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Artikel „Hammerstein, Otto Graf v.“ von Harry Breßlau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 489–490, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Otto_(Graf_im_Engersgau)&oldid=- (Version vom 5. Oktober 2024, 22:11 Uhr UTC)
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Hammerstein: Otto Graf v. H., war der Sohn des Grafen Heribert von der Wetterau († um 997) und gehörte dem konradinischen Hause an; Brüder seines Vaters waren der Herzog Konrad von Alemannien und der 982 in der Schlacht gegen die Saracenen gefallene Udo. Der junge Otto begegnet uns zuerst im J. 1002, wo er von Heinrich II. unter dem Herzog von Kärnthen gegen Arduin nach Italien gesandt wurde, ein Zug, der Anfangs 1003 mit der Niederlage in der Ebene von Fabrica endete. Später vermählte er sich mit der Irmgard, der Tochter eines Fürsten Gottfried (vielleicht aus dem Hause der Ardennergrafen); es ist nicht unmöglich, daß er erst durch diese Ehe in den Besitz der Burg Hammerstein (gegenüber Andernach am rechten Rheinufer), nach der er genannt wird, gelangt ist. Irmgard war mütterlicherseits und zwar noch innerhalb der verbotenen Grade seine Verwandte; es ist bekannt, wie sehr Kaiser Heinrich II. dergleichen kirchlich unzulässige Verbindungen mißbilligte; H. verlor dadurch seine Gunst. Nachdem wiederholte Ladungen vor das geistliche oder kaiserliche Gericht unbeachtet geblieben waren, wurde auf dem Nymweger Tage von 1018 die Excommunication über das Paar ausgesprochen. In Folge dessen stellte sich noch in demselben Jahr, als Heinrich nach Pfingsten zu Bürgel bei Offenbach Hof hielt, H. daselbst und unterwarf sich dem Kaiser; in Gegenwart des Erzbischofs Erkanbald von Mainz und auf den Eid von drei Zeugen wurde die Ehe für nichtig erklärt. Indessen die Liebe Otto’s zu seiner Gemahlin war mächtiger als seine Scheu vor des Kaisers Ungnade und der Kirche Zorn; ungeachtet seiner Unterwerfung zu Bürgel vereinigte er sich bald wieder mit Irmgard. Erzbischof Erkanbald konnte diesen hartnäckigen Ungehorsam nicht ungestraft lassen; von neuem richtete er Ermahnungen und Drohungen an H., erzielte aber damit nur die Wirkung, daß der Graf von glühendem Haß gegen den Priester erfüllt wurde, der seinem Glück in den Weg trat. Er befehdete den Erzbischof und verwüstete das mainzische Gebiet: dann unternahm er sogar einen Handstreich gegen die Person des Erzbischof, dem er auf einer Rheinfahrt auflauerte. Das Fahrzeug, das Erkanbald trug, entkam zwar, aber seine Begleiter, die auf anderen Nachen folgten, geriethen in Gefangenschaft und wurden auf Burg H. schmählich mißhandelt. Der Kaiser durfte diesen schnöden Friedensbruch natürlich nicht ruhig ertragen. Auf den Rath der Großen forderte er H. durch Boten, durch seine Freunde, durch ein Schreiben zur Unterwerfung auf; als H. hartnäckig blieb, verfiel er wiederum in Kirchenbann und Reichsacht. Im September 1020 zog Heinrich selbst mit Heeresmacht gegen seine Burg. Drei Monate hielt sich die uneinnehmbare Veste; erst als die Lebensmittel zu Ende gingen, übergab H. am 26. December die Burg; ihm selbst und seiner Gemahlin scheint freier Abzug gestattet worden zu sein; aber Kirchenbann und Reichsacht wurden nicht gelöst; unstät und flüchtig schweifte das Paar umher. Indessen auch so konnte ihre Verbindung nicht geduldet werden; auf einem Concil zu Mainz (Juni 1023) vor Aribo, Erkanbald’s Nachfolger, wurden sie abermals zur Verantwortung gezogen. Wie einst zu Bürgel, so beugte sich auch diesmal [490] H. dem Zorn des Kaisers und den Ermahnungen der Bischöfe; er entsagte von Neuem seiner Gattin. Irmgard aber blieb trotzigeren Sinnes; sie pilgerte nach Rom, um bei dem Papst Berufung gegen das Urtheil der Mainzer Synode einzulegen: daß sie bei Benedict VIII. günstige Aufnahme fand, war die Veranlassung eines schweren Conflictes zwischen dem Papst und dem Erzbischof von Mainz. Günstiger gestaltete sich das Geschick des Paares erst unter Konrad II., der ja selbst mit seiner Ehe den Satzungen der Kirche trotzte. Vielleicht auf Grund einer päpstlichen Dispensation lebten sie unangefochten mit einander; den einzigen Versuch, den Aribo auf dem Frankfurter Concil von 1027 machte, das Verfahren gegen sie zu erneuern, verhinderte der Kaiser. H. begegnet mehrfach in der Umgebung Konrads, von dem er ein Lehen aus Hersfelder Kirchengut empfing und als Gaugraf der Wetterau; Irmgard stand sogar, wie es scheint, in näheren Beziehungen zum Kaiser. H. starb wahrscheinlich 1036; sein, wie es scheint, einziger Sohn Udo war ihm schon 1034 im Tode vorangegangen. Irmgard muß ihn überlebt haben und wird erst kurz vor dem Januar 1043 gestorben sein.

Hirsch, Jahrb. des d. Reichs unter Heinrich II., Bd. III, her. v. Breßlau; Breßlau, Jahrb. des d. Reichs unter Konrad II.