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Artikel „Pauli, Martin Gottlieb“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 267–268, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pauli,_Martin_Gottlieb&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 01:35 Uhr UTC)
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Pauli: Martin Gottlieb P., Rechtsgelehrter, geb. am 11. Januar 1721 zu Lauban, † am 12. März 1796 zu Wittenberg. P. begann die humanistischen Studien am Lyceum seiner Geburtsstadt, wo sein Vater Christoph P. als Bürgermeister lebte und setzte sie seit 1740 in Leipzig fort; er besuchte anfangs medicinische, dann rechtswissenschaftliche Vorlesungen. Entschlossen, sich dem akademischen Berufe zu widmen, wurde P. 1745 in Leipzig Magister, 1747 mit der Dissertation: „De theoriae et praxis juridicae discordia“ (Lps. 1747, 4°) doctor utriusque juris und im gleichen Jahre kursächsischer Notar und Advocat. Die Praxis sagte ihm jedoch wenig zu, dagegen hielt er sehr eifrig juristische Vorträge. 1753 ging er als Gymnasialinspector, zugleich als Professor der Rechte und Geschichte, nach Danzig und nahm von letzterer Stelle am 18. October mit feierlicher Rede Besitz. Zehn Jahre später (1763) finden wir ihn als Professor der Institutionen, dann als Beisitzer am Hofgerichte, am Schöppenstuhle und an der Juristenfacultät zu Wittenberg. 1765 wurde er zum Professor „digesti veteris“ sowie zum Beisitzer im Geistlichen Consistorium ernannt und schied dort im 76. Lebensjahre aus dem Zeitlichen. – Als Schriftsteller ist Martin Gottlieb P. durch eine größere Zahl von Programmen und Dissertationen bekannt, außerdem lieferte er einige Abhandlungen in periodischen Zeitschriften (so in H. Winkler’s philosophischen Untersuchungen vom Seyn und Wesen der Thiere, Leipzig 1741–44; ferner in Bach’s Unpartheiische Kritik etc.). Eine Zusammenstellung seiner litterarischen Arbeiten geben Meusel X, 300–303; [268] Weidlich, Biographische Nachrichten von jetztlebenden Rechtsgelehrten. Bd. 2, S. 172 –175.

Meusel und Weidlich a. a. O. und die dort Genannten.