ADB:Rebhan, Nicolaus
*): Nicolaus R., lutherischer Theolog des 16. bis 17. Jahrhunderts, geb. am 12. April 1571 zu Heinersdorf in Sachsen-Meiningen, † am 14. August 1626 zu Eisenach. – Er war der Sohn eines Müllers, besuchte das Gymnasium zu Coburg 1579 ff., studirte auf der Universität Jena 1589 ff. Philosophie und Theologie, unterrichtete die Kinder des Theologen D. Georg Mylius, wurde 1597 Magister und Adjunct der philosophischen Facultät, auch Inspector der böhmischen Stipendiaten, Diakonus in Gotha, 1600 Superintendent in Römhild, 1605 Adjunct der Superintendentur Eisfeld bei Hildburghausen, 1611 Generalsuperintendent in Eisenach, wo er nach fünfzehnjähriger Wirksamkeit an der Pest starb, ein „cordater, tapferer und um die Kirche verdienter Theologus, Verfasser zahlreicher Consilia, Episteln und kleiner erbaulicher Schriften, daraus die in seinem Amt bewiesene Treue, Wachsamkeit, unerschrockener Muth, ernster Eifer um Beförderung der wahren Herzensfrömmigkeit und andere theologische Qualitäten sich offenbaren, auch in den thüringischen Antiquitäten wohlbewandert, wie er denn ein Chronicon Isenacense handschriftlich hinterlassen hat“. Als 1598 der Herzog Johann Ernst von Sachsen, Sohn Johann Friedrich’s des Mittleren, Regent von Eisenach, mit der hessischen Landgräfin Christine, der Schwester des Landgrafen Moritz des Gelehrten (A. D. B. XXII, 268) sich verheirathete, ließ der eifrig lutherische Herzog Johann Casimir, der ältere Bruder des Bräutigams, den damaligen Diakonus R. aus Gotha nach Eisenach kommen, um in seiner Gegenwart mit dem reformirten Landgrafen über das Sitzen Christi zur Rechten Gottes zu disputiren. R. hielt sich so tapfer, daß der Landgraf seinen Argumenten weichen mußte. Nachdem R. 1611 Generalsuperintendent in Eisenach geworden, kam er anfangs in Conflict mit der reformirten Herzogin, weil er sich weigerte, ihr das h. Abendmahl nach reformirter Weise zu reichen; bald aber wußte er sie zur Ablegung eines ihn befriedigenden Bekenntnisses zu bringen, ja von R. belehrt, gab dieselbe schließlich den calvinischen Glauben ganz auf und legte ein gut lutherisches Bekenntniß ab, worauf R. mit seinen Collegen sich bemühte, auch die übrigen im thüringischen Lande noch vorhandenen Spuren des Calvinismus vollends auszurotten. Vgl. hierüber Pfefferkorn, Merkwürdige und auserlesene Geschichten aus Thüringen S. 310; Galletti, Geschichte Thüringens V, 299; Gebhard, Kirchengeschichte von Thüringen II, 267. – Von Rebhan’s Schriften sind zu nennen: „Schreiberpredigt“, 1609; „Christliche Jägerpredigten, vom Stand und Amt der Jäger“, 1621; ein homiletisches Werk unter dem Titel: „Concionator, quomodo paratus esse debeat“, 1625; theologische Gutachten und Sendschreiben über verschiedene Fragen der kirchlichen Praxis, z. B. über öffentliche Kirchenbuße, über den Abendmahlswein, über Aufnahme eines Wiedertäufers in die ev. Kirche, über die Copulation verlobter Personen usw.
Rebhan[755] *) Zu S. 481.