ADB:Zusätze und Berichtigungen (Band 25)
Zusätze und Berichtigungen.
Band II.
S. 181. Z. 17 v. u.: Nachzutragen ist, daß er im J. 1576 als „Tobias Baurmeister Kochstedensis“ in Frankfurt a. O. immatriculirt ist und daß er am 19. September 1581 in Freiburg promovirt hat. Zum kaiserlichen Pfalzgrafen ist er am 5. Juli 1594 ernannt. Sein Testament vom 28. September 1609 und ein Codicill vom 12. Juni 1616 beruhen abschriftlich im Geh. Staatsarchive zu Berlin. Die königl. Bibliothek in Hannover bewahrt seinen Briefwechsel mit dem berühmten Heinrich Meibom von 1596 bis 8. Juli 1616, der auch ein lateinisches Epitaph auf Tobias, dessen Frau und dessen einzigen Sohn verfaßt hat.
- Vergl. über ihn: Stintzing, Gesch. der Rechtswissenschaft I. S. 671. – Jöcher, Gelehrten-Lexikon s. v. und Joann. Ant. Martens, Memoriam Tobiae Paurmeisteri a Kochstedt … resuscitat … simulque lectiones publicas Albertinae stud. ad diem XXIV. Apr. MDCIX indicit … Friburgi 1609. 4°. Nach den Angaben des Letzteren ist B. im J. 1608 gestorben, was mit den oben mitgetheilten Thatsachen nicht in Einklang steht.
Band XI.
S. 784. Z. 4 v. u.: Statt „größtentheils“ muß es richtiger heißen: „nur zu einem geringen Theile“. Das Z. 3 v. u. angeführte Lied ist: „Wer weiß wie nahe mir mein Ende, ob heute nicht mein jüngster Tag“; nicht zu verwechseln mit dem berühmteren Liede gleichen Einganges der Gräfin Aemilie Juliane v. Schwarzburg (s. A. D. B. I, 127): „Wer weiß wie nahe mir mein Ende, hin geht die Zeit, her kommt der Tod“. – Zur Litteratur für Henrici ist noch hinzuzufügen: Jördens, Lexicon Bd. 2, S. 349 ff.
Band XIII.
S. 75. Z. 23 v. u.: Es ist kaum denkbar, daß Bischof Herimann von Augsburg (1096–1133), der das Bisthum um 50 Talente gekauft hatte und es mit dem Kaiser gegen den Papst hielt, vor seiner Aussöhnung mit dem Papste (1123) einen solchen Eiferer gegen die Simonie, wie Honorius es war, als Scholasticus seiner Domkirche geduldet hätte. Man lese sein Offendiculum, z. B. die Stelle: Qui aliunde ascendunt per pecuniam, non sacerdotes, sed fures sunt et latrones. Et licet centum infulis decorentur, … canes sunt etc. (Revue des sciences ecclés. 1877. I, 547. vgl. ib. II, 59. 64). Es bleibt jedoch die Möglichkeit, daß Honorius nach dem Rücktritte Gerhoh’s (um 1123 [796] oder 1124) Domscholasticus von Augsburg wurde, in welche Zeit auch sein Werk „De luminaribus Ecclesiae“ fällt, worin er sich diesen Titel beilegt. Aber auch in dem Falle, daß unter Augustodunum Autun verstanden werden müßte, dürfte man die Anfänge seiner schriftstellerischen Wirksamkeit nicht dahin verlegen. Der kirchliche Ritus bei feierlichen Hochämtern, wie ihn der gleichzeitige Bischof von Autun, Stephan von Baugé (1112–1139), in seinem Tractatus de sacramento altaris (Migne 172, 1273 ff.) schildert, weicht von dem in der Gemma animae des Honorius beschriebenen in einzelnen Stücken ab, namentlich darin, daß nach Stephanus I. c. cap. XI das Pallium illis solis pontificibus datur, qui a sede apostolica mittuntur, während H. dasselbe nur dem Papste, den Patriarchen und Erzbischöfen zugesteht (Gemma animae I, c. 186, 221 ff.). Wenn demnach H. jemals in Autun als Domscholasticus gewirkt hat, so konnte dieses nur später der Fall sein, nachdem er sein siebentes Werk, die Gemma animae bereits verfaßt hatte.
S. 75. Z. 15 v. u.: Der nachhaltige Einfluß des H., namentlich seines Specculum ecclesiae auf die lateinische und deutsche Predigtlitteratur seiner und der nächstfolgenden Zeit ist erst in den letzten Jahren durch die Forschungen von Scherer, Schönbach, E. Schröder, Cruel, Linsenmayr u. A. nachgewiesen worden. Schon sein Zeitgenosse Werner von St. Blasien entnahm für seine Defloratriones s. Patrum dem H. volle 13 Predigten. Deutsche Homileten dagegen entlehnten ihm gewöhnlich einzelne Theile, wozu sich namentlich das in sich abgeschlossene Exordium oder die Legende eines Heiligen oder ein Exempel eignete.
- Vgl. Cruel, Gesch. der deutschen Predigt im M. A. 144 f., 156, 169, 171, 188, 193, 203. – Linsenmayr, Gesch. d. Pred. in Deutschland 194–200. 214, 218, 252. – E. Schröder im Anzeiger f. deutsches Alterthum VII, 178–82.
S. 75. Z. 11 v. u.: Der Name Simon findet sich nicht etwa bloß in einer Handschrift, wie Schröder a. a. O. meint, sondern wohl in den meisten. Diemer, welcher früher gleichfalls einen Schreibfehler vermuthet hatte, überzeugte sich bei einem Besuche von vier österreichischen und einer steirischen (Admont) Bibliothek, daß die Expositio in cantica in vielen Handschriften, darunter einige selbst aus dem 12. Jahrh., vorhanden ist und daß in allen ohne Ausnahme in der Widmung der Name „Symon“ steht (Sitzungsberichte der kais. Akad. d. Wissensch. in Wien, 28. Bd. S. 356). Auch das Cistercienserstift Rein bei Graz besitzt zwei Handschriften dieses Werkes und in beiden findet sich der Name Symon. – In dem Namen Gottschalk vermuthete W. Scherer den gleichnamigen Abt von Heiligenkreuz (1136–1147). Dagegen wendet Schröder ein, das Inevitabile sei eine Jugendarbeit des H., während Gottschalk erst 1136 zur Abtwürde erhoben wurde. Allein das dem Gottschalk gewidmete Werk de libero arbitrio (bei Migne col. 1223) ist vom Inevitabile (bei Migne col. 1192) wohl zu unterscheiden. Da es im Werke de luminaribus ecclesiae noch nicht erwähnt wird, so ist es jedenfalls nach 1123, möglicherweise erst nach 1136 verfaßt worden. Bedeutsamer ist die Einwendung Wattenbach’s, ein Propst sei eben kein Abt. Doch könnte man entgegnen, daß es a. a. O. nicht einfachhin Godeschalco praeposito, sondern G. fide et opere sudanti in sancto proposito, verbo et exemplo gregi Christi praeposito heißt, in welchem Zusammenhange es recht gut im allgemeinen [797] einen Vorgesetzten bedeuten kann, um so mehr, da der Ausdruck offenbar zu dem Zwecke gewählt wurde, damit er sich mit dem vorhergehenden proposito reime.
S. 75. Z. 10 v. u.: Die Redensart gratiam apostolici nominis sortitus bedeutet wahrscheinlich nichts weiter, als daß es eine Gnade ist, den Namen eines Apostels, nämlich des heil. Thomas zu führen. So sagt St. Augustin, der Lieblingsauctor des Honorius De civit. Dei lib. 15, c. 23, N. 1: Malachias Propheta propria quadam i. e. sibi proprie impertita gratia dictus est angelus.
S. 75. Z. 6 v. u.: Der Nachfolger des im J. 1126 auf den Augsburger Bischofssitz erhobenen Abtes Cuno zu Siegburg hieß gleichfalls Cuno.
- Vgl. Schröder a. a. O.
S. 77. Z. 16 v. o.: Einen wenigstens als terminus ante quem non brauchbaren chronologischen Anhaltspunkt bieten die Worte in der Gemma animae I, 120: Noviter Urbanus II. Papa undecimam (præfationem) de S. Maria addidisse non ignoratur, quae a pluribus ubique frequentatur. Diese Präfation soll auf der Synode von Piacenza 1095 eingeführt worden sein. Hefele, Concil. Gesch. V, 218. 2. Aufl.
S. 77. Z. 14 v. u.: Jener Elucidarius, welcher bereits im 12. Jahrh. ins Deutsche übertragen worden war, und in dieser Uebersetzung noch dreizehn Druckausgaben erlebt hat, ist ein anonymes lateinisches Handbüchlein der Natur- und Weltkunde aus dem 12. Jahrh., welches seinen Titel und seine Gesprächsform dem theologischen Elucidarium des Honorius, aber auch seinen Inhalt hauptsächlich dessen naturgeschichtlichen Werken entlehnt hat. (Cruel, Gesch. d. deutsch. Predigt im M. A. 124.).
S. 78. Z. 26 v. o.: Die Scala coeli minor ist nur eine Separatabschrift des Exordiums der Predigt auf Quinquagesima im Speculum ecclesiae des Honorius. Auch die kurze Abhandlung: de X plagis Aegypti findet sich in sehr verkürzter Gestalt als Bestandtheil der Predigt auf den 7. Sonntag nach Pfingsten in dem gleichen Werke.
S. 78. Z. 20 v. u.: Die Quæstiones in duos Salomonis libros sind zwar ein durch wenige Umstellungen und Aenderungen schlecht verhülltes Plagiat aus Salonius, einem Schriftsteller des 5. Jahrhs. Doch ist dieses kein Grund, um ihre Echtheit zu bezweifeln. Auch seine Summa totius ist größtentheils aus den Rosenfelder Annalen ausgeschrieben worden und andere Schriftsteller sind mit den Werken des Honorius auf ähnliche Weise verfahren.
Band XXIV.
S. 269. Z. 11 v. o.: Adam Olearius ist als am 16. August 1603 getauft im St. Stephanikirchenbuch zu Aschersleben eingetragen. Trotzdem seine Hinterlassenen 1599 als Geburtsjahr auf seinem Grabdenkmale angeben ließen, ist demnach fast zweifellos, daß als Geburtsjahr 1603 anzunehmen sei. Vgl. Dr. Eduard Grosse, Adam O. Leben und Schriften. Realsch.-Programm Aschersleben 1867.
Band XXV.
S. 369. Z. 5 v. o.: „The Academy of ancient Music“ wurde 1710 im Gasthaus „Crown and Anchor“ von einer Anzahl Dilettanten im Verein mit damals bedeutenden Musikern in der Absicht gegründet, der hereinbrechenden [798] Fluth moderner Musik (wozu in dieser Zeit auch die Händel’sche zählte) einen Damm entgegenzusetzen. Mit Pepusch waren an der Gründung zugleich thätig H. Needler, Galliard, Dr. Maurice Greene, Bernh. Gates u. a.; die Chöre von St. Paul’s und Royal Chapel unterstützten die Aufführungen. Am 1. Juni 1727 wählte die Academy „nemine contradicente“ den berühmten D. Agostino Steffani, Bischof von Spiga († 1730), zu ihrem Präsidenten. Er hatte ihr wiederholt seine besten Werke unter dem Pseudonym „Piva“ zugeschickt. Im J. 1731 trat infolge von Zwistigkeiten Dr. Greene mit seinen Chorknaben aus dem Vereine und rief eine neue im Gasthaus „Devil Tavern“ (Temple Bar im Apollosaal) sich versammelnde musikalische Gesellschaft ins Leben. Händel soll bei dieser Gelegenheit gesagt haben: „Dr. Greene ist zum Teufel gegangen.“ Dieser Verein, auch „Apollo-Society“ genannt, führte zuerst das von Händel 1720 auf Wunsch des Herzogs von Chandos componirte und mit 1000 Pfd. honorirte Oratorium: „Esther“ öffentlich auf. Die prächtige Villa des Herzogs († 1747) zu Cannons, die 230 000 Pfd. St. gekostet hatte, wurde drei Jahre nach ihres Besitzers Tode um 11 000 Pfd. St. verkauft. Von der ganzen damaligen Herrlichkeit hat sich bis heute nur die Whitchurch (zu der s. Z. die vornehme Welt Londons hinausfuhr, um die in ihrer Art einzigen Kirchenmusiken zu hören), heute Pfarrkirche des Dorfes Edgware, erhalten. – Im J. 1734 zog sich auch Gates mit den k. Capellknaben vom Vereine, der nun einen schweren Stand um seine Existenz zu führen hatte, zurück. Die Academy löste sich, nach fast 100jährigem Bestehen, anfangs dieses Jahrhunderts auf. Ihre kostbare Bibliothek, der s. Z. auch Pepusch seinen Musikalienbesitz vererbt hatte, ward in alle Winde zerstreut. Ein von Th. Hudson gemaltes und von A. van Haecken sehr schön gestochenes Schwarzkunstblatt, giebt, wie es scheint, ein sprechend ähnliches Porträt von Pepusch. Das volle Gesicht hat einen freundlichen und wohlwollenden Ausdruck, die Augen blicken klug und ernst unter der großen Allongeperücke und in seinem Staatsgewande zeigt sich uns ein Mann voll Würde, der aber nicht ohne Selbstbewußtsein ist; die Figur ist kräftig, stattlich und breitschulterig.
Wir haben im Laufe dieses Jahres wegen fehlender und zu spät eingelieferter Manuscripte den Druck der Allg. D. Biographie in runder Summe während zwölf Wochen ruhen lassen müssen; sechs davon haben wir allerdings durch eine für die Redaction wie für den Herrn Verleger erdrückende Häufung der Arbeit während der übrigen Zeit wieder eingebracht. Wenn wir trotzdem bedauerlicher Weise noch eine Anzahl von Artikeln als Nachträge drucken lassen müssen, so weisen Redaction und Verleger die Verantwortung dafür von sich ab; sie haben das Ihrige, um diesem Uebelstande vorzubeugen, vollauf aber fruchtlos gethan.