ADB:Oldendorp, Heinrich von
Odendorp oder Oldendorp, Heinrich v., war gebürtig aus der Diöcese Köln, worauf der in Handschriften vorkommende Beisatz de Colonia deutet. Er wird als licentiatus utriusque juris bezeichnet, kam wahrscheinlich im J. 1383 an die Universität Wien als doctor decretorum, bekleidete 1385 die Würde des Rector, wirkte 1388 bei der Abfassung der Universitätsstatuten mit, war auch magister artium und eines der ersten Mitglieder des Collegium ducale. Seit dem Jahre 1399 erscheint sein Name nicht mehr, er ist wohl 1399 oder 1400 von der Pest ergriffen worden. Seine Schrift „Lectura super cap. Omnis utriusque“ (C. 12. X. de poenit. et remiss. V. 38), in Handschriften verschiedener Bibliotheken und Drucken (Memmingen 1490. 4, Lyptzk 1493. 4.) erhalten, liefert eine eingehende Erörterung dieser die Beichtpflicht einführenden Satzung des 4. lateranensischen Concils von 1216. Andere Tractate sind ungedruckt und werden angeführt als de confessione, poenitentia et eucharistia handelnd.
- Aschbach, Gesch. der Wiener Univ. I. 508. – v. Schulte, Gesch. II. 434.