ADB:Perthaler, Johannes Freiherr von

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Artikel „Perthaler, Hanns Alois“ von Hanns Schlitter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 392–394, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Perthaler,_Johannes_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:39 Uhr UTC)
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Perthaler: Hanns Alois P. wurde am 31. October 1816 im Dörfchen Olang im Pusterthale geboren, wo sein Vater die Stelle eines k. k. Districtsarztes bekleidete. Letzterer wurde im Jahre 1827 in gleicher Eigenschaft nach Murau in Steiermark versetzt, sein Sohn Hanns aber trat 1828 in das Gymnasium zu Judenburg, wo er sich bald durch seine außergewöhnliche Begabung bemerkbar machte und über den Kreis der Gymnasiallehrgegenstände hinaus auf dem Gebiete fremder Sprachen und der Geschichte sich Kenntnisse zu erwerben trachtete. Eine ungemein poetisch angelegte Natur, begeisterte er sich an dem Vorbilde des Dichters der Jugend, Schiller, und ohne den Hauptweg seiner eigentlichen Studien aus dem Auge zu verlieren, erging er sich auf romantischen Seitenpfaden der Poesie. Nach ausgezeichneter Absolvirung der humanistischen Fächer im Jahre 1835 oblag er in Innsbruck dem philosophischen und juridischen Studium, welches er vom Herbste 1838 an in Wien fortsetzte und daselbst 1840 beendete. Es ist besonders erwähnenswerth, daß P. von Haus aus an Mäßigkeit und bescheidene Verhältnisse gewöhnt, sich während seiner Lehrjahre und auch noch später der größten Einfachheit befliß, ohne sich hierbei von fröhlichen und zugleich litterarischen Zusammenkünften gleichstrebender Landsleute auszuschließen. Durch sie angeregt, vollendete er im Jahre 1839 eine Tragödie „Aristodem“ und das Jahr darauf die Novelle „Meeresleuchten“. Seine [393] Studien zu Ende der 30er und zu Anfang der 40er Jahre sind insbesondere philosophischen und litterarischen Charakters, und es kann wol behauptet werden, daß ihm mit Ausnahme der medicinischen und realistischen Studien kein Gebiet des menschlichen Wissens vollkommen fremd war. In dem juridischen Studium suchte er vor Allem das historische Moment auf, und in diesem Sinne gehörte er zu Denjenigen, welche mit Vorliebe auf die ideale Auffassung der Rechtswissenschaft hinwiesen. Dazu hatten ihn eben seine philosophischen Studien geführt, welche die herrlichsten Keime weckten, die in der so schön angelegten Seele des Jünglings schliefen. Um bald auf eigenen Füßen stehen zu können, entschloß sich P. 1842 zur Advocaturpraxis und trat als Concipient in die Kanzlei des Advocaten Dr. Budinsky ein. In demselben Jahre erschien seine erste juristische Schrift „Ueber Familie und uneheliche Kinder“. Unmittelbar darauf folgte die zweite: „Ein Standpunkt zur Vermittelung socialer Misstände im Fabriksbetriebe“. 1843 die Broschüre: „Recht und Geschichte zur encyklopädischen Einleitung in das Studium der juridisch-politischen Wissenschaften“. Diese der juridischen Facultät vorgelegte Arbeit, über welche sich der Referent Anton Freiherr von Hye – ein Gegner Hegels, von dessen Geiste jedoch Perthaler’s Schrift erfüllt ist – in anerkennender Weise äußerte, hatte zur Folge, daß P. die Erledigung der schriftlichen Fragen behufs Erlangung des Doctorats erlassen wurde, welche Würde er am 30. December 1842 erhielt. Bald eines der hervorragendsten Mitglieder des juridisch-politischen Lesevereines geworden, trat P. Anfang 1846 auch der juridischen Facultät und Societät bei und lieferte in diesem Wirkungskreise manche werthvolle Arbeiten. Das Jahr 1848 warf ihn jedoch mit einem Male in die Kämpfe des politischen Lebens; und von da an haben wir es nicht mehr mit dem Dichter, dem Philosophen und dem Juristen, sondern mit dem Patrioten P. zu thun. Und jetzt erst begann auch seine publicistische Thätigkeit wirkliche Bedeutung zu gewinnen. (Wien. Zeitung: „Ueber Oesterreichs Weltstellung und über die österreichische Parlamentsfrage vom Frühjahre 1848.“) Doch wie P. in edler Begeisterung und edlem Thatendrange den 13., 14. und 15. März als „die größten Tage in der Geschichte Oesterreichs“ pries, ebenso erregten die Gräuel des 6. October in seinem Herzen unsägliche Entrüstung. Mit Stolz hatte auch er die Uniform der Nationalgarde getragen – jetzt warf er sie von sich und verließ an dem Tage, an welchem der Kriegsminister Graf Latour hingemordet ward, die Stadt, um in ihrer Nähe den Ausgang der Octoberbewegung abzuwarten. Gegen Ende 1848 legte P. mit Auszeichnung die Advocatenprüfung ab, dennoch wandte er sich nicht einer selbstständigen Praxis, sondern dem Staatsdienste zu, und wurde Anfang 1849 vom Justizminister Alexander Bach als Ministerialconcipist angestellt. Inzwischen hatte der Frankfurter Reichstag zu tagen begonnen, welcher Deutschland eine neue Verfassung geben sollte. An diesem großen Werke mitzuhelfen, ging nunmehr Perthaler’s Sinnen und Trachten, und seine Bemühungen, ein Mandat zu erlangen, waren insofern von Erfolg begleitet, als er von der Wiedener Gemeinde zum Ersatzmanne des Obersten Franz von Mayern gewählt wurde. Letzterer resignirte auf seine Stelle und P. reiste Ende Januar 1849 nach Frankfurt, um an den Berathungen des Parlaments Theil zu nehmen. In diesem neuen Wirkungskreise verfaßte P. eine Schrift „Das Kaiserthum Klein-Deutschland“, welche gegen den Welcker’schen Antrag gerichtet und von den Ideen der großdeutschen Partei getragen war. Die Nationalversammlung ging resultatlos auseinander, und P. trat Ende Mai 1849 abermals ins Justizministerium. Bald darauf wurde ihm der Unterricht in den staatsrechtlichen Wissenschaften bei den Erzherzogen Ferdinand Max und Karl Ludwig, Brüdern des Kaisers, übertragen. Am 19. August 1850 wurde er der Generalprocuratur [394] als Staatsanwaltsubstitut zugewiesen. Als am 18. Februar 1853 Kaiser Franz Joseph einem ruchlosen Attentate fast zum Opfer gefallen wäre, war es eigentlich P., der zur Sühne dieses Frevels den Bau einer Votivkirche anregte, welcher Gedanke bei dem Erzherzoge Max sofortige begeisterte Aufnahme fand. In der That wurde P. zum Secretär des Kirchenbaucomités ernannt. August 1854 erhielt P. Titel und Rang eines Landesgerichtsrathes, und bald darauf erfolgte seine Ernennung zum Staatsprüfungscommissär für österreichisches Kirchenrecht. Mai 1857 trat P. als Ministerialsecretär in das Ministerium des Innern über, doch bestimmte ihn der Kaiser hierbei ausdrücklich zur Dienstleistung bei dem Generalgouverneur von Lombardo-Venetien, Erzherzog Ferdinand Max, mit dem ihn inzwischen auch freundschaftliche Bande verbunden hatten. Am 19. Mai 1858 rückte er zum Sectionsrathe vor und am 22. Mai des nächsten Jahres wurde er zum Oberlandesgerichtsrathe ernannt, in welchem Range er bis zum Ende seines Lebens blieb. Außer den amtlichen Justizgeschäften widmete sich P. in dieser seiner Stellung auch staatsmännischen Aufgaben, so ist das am 20. December 1860 erlassene Rundschreiben des Staatsministers Anton Ritter von Schmerling an die Länderchefs durchgehends eine Arbeit Perthaler’s. Die Verfassungsarbeiten, welche P. entwarf, hatten zur Folge, daß er im Januar 1861 zur außerordentlichen Dienstesleistung im Staatsministerium auf ein Jahr beurlaubt wurde. Und in diesem, seinem neuen und eigentlichen Wirkungskreise stellte P. so sehr seinen Mann, daß Schmerling an demselben Tage, an welchem die Verfassung publicirt wurde – 27. Februar – ihm „der an diesem Werke einen so entscheidenden Antheil genommen, aus voller Seele und aus warmem Herzen“ dafür dankte. Der Kaiser selbst verlieh ihm in Anerkennung seiner Verdienste, am 8. Mai den Orden der eisernen Krone. Im Nachlasse Perthaler’s finden sich Schriftstücke, welche darauf hinweisen, daß er der Verfasser folgender Arbeiten war, die die Verfassungsreform zum Inhalte haben: Notizen und Zusammenstellungen über die Finanzfrage. – Das kaiserliche Patent vom 26. Februar 1861. – Die kaiserliche Thronrede vom 1. Mai 1861. – Die Rede des Fürsten Auersperg als Präsident des Herrenhauses. – Die kaiserliche Antwort auf die Adresse des Abgeordnetenhauses nach der Thronrede. – Ein Entwurf der kaiserlichen Rede an den Reichstag, welche die Haltung des ungarischen Landtages betrifft. – Mittheilung des Staatsministers an den Reichsrath über die Auflösung des ungarischen Landtages. – Handschreiben an Franz Déak über das Verhältniß Croatiens zu Ungarn. – Adresse des Gesammtministeriums an den Kaiser gelegentlich der Ueberreichung des Verfassungsentwurfes. – Inmitten seines unermüdlichen Strebens und pflichtgetreuen Wirkens ereilte P. am 11. März 1862 der Tod, und Oesterreich verlor an ihm einen Mann, welcher seine letzten Kräfte daran gesetzt hatte, seinem Vaterlande ein verläßlicher Helfer, seinem Kaiser und Herrn ein treuer Diener zu sein.