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Artikel „Lilien, Georg“ von Jakob Franck in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 644–645, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Lilien,_Georg&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 14:29 Uhr UTC)
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Lilien: Georg L. (Lilius), ein ausgezeichneter lutherischer Theologe des 17. Jahrhunderts, wurde am 14. April 1597 zu Dresden als der Sohn eines adelichen kaiserl. Lieutenants geboren. Nach dem Tode seines Vaters im Jahre 1604 trat die Mutter, gleichfalls aus vornehmem österreichischen Geschlechte, in den Dienst der Kurfürstin Anna von Brandenburg, auf deren beständiges Anhalten und mit deren Unterstützung der Sohn sich dem Studium der Theologie widmete. Seine erste Schulbildung erhielt er zu Schlackenwerth in Böhmen. Im J. 1613 kam er nach Berlin und wurde nun dem berühmten Rector Samuel Dresemius[WS 1] zu Joachimsthal übergeben, von wo er 1616 mit einem kurfürstlichen Comitat nach Königsberg i. Pr. ging, woselbst ihm die preußischen Regierungsräthe, die ihn predigen gehört hatten, die nöthigen Mittel zur Fortsetzung seiner Studien boten. Er ging nun zuerst nach Frankfurt a/O. und sodann nach kurzem Aufenthalte daselbst, nachdem ihm die Kurfürstin Anna eine Empfehlung an den Kurfürsten zu Sachsen gegeben hatte, als kurfürstlicher Stipendiat nach Wittenberg. Hier blieb er vierthalb Jahre und erwarb sich 1620 den Grad eines Magisters. Nach Berlin zurückgekehrt, erhielt er 1621 den Ruf zum Inspector in Fürstenwalde, den er jedoch ablehnte, um seine Gemeinde nicht zu verlassen. Dagegen glaubte er 1628 einem Rufe des Herrn v. Klitzing nach Walsleben bei Ruppin folgen zu sollen, weil diese Familie zur Fortsetzung seiner Studien nicht wenig beigetragen hatte. Im J. 1632 [645] wurde er zum Diaconus an St. Nicolai zu Berlin berufen und als solcher am 28. August eingeführt. Einen Ruf in das Inspectorat nach Müncheberg schlug er 1638 aus Liebe zu seiner Gemeinde aus; an St. Nicolai ward er 1655 zum Propsten befördert. – In Folge des von dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm veranstalteten Religionsgespräches zwischen den Lutherischen und Reformirten von 1662 (vgl. Bd. VIII. S. 776 f., s. v. Gerhard) und des darauf ergangenen Edictes von 1664 wegen Beseitigung der Concordienformel und des Predigens wider die Reformirten hatte L. in den letzten Zeiten seines Lebens harte und schmerzliche Kämpfe zu bestehen, da er, ein College Paul Gerhard’s an der Nicolaikirche, der vornehmste Vertreter des Lutherthums war. Weil er nun aber bei dieser Gesinnung die geforderte Unterschrift des kurfürstliches Reverses zu verweigern in seinem Gewissen sich gebunden fand, wurde er den 27. April 1665 seines Amtes entlassen und alle Verwendungen des Berliner Magistrats, wie der Stände für ihn blieben erfolglos. Doch wurde in Folge dieser Verwendungen dem L. wegen seines hohen Alters noch Bedenkzeit gegeben. Auf das Zureden seines ältesten Sohnes Kaspar L., der damals Hofprediger und Superintendent zu Baireuth war, bequemte sich endlich der beinahe 70jährige Greis, dem Verlangen des großen Kurfürsten sich zu fügen und am 3. Januar 1666 den Revers zu unterschreiben, worauf er denn unterm 10. Februar (n. St.) völlig und unbedingt in sein Amt wieder eingesetzt wurde. Die Folge seiner Fügsamkeit aber war, daß er nun in einer Reihe von Schriften aufs heftigste angegriffen wurde, so daß er noch in demselben Jahre, am 27. Juli, dem inneren Jammer darüber unterlag. Sein Bildniß hängt in dem inneren Chore der St. Nicolaikirche zu Berlin. – Ein sehr fruchtbarer sowol deutscher als lateinischer Schriftsteller (Küster, Altes und Neues Berlin, Thl. I. S. 337 ff., verzeichnet 42 seiner Schriften; vgl. auch Jöcher, II. 2435–36), ist er auch ein sehr bedeutender geistlicher Liederdichter und hat sich als solcher besonders durch seine Lieder „Als Gottes Sohn am Kreuze stund“ (das aber von Anderen Georg Winckler, auch Georg Wizel, zugeschrieben wird), „Herr Jesu Christe, Welt-Heiland“, „Wohlauf, zur guten Stunde“ u. a. in den kirchlichen Gesangbüchern bis heute erhalten.

Vgl. außerdem: Porst, Theolog. homilet., Halle 1727, 4°, S. 526 u. 533; Wetzel, Hymnopoeogr. II. 71; Koch, Gesch. des Kirchenliedes (3. Aufl. 1877), III. 330 ff.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Dresenius, siehe Samuel Dresemius (1578–1638).