkung eine Gruppe Eichen pflanzen und sie „Rotteckseichen“ nennen.
Schon etwas früher, zu Beginn des Jahres 1833, gewissermaßen als Antwort auf die Enthebung Rotteck’s von seiner Professur (s. oben) hatte ihn seine Vaterstadt Freiburg zum Bürgermeister gewählt. Die Regierung verweigerte die Bestätigung und von einer zweiten Wahl, die einen unheilbaren Zwist zwischen der Regierung und der Stadt Freiburg heraufzubeschwören drohte, rieth er selbst ab. Wo es sich um seine Person handelte, konnte er nachgeben; aber wo nach seiner Ansicht ein Grundsatz auf dem Spiele stand, blieb er unerschütterlich bei der einmal eingenommenen Haltung. So stimmte er auf dem Landtage von 1837 mit größter Entschiedenheit gegen die von der Regierung vorgeschlagene Classeneintheilung nach einem Wahlcensus, da diese der von ihm für richtig gehaltenen unbedingten Gleichheit aller Gemeindebürger widersprach. Aus grundsätzlichen Erwägungen versagte er auch dem Vertrag über den Anschluß Badens an den deutschen Zollverein seine Zustimmung, da er in dem dadurch angebahnten engeren Anschluß an Preußen die Gefahr einer planmäßigen Untergrabung des constitutionellen Staatslebens erblickte. Nicht minder entsprang seine Broschüre zu Gunsten des auf Befehl der preußischen Regierung verhafteten Erzbischofs von Köln gewiß nicht einer bei ihm nie vorhanden gewesenen Hinneigung zu clerikalen Bestrebungen, sondern lediglich einer abstracten Rechtsanschauung, die ihn bestimmte, „gegen Dictate der Staatsgewalt in kirchlichen Dingen zu protestiren“.
Nach seinem Tode verhinderte die Regierung öffentliche Sammlungen, welche seine Verehrer für ein ihm zu errichtendes würdiges Denkmal veranstalten wollten, und selbst die einfache Bronzebüste, welche seine Freunde auf dem Platze vor der Universität zu Freiburg errichteten, wurde im J. 1850 auf Anordnung der Polizei wieder entfernt und erst nach Eintritt der „neuen Aera“ im J. 1863 an anderer Stelle, vor seinem Wohnhause, mit entsprechender Feierlichkeit neu aufgerichtet. Obwohl seine Schriften veraltet sind und seine Kammerreden keine Leser mehr finden, zählt in seiner badischen Heimath Rotteck’s Name auch heute noch zu denen, welche das Volk mit Liebe und Ehrfurcht nennt und deren es in wahrer Dankbarkeit gedenkt. Und was er für das Wohl und die politische Bildung dieses Landes leistete, ist auch für das große Vaterland nicht verloren gewesen, wo sein Andenken allerdings nicht mehr in dem Glanze fortlebt, der in den 20er bis 40er Jahren dieses Jahrhunderts sein schriftstellerisches Wirken begleitet hatte.
Schriften: „Allgemeine Geschichte“, Freiburg 1812–27. 9 Bde.; neueste (25.) Auflage, fortgesetzt von Steger, 1866–67. 11 Bde.; Auszug Stuttg. 1830–34. 4 Bde.; neueste (8.) Aufl. bis 1870 fortgeführt von Zimmermann 1868–72. 7 Bde.; „Lehrbuch des Vernunftrechts und der Staatswissenschaften“. Stuttg. 1829–35; „Sammlung kleiner Schriften“ Stuttg. 1829–37, 5 Bde.; „Ideen über Landstände“ 1819; u. v. a.
- Das Leben Karls v. R. von seinem Sohne Hermann v. R. Pforzheim 1843.