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Artikel „Pfeil, Franz“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 647–648, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pfeil,_Franz&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 16:39 Uhr UTC)
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Band 25 (1887), S. 647–648 (Quelle).
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Pfeil: Franz P., Rechtsgelehrter und Staatsmann. Geboren zu Magdeburg, widmete er sich der Rechtswissenschaft und wurde vor 1542 Dr. jur. utr. [648] In gedachtem Jahre finden wir ihn als Kanzler des Bischofs von Naumburg (Zeitz), Nicolaus von Amsdorf, nachdem zuvor die Stadt Bremen seine Dienste vergeblich gewünscht hatte. Im J. 1545 wurde er als Syndicus nach Hamburg berufen, in dessen juristischen und diplomatischen Diensten er erfolgreich wirkte, durch Leitung reichsgerichtlicher Processe der Stadt, sowie durch wichtige Gesandtschaften. So gelang es ihm im J. 1547 den zu Nürnberg weilenden Karl V., welcher der Stadt Hamburg wegen ihres Beitritts zum Schmalkaldischen Bunde zürnte, wieder zu versöhnen und seine Verzeihung zu erwirken. 1548 glückte es ihm, mit dem Herzoge von Braunschweig-Lüneburg einen Vertrag inbetreff der Landschaft Moorburg an der Elbe bei Harburg abzuschließen. Im J. 1552 war er in London, um, neben einem Lübeckischen Gesandten, mit König Edwards VI. Ministern zu verhandeln inbetreff der hansischen Handelsprivilegien. Im folgenden Jahre verließ er Hamburg, um das Syndicat seiner Vaterstadt Magdeburg zu übernehmen, welches er noch lange Zeit rühmlich verwaltet hat. Er soll gegen Ende des Jahrhunderts verstorben sein. Gerühmt wurde Dr. P. von seinen Zeitgenossen als geschickter Diplomat wie als tüchtiger Jurist, dessen Schriften, z. B. seine Responsa oder consilia juris (erschienen in Magdeburg 1600), mehrfache Auflagen erlebt haben; gedachte Responsa sind in Frankfurt 1670 neugedruckt worden.

S. Hamb. Schriftstellerlexikon VI, 51. – Lappenberg, Tratzigers Chronik, Vorwort XXI, XXII. – Moller, Cimbria literata II, 642 ff.