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Artikel „Launay, de la Haye de“ von Siegfried Isaacsohn in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 52–54, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Launay,_de_la_Haye_de&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 02:17 Uhr UTC)
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Launay: de la Haye de L.[WS 1], Franzose von Geburt, trat im Frühling 1766 in preußische Dienste, um hier nach dem Vorbilde seiner Heimath nebst einigen Gefährten die Leitung der von Friedrich dem Großen um diese Zeit eingerichteten Administration des Droits et Péages, d. h. des größten Theils der indirecten Steuern, zunächst auf sechs Jahre zu übernehmen. Die Idee zu der Aenderung der bisherigen Verwaltung der indirecten Steuern ging von dem französischen Philosophen und General-Steuerpächter Helvetius aus, der während eines Aufenthalts zu Potsdam, Frühling 1766, den König mit dem französischen Pachtsystem näher bekannt gemacht und für dasselbe einzunehmen gewußt hatte. Gemäß dem von ihm vorgeschlagenen Plane übernahm L. nebst drei anderen Regisseurs die Verwaltung der meisten indirecten Abgaben auf sechs Jahre gegen ein bestimmtes hohes Jahrgehalt und eine sehr hohe Prämie von den über das bisherige Durchschnittsquantum zu erzielenden Ueberschüssen. Als die ersten sechs [53] Jahre mit dem 31. Mai 1772 abgelaufen waren, erneuerte Friedrich den Contract mit L., dem jetzt zwei neue französische und zwei deutsche Regisseurs zur Seite traten. Doch behielt L. die oberste Leitung und den directen Verkehr mit dem Monarchen, dessen völligen Vertrauens er sich nach wie vor erfreute. Dies hatte er sich durch die Erfüllung des Versprechens höherer Einkünfte erworben, deren Friedrich zur Herstellung von Heer und Staat nach dem siebenjährigen Kriege dringend bedurfte. Nach Launay’s eigener Aufstellung brachte er dem Staat während der 21 Jahre seiner Verwaltung über 42 Millionen Thaler Mehrertrag ein als seine Vorgänger, d. h. im Jahresdurchschnitt genau die zwei Millionen, die Friedrich von seinem Generaldirectorium 1765 verlangt, dieses aber als nicht zu beschaffen bezeichnet hatte. Nach den Aufstellungen der Commission, die Friedrich Wilhelm II. gleich in den ersten Wochen seiner Regierung zur Prüfung des Rechenschaftsberichts von L. einsetzte, schrumpft freilich diese Summe bei Abrechnung des Mehrertrags von dem inzwischen hinzugekommenen Westpreußen (1772) und der bedeutend gesteigerten Bevölkerungsziffer auf ein sehr unbeträchtliches Quantum zusammen. Directe Gegner Launay’s, wie Mirabeau, bezichtigen ihn geradezu vermittelst der „Regie“ nicht nur keine Mehreinnahme, sondern eine sehr bedeutende Belastung des Staatssäckels und mehr noch des armen Mannes durch die erhöhten Auflagen auf Fleisch, Bier und Wein und die sehr hohen Erhebungskosten und Prämien geschaffen zu haben. Die unparteiische Nachwelt kommt zu dem Resultat, daß diese Frage sich mit völliger Gewißheit überhaupt nicht beantworten läßt. Soviel steht fest, daß, abgesehen von dem hohen Procentsatz der Verwaltungsunkosten, das System selbst von der gesammten Bevölkerung als schwerer Druck empfunden, seine Aufhebung durch Friedrich Wilhelm II., Ende 1786, mit freudiger Genugthuung begrüßt wurde. L. selbst stand sich nach einer der Wahrheit wohl ziemlich nahe kommenden Berechnung auf 10,000 Thaler jährlicher Prämien neben einem festen Jahrgehalt von 15,000 Thalern. Er erhielt also in den zwei Decennien seiner Amtsführung etwa 500,000 Thaler, d. h. mehr als irgend ein Beamter des preußischen Staates je vor ihm. Wenn Friedrich II. ihm seine volle Huld bis zum Tode bewahrte, ihm auch bei der Kündigung ihres Vertrags für sich und seine Kinder eine jährliche Pension von 5000 Thaler zugesagt hatte, so schlug dies Verhältniß in sein Gegentheil um mit dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms II. Dieser bestellte alsbald eine Commission, bestehend aus dem Minister v. Werder und zwei Geheimen Finanzräthen, behufs Untersuchung der Launay’schen Verwaltung seit ihrem Beginn. Gleichzeitig wurde L. seiner Stellung enthoben und ihm befohlen, sich von Berlin nicht eher zu entfernen, als bis das Resultat der Untersuchung vorläge. Diese führte zu dem oben angedeuteten Ergebniß, ohne daß dem bisherigen Leiter der Acciseverwaltung eine directe Unregelmäßigkeit nachgewiesen werden konnte. Er erhielt daher die Erlaubniß, Berlin und Preußen zu verlassen und kehrte nach Paris zurück, indem er freiwillig auf die von Friedrich d. Gr. ihm zugesicherte Pension verzichtete. Mit ihm fiel sein System, das er in einem Compte rendu und einer späteren „Justification“ sich vergeblich zu rechtfertigen bemühte.

Vgl. Mirabeau, De la Monarchie Prussienne (Ausg. von 1788), Bd. IV, 1. S. 242–352 bringt die Apologie Particulière de M. de la Haye de L., das Compte-rendu au Roi par le Conseiller Privé des Finances de la H. de L. etc. und sein eigenes Examen du Compte-rendu au Roi etc. Gegen dies letztere publicirte de Launay seine Justification du système d'économie politique et financière de Frédéric II, Roi de Prusse. Pour servir de réfutation à tout ce que M. le Comte de Mirabeau a hazardé à ce sujet dans son ouvrage de la Monarchie Prussienne (auch deutsch zu Berlin erschienen). [54] Preuß, Friedrich der Große, III. 1–21 und Riedel, Der brandenburg-preußische Staatshaushalt in den beiden letzten Jahrhunderten, S. 103 u. 139.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vollständiger Name: Marc Antoine Andre de la Haye de Launay