ADB:Neumann zu Wolfsfeld, Johann Friedrich Wilhelm von

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Artikel „Neumann zu Wolfsfeld, Johann Friedrich Wilhelm von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 523–524, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Neumann_zu_Wolfsfeld,_Johann_Friedrich_Wilhelm_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 09:48 Uhr UTC)
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Neumann: Johann Friedrich Wilhelm v. N. zu Wolfsfeld, markgräflich ansbachischer Rath und juristischer Schriftsteller. Der Vater, Johann Friedr. Wilh. N., herzoglich holstein-glücksburgischer geheimer Rath und Hofmeister, [524] starb vor der Geburt des Sohnes, welcher am 20. April 1699 zu Großsalza im Herzogthum Magdeburg zur Welt kam. Letzterer besuchte schon als Knabe von 10 Jahren die Universität Wittenberg, hörte 1715 und 1716 in Leipzig, Halle, Jena und Erfurt juristische Vorlesungen, und hielt sich gelegentlich einer Reise durch Holland längere Zeit in Utrecht auf, wo die geistreichen Vorträge des Vitriarius und Cornelius van Eck sein volles Interesse erweckten. Später ging er nach England und Frankreich, blieb zum Zwecke seiner Ausbildung einige Monate in Paris, und benützte die Heimreise zum Besuche deutscher Fürstenhöfe. Er fand namentlich bei dem markgräflich ansbachischen eine sehr huldvolle Aufnahme, wurde von diesem 1735 zum fürstlichen Rathe ernannt, und in Staatsgeschäften als diplomatischer Agent an das kaiserliche Hoflager nach Wien abgeordnet. Mehrjähriger Aufenthalt in der Reichshauptstadt gab ihm Gelegenheit, den Reichshofraths-Prozeß mit seinen Eigenthümlichkeiten genau kennen zu lernen. Unter dem Titel: „Principia process. judic. imp. aulici brevissime delineata indicatis simul differentiis proc. cameralis“ gab er 1744 zu Frankfurt 4° anonym ein Werk heraus, in dem er die Grundzüge des Verfahrens bei dem Reichshofrathe und die wesentlichsten Unterscheidungsmerkmale zwischen diesem Verfahren und dem beim Reichskammergerichte in sehr anschaulicher Weise darlegte. Das Werk fand nach Pütter’s Bemerkung trotz der Anonymität „wegen seines kernichten Gehaltes gleich vielen Beifall“. Die wesentlich vermehrten, späteren Auflagen von 1747 und 1755 (4°) bereicherte der Verfasser, welcher sich nur mit den Anfangsbuchstaben J. F. W. de N. de W. nannte, durch Beigabe eines sehr brauchbaren „Formularbuches des heutigen Reichsprozesses“ (4°), dessen wohlgewählte Beispiele von beiden höchsten Reichsgerichten die charakteristischen Unterscheidungsmerkmale noch schärfer kennzeichneten. – Nach Beendigung der Geschäfte in der Kaiserstadt zog sich N. vom Hofe und dem öffentlichen Leben zurück, und verbrachte seine Tage auf dem einsamen Schlosse Wolfsfeld in Franken. Hier beschäftigte er sich vorzugsweise mit einem nicht häufig bearbeiteten Gegenstande, – dem deutschen Privatfürstenrechte und veröffentlichte die „Meditationes jur. principum privati“ (Frankf. 1751–56. 4°) in 9 Bänden, von welchen der letzte ein Supplementband. Das Werk ist ein gründliches, die Sache völlig erschöpfendes System des Privatfürstenrechts, dem als Einleitung (S. 9–69) eine „Notitia script. jur. princ. privati“ vorangestellt ist. Unsres Wissens die erste und einzige Zusammenstellung aller auf diesem Gebiete veröffentlichten Schriften; bei dem Mangel an Vorarbeiten ein ebenso mühevolles als zeitraubendes Unternehmen. Gewissermassen als Vorläufer dieser meditationes sind die 1747 in 4° ausgegebenen Instit. jur. princ. priv. Neumann’s zu betrachten. Hierher gehört auch, wenigstens theilweise dessen erstes Werk bibliographischen Inhalts: „Biblioth. juris imperantium quadripartita, sive commentatio de scriptoribus jurium, quibus summi imperantes utuntur etc.“ Norimb. 1727. 4°. Es wurde anfangs dem schriftreichen J. J. Moser zugeschrieben, bis sich N. in der Vorrede zu den mehrgenannten Meditationes selbst als Verfasser bekannte. N. war bis zu seinem 59. Jahre ehelos geblieben; 1758 verheirathete er sich mit Fräulein Helene Amalie Charlotte v. Stauf, welche Ehe indes kinderlos blieb. Fortwährend litterarisch beschäftigt starb er auf seinem Gute Wolfsfeld am 7. September 1768 im 69. Jahre seines Alters. –

Erlanger Gelehrte Anzeigen auf 1768. St. 49, S. 390. – Siebenkees, Neues jurist. Magazin I, 513–16. – Meusel, Lexikon X, 73. – Pütter, Litter. d. Staatsrechtes II, 142; III, 405.