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Artikel „Leu, Joseph“ von Gerold Meyer von Knonau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 469–472, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Leu,_Joseph&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 15:18 Uhr UTC)
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Leu: Joseph L., schweizerischer Politiker, geb. am 1. Juni 1800, † in der Nacht vom 19. zum 20. Juli 1845. – Wie Leu’s Gesinnungsgenosse, sein Biograph Const. Siegwart-Müller (s. den Art.), in dem sehr einläßlichen Werke „Der Kampf zwischen Recht und Gewalt in der schweizerischen Eidgenossenschaft“ (Altdorf 1863) seinen Helden charakterisirt, so ist L. wirklich voran als „katholischer Demokrat“ zu bezeichnen. Er ist ohne Zweifel der hervorragendste unter den bäuerlichen Politikern der Schweiz in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, welche voran aus dem Willen heraus ihre Maßnahme für politisches Handeln schöpften, daß „für die Freiheit, christlich und katholisch und zwar römisch-katholisch denken, sprechen und leben zu dürfen“, eingestanden und gekämpft werden müsse, wobei die Frage offen zu lassen ist, in wie weit sie dabei selbstständig gehandelt oder ob andere hinter ihnen stehende Factoren durch sie gewirkt haben. In ihrer Bekämpfung von Einrichtungen, welche als aristokratisch oder als antikatholisch anrüchig waren, sind L. – nur daß dieser unvergleichlich höher steht – noch andere Demagogen aus der Uebergangszeit von der Epoche der Restauration zu derjenigen der Regeneration in den katholischen und confessionell gemischten Kantonen ähnlich gewesen, so etwa der „Schwanenwirth von Merenschwand“, Heinr. Fischer, welcher am 6. December 1830 als „General“ der Landstürmer aus dem katholischen Aargau, voran aus seiner Heimath, den Freien Aemtern, den Weg nach der Hauptstadt Aarau sich öffnete. Aber in keinem dieser Führer ist der Gedanke der Verbindung von Katholicismus und Volkssouveränetät in der Verfassung so bestimmt hervorgetreten, als eben in dem Luzerner Landmann L. – Aus ganz wohlhabenden bäuerlichen Kreisen hervorgegangen, wohnhaft im Dörfchen Unter-Ebersoll der Kirchgemeinde Hochdorf – unfern der Grenze des Kantons Aargau, drei Stunden nördlich von Luzern – hatte L. nur den sehr einfachen Unterricht der Dorfschule gewonnen. Schon sein erstmaliges Hervortreten, noch in der Restaurationszeit kurz vor 1830 – er läutete an einem durch den Staat aufgehobenen Feiertage gegen die Verwahrung des Meßners in der Kirche von Hochdorf und erreichte so die Herstellung der Frühmesse – ist bezeichnend für seine spätere Haltung. So stellte sich L. im Bewegungsjahre 1830 gegen die schon erschütterte städtische Aristokratie an die Spitze der streng kirchlich gesinnten Bauernschaft, nach ernster Berathung und Selbstprüfung im Gebet, wie einer seiner geistlichen Freunde erzählt, „um wo möglich dem Sturme eine Lenkung zum Guten – für Gott und Vaterland – zu geben“; im December des Jahres wurde er in den Verfassungsrath gewählt. Aber die Ende Januar 1831 in der Volksabstimmung vorgenommene neue repräsentativ-demokratische Verfassung entsprach nicht den von ihm gehegten Wünschen, und die auf Grund dieser Constitution bestellte Regierung repräsentirte den Sieg des anderen Flügels der Träger der Bewegung, denjenigen des Liberalismus. Demgemäß stand L. jetzt zehn Jahre hindurch in den ersten Reihen der Opposition, voran gegen die kirchliche Politik der Regierung (vgl. Bd. VIII. S. 161 u. 162), und da erwarb sich „Vater L.“ jene bald über die kantonalen Grenzen hinaus gehende Popularität. Mochte er auch oft infolge seiner geringen Bildung – er schrieb nicht orthographisch – sich Blößen [470] geben, auch principielle Gegner achteten in ihm „den gescheiten Bauern, den im Verkehr redlichen, in seinem Wandel moralischen Mann“. Allerdings war er dabei nicht ganz consequent; denn als er 1832 wegen seines Widerstandes gegen das die Verfassungen garantirende Concordat der sieben Kantone gemaßregelt worden war, nahm er drei Jahre nach dieser Ausstoßung aus dem Großen Rathe dennoch, obschon das System unverändert das gleiche geblieben, eine Neuwahl seines Wahlkreises Hochdorf an. Indessen weckte nun der Sturz der dem Concordate entsprechenden kantonalen Regierung zu Zürich, am 6. Sept. 1839, in L. neue Hoffnungen, und schon am 20. November kam er im Großen Rathe mit dem Antrage hervor, daß Luzern von dem Concordate und den die kirchlichen Rechte betreffenden Badener Artikeln zurücktrete; aber auch sein weiteres Programm entwickelte er da schon, besonders Aufhebung des staatlichen Placets, Abschluß eines Concordates mit dem apostolischen Stuhle, Uebertragung der höheren Lehranstalt an die Gesellschaft Jesu, Leitung und Aufsicht des Lehrerseminars und des Landschulwesens durch die kirchlichen Behörden, Wahl der Lehrer durch die Gemeinden. Allerdings wies der Große Rath diese Forderungen der durch L. sprechenden Partei noch bestimmt ab; doch nun begann eine neue, um so eifrigere Agitation im Volke, zuerst um durch eine Petition die verfassungsgemäß erst für 1841 mögliche Revision der Verfassung zu beschleunigen, dann aber mit November 1840, und zwar durch L. selbst, die Berufung Gleichgesinnter in die Mitte des Kantons nach Ruswil, zur Feststellung der Revisionspunkte. Mit überwältigender Mehrheit wurde vom Volke Anfang 1841 die Revision beschlossen, und in dem neuen Verfassungsrathe hatten L. und seine Freunde nur noch vier Stimmen aus früherer Mehrheit, die gänzlich niedergeworfen war, in der Opposition sich gegenüber. Am 1. Mai wurde die neue Verfassung angenommen, der Triumph der ländlichen über die städtischen Kreise, der Entscheid für die kirchlichen gegenüber den staatlichen Gliederungen; von dem, was L. schon 1839 betont hatte, fehlte einzig noch die Berufung der Jesuiten. Als jetzt auf Grundlage der neuen Constitution – begleitet von einem Schreiben des neugewählten Regierungsrathes Kopp (vgl. Bd. XVI. S. 687), wurde dieselbe an Papst Gregor XVI. überschickt – die Behörden neu bestellt wurden, hatte L. das sehr richtige Gefühl, alle Ernennungen zu höheren Beamtungen abzulehnen, sodaß er einzig in den Erziehungsrath als Mitglied eintrat, um in seiner einfachen ländlichen Sphäre zu bleiben. Als geistiger Führer der Landbevölkerung vermochte er so am unmittelbarsten sein Werk auszubauen. Vorzüglich setzte er die schon im vergangenen Jahrzehnt in das Leben geführte Gebetsvereinigung, im weiteren Streben nach einer Zusammenfassung der katholischen Kräfte, unter Anschluß an das am 5. Novbr. 1840 zur Abfassung der Ruswiler Erklärung bestellte Centralcomité, eifrig fort, indem er im April 1842 eine „Bruderschaft zur Bewahrung und Belebung des Glaubens“ – den sogen. Ruswiler Verein –, mit der Aufgabe alljährlicher Versammlung, stiftete. Aber in erster Linie hielt L., indem er da im Erziehungsrath seinen ganzen Einfluß einsetzte, die Wiedereinführung der Jesuiten, welche schon im Herbst 1841 zu Hochdorf ihre Missionen eröffneten, als Ziel fest, und scheute, zumal er darüber in seiner eigenen Partei lebhafter Abneigung begegnete, vor keiner Anstrengung zurück. Denn nachdem seine Ansicht noch am 9. Septbr. 1842 im Großen Rathe der vom Staatsschreiber B. Meyer (s. den Art.) verfochtenen Auffassung des Regierungsrathes unterlegen, der Antrag auf Berufung verworfen war, zeigte sich die Regierung von da ab matt, vornehmlich dadurch, daß jetzt auch Schultheiß Siegwart-Müller für die Berufung sich entschied, und im Herbst 1844 war L. selbst eines der zwei Mitglieder des Erziehungsrathes, welche mit dem Provinzial der Gesellschaft Jesu in Freiburg die [471] Unterhandlung führten, deren Resultat der Große Rath und das Volk von Luzern annahmen. Doch war es nicht weniger auch L., welcher nach diesem Siege auf alles gefaßt, den Antrag einbrachte, den Regierungsrath zu nothwendigen Vorsichtsmaßregeln gegen allenfallsige Ruhestörungen zu ermächtigen. Denn die Spannung im Innern des Kantons war jetzt zum äußersten Maße emporgewachsen, und dieselbe setzte sich nothwendigerweise mit den allgemein schweizerischen Gegensätzen in Verbindung, vorzüglich mit der seit 1841 schwebenden Frage der Aufhebung der Aargauer Klöster, mit welcher sich hinwieder L. schon von Anfang an gleichfalls nahe verbunden hatte (schon im März 1841 hatte er im Großen Rathe die Instruction der Luzerner Gesandtschaft zur Tagsatzung dahin zu gestalten gewünscht, daß, falls Aargau die Klösteraufhebung nicht rückgängig mache, Luzern zur Wiedereinsetzung der Klöster auf dem Wege der Bundesexecution mitwirke). So richtete sich die Auflehnung gegen die luzernische Regierung, wie sie aus der Vetobewegung gegen die Jesuitenberufung – November 1844 – hervorwuchs und am 8. December in einem Aufstande in der Hauptstadt und dem ersten Freischaarenzuge gegen Luzern ihren Ausdruck fand, voran gegen die in L. vertretene Auffassung, wie denn er selbst als Präsident des Ruswiler Vereins der Vetobewegung in einem offenen Briefe sich entgegengestellt hatte. Aber auf das Unterliegen des ersten Versuches folgte nach noch allgemeinerer Agitation aus den radical gestalteten Nachbarkantonen, in offenem Bruche des Landfriedens, am 31. März und 1. April 1845, der zweite Freischaarenzug, welcher zu noch ungleich blutigeren Kämpfen Anlaß gab und viel zahlreichere Gefangene der siegreich gebliebenen Luzerner Regierung zurückließ. Wie L. schon am 8. December einen Zuzug aus seiner Heimath nach Luzern geführt hatte, so war er am 31. März mit 1700 Landstürmern, auf dem Marsche den Rosenkranz mit seiner Schaar laut betend, an der vorzüglich bedrohten Stelle an der Emmenbrücke aufgezogen; als ein unparteiischer Berner, Blösch (vgl. Bd. II. S. 724), der wegen des Loskaufes der Gefangenen zu verhandeln gekommen war, den Wunsch L. gegenüber am 7. April aussprach, daß kein Blut mehr vergossen werde, lehnte L. denselben heftig erregt ab, da das Volk die Rädelsführer der verdienten Strafe nicht entzogen zu sehen wünsche (in der Nacht vom 19. zum 20. Juni rettete sich der gefährdeteste der Luzerner Führer, Dr. med. Steiger, durch die Flucht aus dem Gefängnisse). Auf der anderen Seite bezog Siegwart-Müller gleich nach der zweiten Niederlage der Freischaaren mehr oder weniger deutliche Drohungen von vorne herein auf Gefahren für das Leben dessen, der „die Seele und die Stütze der Regierung von Luzern“ war, und wirklich nur ein Vierteljahr später wurde L., welcher noch wenige Tage vorher seine jährliche Wallfahrt nach Sachseln zum Grabe des Nikolaus v. Flüe vollbracht hatte, in seinem Schlafzimmer erschossen. Ein verkommener Bauer, Theilnehmer am ersten Freischaarenzuge, welcher nach seiner Entdeckung und Verhaftung – am 31. Jan. 1846 erfolgte die Hinrichtung des Geständigen – Rachedurst als Motiv nannte und Aufmunterungen und Geldversprechungen von verschiedenen Seiten empfangen zu haben versicherte, war der Mörder. Wie zu der Stätte eines Martyriums strömte das Volk zur Leiche Leu’s zusammen. Jedenfalls war der Luzerner Regierung durch diesen Todesfall die eigentliche im Volke festliegende Wurzel abgeschnitten, zumal für die Vertheidigung des sich allmählig immer bestimmter absondernden Schutzbundes, zu dessen ersten Vorbereitungen, 1842 und 1843, L. auch schon mitgewirkt hatte. – In recht zutreffender Weise verglich Wilh. Vischer den gewaltsamen Tod des Luzerner Demagogen mit der gleichfalls einem Bürgerkriege, wenn auch in längerem Zwischenraume, vorangegangenen nächtlichen Ermordung des athenischen demokratischen Führers Ephialtes (Kleine Schriften, Bd. I. S. 46).

[472] Um Jos. Leu, besonders um den Proceß wegen seines Todes, bildete sich eine ganze kleine Litteratur. Vgl. neben Siegwart-Müller besonders noch zwei panegyrische Lebensabrisse, von den Pfarrern Jos. Ackermann und X. Herzog.