ADB:Oertel, Christian Gottfried

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Artikel „Oertel, Christian Gottfried“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 433–434, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Oertel,_Christian_Gottfried&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 16:19 Uhr UTC)
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Oertel: Christian Gottfried Oe., kursächsischer Legationskanzelist und Staatsrechtsschriftsteller. Von seinen zweifellos einfachen Lebensumständen ist nur wenig bekannt. 1718 zu Wittenberg geboren, besuchte er das dortige Gymnasium, dann die Hochschule und wurde kurz nach Beendigung seiner Rechtsstudien dortselbst 1742 am Reichstage zu Regensburg als Kanzelist bei der kursächsischen Gesandtschaft ernannt, an deren Spitze damals der sächsische Conferenzminister Joh. Friedrich Graf Schönberg, später der Appellationsgerichtsrath Georg v. Ponikau auf Pohlen stand. O. hatte vermöge seiner Stellung Zutritt [434] in das Reichstagsarchiv und Gelegenheit zur Einsicht der Reichstagsacten. Er benützte deshalb seine Mußestunden zu staatsrechtlichen Arbeiten; doch schrieb er keine selbständigen wissenschaftlichen Werke, sondern beschränkte sich darauf, staatsrechtliches Material zu sammeln und geordnet zusammenzustellen. Sein Hauptwerk ist das aus einigen Fortsetzungen bestehende „Reichstags-Diarium“ von 1745–1777 (Regensb. 4°), ein chronologisch-systematisches Sammelwerk mit Register, worin „zuverlässige Nachricht geliefert wird von gesandtschaftlichen Legitimationen, und von allem was seit 13. Octbr. 1745 sowohl in politischen als Religionsangelegenheiten öffentlich dictirt, ad aedes distribuirt, in Ansage gebracht oder in Deliberation gestellt worden ist; wie auch was außerdem an Schriften, so in die Comitialhändel einschlagen, zum Vorschein gekommen“ (Vorbericht vom 2. Januar 1756). – Später veröffentlichte er ein „Vollständiges und zuverlässiges Verzeichniß der Kaiser, Kurfürsten, Fürsten und Stände des hl. römischen Reiches“ (Regensb. 1760. 4°) und ein „Verzeichniß aller Gesandtschaften auf den Reichstagen von 1662–1760“ (ebenda 1762. 4°); sodann „Sammlung der nöthigsten Actenstücke, die Visitation des kaiserlichen und Kammergerichts betr.“ (ebenda 1763–69. 4°), ferner: „Sichere Nachricht von der im Jahre 1764 erfolgten Erneuerung der Churvereine“ (ebenda 1764. 4°. 24 Seiten). – Im Kirchen-Staatsrechte befaßte er sich mit den evangelischen Religionsbeschwerden. Das erste Werk dieser Gattung ist das „Vollständige Register über das ganze corpus gravaminum Evangelic.“ (Regensb. 1767. Fol.), worin die bis 1720 erhobenen 137 Beschwerden alphabetisch nach dem Beschwerdeorte „cum additamentis“ aufgezählt sind. Dann erschien gewissermaßen als Fortsetzung das „Repertorium der gesammten Evangelischen Religionsbeschwerden, welche beim hochpreißlichen corpore evangelicorum von 1720 bis 1770 angebracht worden sind (Regensb. 1778. Fol.). Endlich von 1771 bis 1775 „Vollständiges corpus gravaminum Evangelic.“, ein in 8 Theile zerfallendes Sammelwerk der Religionsbeschwerden, welche arme evangelische Unterthanen katholischer Landesherrn an das beim Reiche bestandene corp. Evangelicorum richteten. Die nach der Vorrede beabsichtigte Fortsetzung des in Fachkreisen beifällig aufgenommenen Werkes wurde durch den Tod des Verfassers vereitelt. – Die letzte Arbeit führt den Titel „Sammlung der neuesten Merkwürdigkeiten, welche in das Teutsche, sowohl allgemeine als besondere Staatsrecht einschlagen“ (3 Bde., Regensb. 1775–1776. 4°). Inhaltlich des „Hauptvorberichtes“ liefert das Werk wichtige Deductiones, Reichs-Hofraths-Conclusa, Kammergerichts-Visitationsdecrete, Kammergerichtssentenzen, merkwürdige Responsa juris, auch Recensionen der brauchbarsten und beliebtesten Bücher und Aehnl. Oertel’s Arbeiten sind zwar verlässig und reichhaltig, trotzdem als ziemlich geistlose Compilationen wenig in Gebrauch. Ein vollständiges Verzeichniß der staatsrechtlichen Schriften findet sich in der Litteratur von Pütter Bd. II. S. 143, welcher Oe. irrthümlicher Weise als Legations-„Secretarius“ bezeichnet. –

S. auch Meusel X, 188 u. 189. – Biogr. univers. s. v.