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Artikel „Weiske, Julius“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 552, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Weiske,_Julius&oldid=- (Version vom 5. Dezember 2024, 01:14 Uhr UTC)
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Weiske: Julius W., außerordentlicher Professor der Rechte, geboren am 4. October 1801 zu Erlbach bei Chemnitz als Sohn des dortigen Pfarrers W., † zu Leipzig am 10. März 1877. W. machte seine philosophischen und juristischen Studien hauptsächlich in Leipzig, besuchte dann die Hochschulen zu Heidelberg und Göttingen und promovirte als Doctor beider Rechte. Nach vollendeten Studien wurde er 1826 Privatdocent an der Leipziger Juristenfacultät; später außerordentlicher Professor daselbst für deutsches Recht, und las als solcher hauptsächlich Berg- und Lehnrecht. Seine erste größere Schrift ist eine Bearbeitung des Sachsenspiegels nach der ältesten Leipziger Handschrift unter dem Titel: „Grundsätze des deutschen Privatrechtes nach dem Sachsenspiegel unter Berücksichtigung und Vergleichung des Schwabenspiegels und sächsischen Weichbildes“ (Leipzig 1826). Einer freien politischen Richtung zugeneigt gab er von 1831–35 mit Bülau das „Vaterland“, eine politische Zeitung von liberaler Färbung heraus, in der sich häufig Aufsätze aus seiner Feder befinden. 1836 schrieb er eine größere Abhandlung (11½ Bogen) über „Hochverrat und Majestätsverbrechen, das crimen Majestatis bei den Römern“ (Leipzig), welche Abhandlung seiner Zeit Aufsehen erregte. Hauptsächlich aber wurde W. der Juristenwelt durch die Redaction des „Rechtslexicon für Juristen aller deutschen Staaten etc.“ bekannt, das von 1839 bis 1862 in Leipzig in fünfzehn Bänden unter Betheiligung einer größeren Anzahl Rechtsgelehrter erschien, und wozu W. selbst einige Artikel lieferte, so im 1. Bande eine längere Abhandlung über Bergrecht. Nach der Vorrede sollte das „Rechtslexicon“ eine bis dahin bestandene Lücke in der juristischen Litteratur ausfüllen, und das gesammte gemeine Recht (einschließl. Civil- und Strafproceß) behandeln. – W. verfaßte außer den genannten noch mehrere Schriften, welche erschöpfend in „W. Haan’s sächsischem Schriftsteller-Lexikon“ aufgezählt sind. Er bewahrte sich bis ins hohe Alter geistige und körperliche Frische, und verschied unerwartet an einem Hirnschlag im 77. Lebensjahre. W. erfreute sich wegen seines biederen, verlässigen Charakters allgemeiner Achtung, und war „fest und kernig, wie eine alte Eiche“.

Haan S. 365 u. 366. – Allg. Zeitung, Jahrg. 1877, Hauptblatt vom 12. März dss. Jahrg.