ADB:Paurmeister von Kochstedt, Tobias

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Artikel „Baurmeister, Tobias v.“ von Ernst Friedländer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 181–182, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Paurmeister_von_Kochstedt,_Tobias&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 09:15 Uhr UTC)
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Baurmeister: Tobias v. B.[1], (wie sich jetzt die Familie schreibt, oder wie er selbst schreibt Paurmeister a Kochstedt) ist im J. 1555 geboren und stammt aus dem Flecken Kochstedt bei Halberstadt, wohin sein Vater von Amberg aus gezogen war. Er studirte zu Heidelberg und später zu Freiburg die Rechtswissenschaft und erhielt nach absolvirten Studien im J. 1581 durch die Empfehlung des Freiherrn Lazarus von Schwendt, mit dem er eng befreundet war, die Stelle als Syndicus des Domcapitels zu Halberstadt; zugleich ernannte ihn die Aebtissin von Quedlinburg zum Kanzleidirector. Namentlich in dem zuerst genannten Amte gelang es ihm großen Nutzen zu stiften, da er dem Capitel in vielen wichtigen Processen zum Siege verhalf. Im J. 1594 wurde B. vom Fürstbischof Heinrich Julius, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, zum Kanzler und geheimen Rath ernannt, nachdem er in dessen Auftrage zwei Mal (1592 und 1594) nach Wien gesandt und so glücklich gewesen war, alle ihm aufgetragenen Angelegenheiten nach Wunsch zu erledigen. Auch erwarb er sich dabei die Gunst des Kaisers Rudolf II. in dem Maße, daß er zum Pfalzgrafen ernannt und sammt seiner ganzen Familie in den Adelstand unter dem Namen Baurmeister von Kochstedt erhoben wurde. B. starb 17. Aug. 1616, wie u. a. [182] durch sein Epitaph in der Halberstädter Martinskirche erwiesen wird. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: der „Entwurf zur halberstädtischen Kanzlei-Ordnung“, „Commentarium rerum politicarum et juridicarum“, „De jurisdictione imperii Romani libri II“, 1616, ein im 17. und 18. Jahrhundert sehr geschätztes und unzählige Mal citirtes Werk.

Vgl. Reimann, Einleit. zur Hist. der Gelahrth. Venzky, Schriften d. prüfenden Gesellschaft IX. Lucanus, Beitr. zur Gesch. von Halberstadt. 1774.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 181. Z. 17 v. u.: Nachzutragen ist, daß er im J. 1576 als „Tobias Baurmeister Kochstedensis“ in Frankfurt a. O. immatriculirt ist und daß er am 19. September 1581 in Freiburg promovirt hat. Zum kaiserlichen Pfalzgrafen ist er am 5. Juli 1594 ernannt. Sein Testament vom 28. September 1609 und ein Codicill vom 12. Juni 1616 beruhen abschriftlich im Geh. Staatsarchive zu Berlin. Die königl. Bibliothek in Hannover bewahrt seinen Briefwechsel mit dem berühmten Heinrich Meibom von 1596 bis 8. Juli 1616, der auch ein lateinisches Epitaph auf Tobias, dessen Frau und dessen einzigen Sohn verfaßt hat.
    Vergl. über ihn: Stintzing, Gesch. der Rechtswissenschaft I. S. 671. – Jöcher, Gelehrten-Lexikon s. v. und Joann. Ant. Martens, Memoriam Tobiae Paurmeisteri a Kochstedt … resuscitat … simulque lectiones publicas Albertinae stud. ad diem XXIV. Apr. MDCIX indicit … Friburgi 1609. 4°. Nach den Angaben des Letzteren ist B. im J. 1608 gestorben, was mit den oben mitgetheilten Thatsachen nicht in Einklang steht. [Bd. 25, S. 795]