ADB:Mandl, Johann Freiherr von

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Artikel „Maendl zu Deitenhofen, Johann Freiherr von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 178–180, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mandl,_Johann_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 16. April 2024, 12:30 Uhr UTC)
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Maendl: Johann Freiherr v. M. zu Deitenhofen, kurbaierischer Hofkammerpräsident, geb. am 8. Januar 1588 zu Günzburg, † am 12. August 1666 [179] zu München. Nachdem er, der Sohn des Pflegers Johann M. zu Reispurg in der Markgrafschaft Burgau, die deutsche und die lateinische Schule zu Günzburg besucht, setzte er in Ingolstadt seine Studien fort. „Zu ermeltem Ingolstatt“, sagt er in einer Autobiographie, „hab ich zwar fleißig studiert, aber sonsten auch mitgehalten, was der Studenten Brauch vermag.“ 1606 wurde er Baccalaureus, 1607 Magister, den gradum doctoratus in jure empfing er 1609 zu Perugia, wo er auch „der deutschen Nation consiliarius triumphans“ wurde. Erst 1613 kehrte er aus Italien nach Baiern zurück, wurde zum Kammerrath und Advokaten ernannt und vermählte sich 1614 mit Maria Holzwagerin, Gastgeberstochter zu München, „erheuratete bei ihr wenigstens in die dreyzehentausent Gulden“. 1618 berief ihn Herzog Maximilian I. in die geheime Kanzlei und übertrug ihm an Stelle Gewold’s die Leitung des geheimen Archivs. Nach Beginn des Kriegs begleitete M. den Herzog nach Böhmen und Oesterreich, ging auch wiederholt als baierischer Bevollmächtigter an den kaiserlichen Hof, wo er namentlich die Auswechselung des Landes ob der Enns gegen die Oberpfalz einleitete. Inmitten der Kriegswirren waren auch solche diplomatische Geschäfte mit größeren Schwierigkeiten verknüpft, „so daß es gegen friedlichen Zeiten wohl dreyfache Müehe, Arbeit, Sorg und Gefahr erfordert“. Das Vertrauen seines Landesherrn berief ihn zu verschiedenartigen Diensten, „habe Militaria, Politica et Cameralia tractiret, daß Ihro Churfürstliche Durchlaucht ein genedigisten contento gehabt.“ 1628 wurde er Director, 1632 Präsident der Hofkammer; in letzterer Stellung leitete er das gesammte Finanzwesen, wurde aber doch immer wieder mit diplomatischen Aufgaben betraut. 1633 verfaßte er eine gegen Pfalz-Neuburg gerichtete staatsrechtliche Abhandlung „De septemviratu translato etc.“, „darzue sich niemandt wollen brauchen lassen“. 1651 ernannte Maximilian I. in seinem Testament den getreuen Rath zum Mitglied der Vormundschaft und Administration, und auch der Sohn und Nachfolger Maximilians, Ferdinand Maria, übertrug auf M. das gleiche Vertrauen. Schon 1623 war er in den Adelstand versetzt worden, 1653 erhob ihn Kaiser Ferdinand III. in den Freiherrnstand. Auch reichen Grundbesitz, die Hofmarken Deitenhofen, Huebenstein und Woerth, die Landgüter Hohenpurchbach und Steeg nannte er sein eigen; in einem am 15. Juni 1657 errichteten Testament konnte er der frohen Genugthuung Ausdruck verleihen, daß Haus und Familie – 15 Kinder waren ihm am Leben geblieben – wohl bestellt seien. Allein eine unerwartete Katastrophe machte mit einem Schlage so behaglichen Wohlstand zu nichte. Ferdinand Maria beschloß auf Anregung Maendl’s, in seinem luxuriösen Hofhalt Ersparungen eintreten zu lassen und forderte M. auf, eine „Anzeig der vorzüglicheren Gebrechen und Mißbräuch“ am Münchener Hofe zu entwerfen. M. unterzog sich diesem Auftrage mit rücksichtslosem Freimuth, lud aber dadurch den Haß einiger Höflinge auf sich, und es gelang nur allzu leicht, den unbequemen Tadler zu stürzen. Man wußte im Kurfürsten den Verdacht zu erregen, daß nur durch die schlechte Finanzverwaltung Maendl’s die in den kurfürstlichen Kassen eingetretene Ebbe verschuldet wäre, und als eine Visitation wirklich Fahrlässigkeiten eines Unterbeamten Maendl’s aufdeckte, wurde gegen den 75jährigen Beamten, der fast 50 Jahre lang treffliche, ja hervorragende Dienste geleistet hatte, aufs Strengste eingeschritten. Er wurde 1662 plötzlich entlassen und mußte sein ganzes Vermögen zur Deckung des vorgefundenen Deficits opfern; in äußerster Dürftigkeit verlebte er seine letzten Tage. Schon 1655 hatte er in der Kirche zu U. l. Frau in München eine Kapelle, zum englischen Gruß genannt, erbauen lassen; hier fand er die letzte Ruhestätte.

„Mein Johann Maendl’s zu Deittenhoven Leben etc., anno 1655“ (Cod. bav. 3321 der Münchener Staatsbibliothek, vgl. Westenrieder, Beyträge zur [180] vaterländischen Historie, X, 1). – Genealogia Maendliana 1613–1713 (Cod. bav. 2128). – Personalacten im k. Kreisarchiv München.