ADB:Neupauer, Franz Xaver Edler von
Joseph II. im J. 1789 an die Universität Wien berufen. Nach des Kaisers Tode brachte man den freisinnigen Schriften des Gelehrten jedoch nicht mehr die gleichen Sympathien entgegen, vielmehr zog er sich Anfeindungen zu und kehrte daher im J. 1810 nach Graz zurück. Von Kaiser Leopold II. war er inzwischen seiner wissenschaftlichen Verdienste wegen in den Adelsstand erhoben worden, auch waren ihm anderweitige Auszeichnungen zu Theil geworden. Noch im J. 1833 finden wir N. als Rector der neu wiederhergestellten Grazer Universität. Bald darauf, am 24. Februar 1835, starb er. – N. gehört mit zu jenen Schriftstellern, welche der „Josephinischen Aufklärungszeit“ in Oesterreich ihr charakteristisches Gepräge verliehen haben. Nach seiner ersten kleineren Arbeit „Exercitatio academica de simonia“ (1779) veröffentlichte er eine Reihe von Schriften, die meist polemisch gehalten waren und aus deren Zahl hier angeführt seien: „Frage: Ob der Kaiser das Recht habe, in seinen Erbländern aus eigener Macht eine neue Diözesan-Eintheilung vorzunehmen“ (1784); „Vom Mißbrauche der geistlichen Gewalt“ (1784); „Versuche über die Frage: ob ein katholischer Landesfürst das Recht habe giltig geschlossene und vollbrachte Ehen seiner katholischen Unterthanen in gewissen Umständen auch in Ansehung des Bandes zu trennen“ (1785); „Ueber die Nichtigkeit der sogenannten feierlichen Klostergelübde“ (1786); „Abhandlung von der Verbindlichkeit zu fasten“ (1787); „Die Klerisei hat vermöge ihrer Einsetzung kein Recht Gesetze zu geben“ (1788); „Vorzüge der monarchischen vor den übrigen Regierungsformen“ (1792); „Gedanken über die Einfuhr fremder Fabrikate“ (1793).
Neupauer: Franz Xaver Edler v. N., kirchenpolitischer und staatsrechtlicher Schriftsteller, geb. am 20. November 1753 zu Marburg in Steiermark, erhielt seine Ausbildung in den Schulen seiner Vaterstadt und sodann auf dem Lyceum zu Graz, woselbst er die philosophischen Studien und Rechtswissenschaft betrieb. Nachdem er den Doctorgrad der Rechte erlangt, wurde er, da er sich dem Lehrfache widmete, bald zum Professor des Kirchenrechtes und der Landesgesetze am Lyceum zu Graz ernannt. Die Freimüthigkeit, welche er in der Auffassung seines Gegenstandes und in seinen Vorträgen bekundete, wandte bald die Aufmerksamkeit der Regierung auf ihn und N. wurde als Professor derselben Fächer von