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Artikel „Luden, Heinrich“ von August Thon in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 375–376, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Luden,_Heinrich_(Jurist)&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 19:07 Uhr UTC)
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Luden: Heinrich L., Professor des Strafrechts und Oberappellationsgerichtsrath zu Jena, war als drittes Kind des damaligen Honorarprofessors der Geschichte, Heinrich L., zu Jena am 9. März 1810 geboren. Das geistig anregende Leben in dem Elternhause übte seinen Einfluß auf die frühzeitige Entwickelung des Knaben und Jünglings, der nach einer zuletzt auf der Klosterschule zu Roßleben genossenen Vorbildung bereits 1825 die Universität bezog. In Jena, Berlin und Göttingen studirte L. die Rechtswissenschaft, erlangte daneben 1829 zu Jena den philosophischen Doctorhut und wurde sodann ebenda am 17. August 1831 nach öffentlicher Vertheidigung der Dissertation „De furti notione secundum ius Romanum“ als doctor iuris utriusque unter die Docenten der juristischen Facultät aufgenommen. Freilich bekannte er in späteren Jahren, daß sich der jugendliche Docent anfänglich den Aufgaben seines Lehrberufs nicht durchweg gewachsen gefühlt habe. Bald aber wußte er sich die Beherrschung des Stoffs und volle Sicherheit anzueignen, was sich auch in seinen Publicationen offenbarte. Zwar kann die 1832 erfolgte Herausgabe des actlichen Materials betreffend „Des Freiherrn Ferdinand Alexander von Seckendorf Rechtsstreit wider Se. Majestät den König von Sachsen“ wissenschaftlichen Werth nicht beanspruchen, da die vom Herausgeber vorbehaltene juristische Beurtheilung des Falles später nicht folgte. Auch wurde die Uebersetzung der „Genesis des Strafrechts“ von Romagnosi (Jena 1833 2 Bde.) vornehmlich zu eigenem Lernen unternommen. Allein die „Abhandlungen aus dem gemeinen teutschen Strafrechte“, von denen der erste Band „Ueber den Versuch des Verbrechens“, 1836, der zweite „Ueber den Thatbestand des Verbrechens“, 1840, erschien, erhoben des Verfassers Namen sofort unter die der besten Criminalisten damaliger Zeit. Klar in Gedanken und Sprache, voll treffenden, gesunden Urtheils, mit philosophischen Kenntnissen geschrieben, aber nicht einem bestimmten Systeme zu Liebe die Erscheinungen des Lebens vergewaltigend, haben sich die beiden Monographien die Anerkennung der Wissenschaft nicht blos zu [376] erringen, sondern auch bis heute zu erhalten gewußt. Das nämliche gilt, nur in höherem Maße, von der reifsten Frucht seines Geistes, von dem „Handbuch des teutschen gemeinen und partikularen Strafrechts“, 1. Bd., Jena 1847, betreffs dessen man beklagen darf, daß es unvollendet geblieben ist. An der Weiterführung des Werkes hatte der Verfasser in den letzten Jahren seines Lebens wieder zu arbeiten begonnen, zu einem Abschlusse ist er jedoch nicht gekommen. – Die litterarischen Leistungen Luden’s, von steigendem Lehrerfolge namentlich in den strafrechtlichen Disciplinen begleitet, veranlaßten seine Ernennung zum ordentlichen Professor der Rechte unter dem 19. November 1844, nachdem er bereits am 2. September 1834 zum außerordentlichen Professor befördert worden war. Die Einladung zu seiner Antrittsvorlesung erfolgte am 21. April 1845 mittelst der wenig bekannt gewordenen Dissertation „De socio delicti generali et speciali“. Im J. 1845 trat er zugleich als akademischer Rath in das Oberappellationsgericht Jena ein. Die mit dieser Stellung verbundene praktische Thätigkeit, sowie die Judicatur im Spruchcollegium der juristischen Facultät, mit dessen vielbeschäftigtem Ordinariate er am 26. Juli 1861 betraut wurde, nahmen neben dem Lehrberufe und neben seiner Thätigkeit in verschiedenen akademischen Aemtern seine Arbeitskraft derart in Anspruch, daß er zu größeren Publicationen nicht mehr gelangte. Kleinere Aufsätze und Artikel in der Minerva, im Hermes, in Weiske’s Rechtslexikon, sowie in anderen Zeitschriften und Sammelwerken stammen zum Theil aus dieser, zum Theil aus früherer Periode; unter den letzteren ist die kritische Schilderung des Vergiftungsprocesses der Wittwe Lafarge in Bran’s Miscellen 1840 allgemeiner bekannt geworden. – Das Prorectorat der Universität führte L. vier Mal, namentlich auch im Sommer 1858 zur 300jährigen Jubelfeier derselben. Die Feinheit und herzgewinnende Freundlichkeit seines Wesens, die Ruhe und Würde seines Auftretens machten ihn zur Erfüllung der schwierigen Aufgabe vor Anderen geeignet. Er selbst dachte stets mit lebhafter Freude an die festlichen Tage zurück, während welcher sein neuerbautes schmuckes Haus den Festgenossen gastlich geöffnet stand. – L. hatte sich 1841 mit Anna Schmid, Tochter des geheimen Raths Schmid zu Jena, verehelicht, seine heißgeliebte Gattin jedoch bereits im folgenden Jahre nach der Geburt eines Sohnes verloren. Eine zweite Mutter erhielt der Knabe und der Vater eine treue, ihm eng verbundene Lebensgefährtin, als sich L. am 11. September 1844 mit Marie verwittwete Kriegel geb. Schmidt aus Ilmenau in zweiter Ehe vermählte. Das Glück dieser Verbindung wurde nur dadurch getrübt, daß die Eltern von fünf Kindern ihrer Ehe drei wieder verloren – zuletzt noch einen Sohn im Feldzuge wider Frankreich. Am 15. Februar 1879 starb plötzlich die Gattin – im folgenden Jahre, in der Nacht vom 23. zum 24. December 1880 verschied L. selbst, nach kurzem Kranksein an den Folgen einer Nierenentzündung.

Günther, Lebensskizzen der Professoren der Universität Jena, 1858.