ADB:Mandelsloh, Ulrich Leberecht Graf von

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Artikel „Mandelsloh, Ulrich Lebrecht Graf von“ von Eugen Schneider in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 173–174, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mandelsloh,_Ulrich_Leberecht_Graf_von&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:13 Uhr UTC)
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Mandelsloh: Ulrich Lebrecht Graf von M., geb. am 16. Februar 1760 zu Toitenwinkel im jetzigen Mecklenburg-Schwerin, entsproß einer adeligen Familie; diese übergab ihn in seinem 13. Jahre der württembergischen Militärakademie, die bald darauf als Karlsschule nach Stuttgart verlegt wurde. Hier widmete er sich der Forstwissenschaft, nach Beendigung dieses Studiums dem der Rechts- und Staatswissenschaft. Mit 23 Jahren wurde er zum württembergischen adeligen Regierungsrath ernannt; Gewandtheit und gefälliges Benehmen empfahlen ihn derart, daß ihn schon Herzog Karl Eugen mit geheimen Sendungen beauftragte und ihn 1793 zum Directorialgesandten des schwäbischen Kreises bestellte. [174] Als solcher nahm er im Juli 1796 Theil am Abschluß des Waffenstillstandes mit dem in Württemberg eingedrungenen Moreau. Da Herzog Friedrich Eugen mit den Friedensbedingungen unzufrieden war, schickte er M. nach Paris, dem es gelang nach der noch durch seinen Vorgänger abgeschlossenen Ratification des Friedens, durch die veränderte allgemeine Lage begünstigt, Concessionen zu erreichen. Herzog (der spätere König) Friedrich schickte ihn als Gesandten zum Rastatter Congreß. Als 1800 Moreau wieder in Württemberg einzog und der Herzog fliehen mußte, vermochte M., seit 1799 im Geheimrath als einflußreichstes Mitglied thätig, die französische Landesverwaltung abzuwenden und die Lasten des Landes zu erleichtern. Bei der Neuorganisation Württembergs 1806 wurde ihm das Kulturdepartement[1] übertragen; in die Zeit seiner Leitung fallen die ersten Gesetze über Rechtsgleichheit der Protestanten und Katholiken, Verhandlungen mit dem päpstlichen Nuntius über die Verhältnisse der katholischen Kirche, die allerdings zu keinem Resultate führten, sowie die neue Organisation der Universität Tübingen. 1808 wurde er Finanzminister und bethätigte als solcher seine Sparsamkeit und Ordnungsliebe. König Friedrich erhob ihn in den Grafenstand und übertrug ihm die Aufsicht über die öffentliche Bibliothek, die bildenden Künste und das Theater. Während des Kampfes wegen der von König Friedrich einseitig aufgestellten Verfassung mußte M., der immer für den fürstlichen Absolutismus eingetreten war, von seiner Stelle weichen; doch behielt er den Vorsitz im Staatsministerium. König Wilhelm ernannte ihn bald nach seinem Regierungsantritt zum Bundestagsgesandten, was er aber nur ein Jahr lang blieb, 1819 zum Gesandten in Wien. Doch trat er 1820 in den Ruhestand und starb am 30. April 1827 in Stuttgart.

Vgl. Neuer Nekrolog der Deutschen V, 1, 433.

[Zusätze und Berichtigungen]

  1. S. 174. Z. 11 v. o. l.: Cultusdepartement. [Bd. 45, S. 669]