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Artikel „Richter, Georg August“ von Julius Pagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 458–459, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Richter,_Georg_August&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 19:31 Uhr UTC)
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Richter: Georg August R., Arzt, ist als Sohn des berühmten Chirurgen August Gottlieb R. zu Göttingen am 9. April 1778 geboren. Er studirte in seiner Vaterstadt und erlangte daselbst am 21. December 1799 mit einer Abhandlung über den Zungenkrebs die Doctorwürde. Nachdem er hierauf fünf Jahre lang das Ausland bereist hatte, absolvirte er 1804 die preußische Staatsprüfung und ließ sich im folgenden Jahre als Arzt in Berlin nieder. Als hier 1809 die Universität eröffnet wurde, habilitirte er sich als Docent an derselben. Während des Kriegsjahres 1813 trat er als Oberstabsarzt bei dem preußischen Hauptreservelazareth in den Militärdienst über, wurde 1814 als Director des Lazareths nach Torgau versetzt und ging 1815 als Dirigent eines Hauptreservelazareths nach Köln. Seit 1814 zum Professor e. o. an der Berliner Universität ernannt, kehrte er 1816 hierher zurück, folgte aber 1821 einem Rufe als ordentlicher Professor der praktischen Medicin nach Königsberg, wo er 1823 auch Director der Universitätspoliklinik wurde und beim Ausbruch der Cholera 1832 die Leitung eines Choleralazareths übernahm. Zum weiteren Studium dieser Krankheit begab er sich später, als dieselbe nach Berlin gelangt war, auch hierher. Doch war sein Aufenthalt daselbst nur von kurzer Dauer, da er bereits [459] am 18. Juni 1832 am Schlagfluß starb. Von Richter’s Schriften, deren vollständiges Verzeichniß sich in Callisen’s medicinischem Schriftstellerlexicon (Band XXXI, S. 445–448) findet, ist besonders bekannt und verdienstvoll die „Spezielle Therapie nach den hinterlassenen Papieren seines Vaters“ (Berlin, Stettin und Elbing 1813–36, 12 Bände; 3. Aufl. 1821–25; latein. von Wallroth, Berlin 1819), ein Werk, das zum größeren Theil als geistiges Eigenthum des berühmten Vaters von R. zu betrachten ist und auch heute noch wegen seiner bibliographischen und litterarischen Notizen die Beachtung aller Praktiker verdient. Der letzte Band dieses Werkes ist nach Richter’s Tode von Hermann Stannius herausgegeben. Den Charakter größerer Selbständigkeit trägt eine andere Schrift Richter’s: „Ausführliche Arzneimittellehre. Handbuch für practische Aerzte“ (Berlin 1826–32, 5 Bde. und 1 Supplementband, Wien 1831; auch italienisch Mailand 1835 erschienen). Erwähnenswerth sind noch Richter’s „Medicinische Geschichte der Belagerung und Einnahme der Festung Torgau“ (Berlin 1814) und eine „Darstellung des Wesens, der Erkenntniß und Behandlung der gastrischen Fieber“ (Halle und Berlin 1812). Auch rühren von R. zahlreiche kleinere Aufsätze in „Hufeland’s Journal der practischen Arzneikunde“ und anderen Zeitschriften her. – Hat R. auch keine so glänzenden genialen Leistungen in der Medicin aufzuweisen, wie sein Vater, so hat er sich immerhin durch die Herausgabe des zuerst citirten Werkes ein anerkennenswerthes Verdienst um die Wissenschaft erworben.

Vergl. Biogr. Lexicon hervorragender Aerzte, herausgegeb. von A. Hirsch, Bd. V, S. 18.