Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Oberndorfer, Johann Adam“ von Karl Theodor von Inama-Sternegg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 102–103, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Oberndorfer,_Johann_Adam&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 07:19 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Obernburg, Der von
Band 24 (1887), S. 102–103 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Adam Oberndorfer in der Wikipedia
Johann Adam Oberndorfer in Wikidata
GND-Nummer 117077623
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|24|102|103|Oberndorfer, Johann Adam|Karl Theodor von Inama-Sternegg|ADB:Oberndorfer, Johann Adam}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=117077623}}    

Oberndorfer: Johann Adam O., Nationalökonom, geb. am 17. Juli 1792 zu Pressath in der Oberpfalz, † zu München am 11. Februar 1871. Der Sohn eines Metzgermeisters, legte er unter vielen Entbehrungen seine ersten Studien an dem Gymnasium und dem Lyceum zu Amberg zurück, bezog 1813 die Universität Landshut und widmete sich dort vorzugsweise cameralistischen Studien unter Schrank, Holzinger und besonders G. Hufeland; unter seinem sowie später unter dem Einfluß seines Göttinger Lehrers Sartorius vollzog sich bei O. die Emancipation von der noch immer vorherrschenden cameralistischen Richtung der Nationalökonomie, womit er befähigt wurde an Smith und Say unmittelbar anzuknüpfen und die selbständige Pflege derselben in Deutschland vorbereiten zu helfen. Nach absolvirter Universitätszeit widmete sich O. kurze Zeit der rentamtlichen Praxis, wurde am 12. August 1818 zum Doctor der Rechte promovirt, bezog dann mittelst eines Reisestipendiums die Universität Göttingen, wo er seine erste Schrift „Grundlegung der Cameralwissenschaft oder über die systematische Einheit und den organischen Zusammenhang derselben“, Landshut 1818, ausarbeitete. Auf Grund derselben erhielt er im November 1819 die venia legendi für Cameralwissenschaften, wurde 1821 außerordentlicher und 1822 nach Holzinger’s Tode ordentlicher Professor des Faches, nachdem er kurz vorher sein Hauptwerk „System der Nationalökonomie aus der Natur des Nationallebens entwickelt“, Landshut 1822, veröffentlicht hatte. 1824 vertauschte er seine lehramtliche Wirksamkeit mit der Stelle eines Rentbeamten in Neustadt an der Donau, kehrte aber in seine frühere Stellung als Professor der Cameralwissenschaften [103] zurück, als die Universität im J. 1826 nach München verlegt wurde. Seine fernere wissenschaftliche Thätigkeit ist geringfügig; von einer „Theorie des inneren Regierungswesens oder der Polizei“ ist nur der 2. Band: „Theorie der Wirthschaftspolizei oder die sogenannte Nationalökonomie und Staatswirthschaftspflege und Volkswirthschaftspflege genannt“, Sulzbach 1840, erschienen. Auch seine Wirksamkeit als Universitätslehrer ist, nachdem ihm schon 1828 in F. B. W. Hermann ein gewichtiger Rivale an die Seite trat, bald unbedeutend geworden. In den Jahren 1831/32 und 1841/42 bekleidete er die Würde des Rector magnificus an der Universität; mit Beginn des Jahres 1858 wurde er quiescirt. Oberndorfer’s wissenschaftliche Bedeutung ist nicht eben hervorragend zu nennen; immerhin gehört er zu den ersten, welche in Deutschland die Theorie der Nationalökonomie im Geiste der Smith’schen Schule pflegten, ohne ihre Consequenzen auf dem Gebiete der Wirthschaftspolitik einfach hinzunehmen. Auch ist nicht zu unterschätzen, was er zur Weiterbildung der allgemeinen Lehren der Nationalökonomik beigetragen hat; in der Lehre von der Bodenrente und der capitalistischen Natur der Grundstücke, in der nationalökonomischen Beurtheilung der „Verhältnisse“, in der Definition des Credits ist er der unmittelbare Vorläufer von Hermann und auf dessen eigne Darstellung von unverkennbarem, aber wenig beachtetem Einfluß gewesen. Seine wirthschaftspolitischen Ansichten über Grundherrlichkeit, Frohnden und Reallasten, Gewerbefreiheit sind conservativ, zum Theil reactionär: wol nur deshalb stellt ihn Roscher mit den Romantikern zusammen, mit denen er sonst wenig gemein hat; auch Schelling’scher Einfluß ist bei ihm nur in sehr bescheidenem Maße erkennbar; seine Theorie der Wirthschaftspolizei ist ebenso unphilosophisch wie unsystematisch und eine größere historische Auffassung der Volkswirthschaft und des Staates fehlt gänzlich.

Chronik der Ludwigs-Maximilians-Universität, München 1871. – Prantl, Geschichte der Universität München. – Roscher, Gesch. der Nationalökonomik, S. 753.