ADB:Löw zu Steinfurth, Ludwig Freiherr von

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Artikel „Löw von und zu Steinfurth, Freiherr Karl Friedrich Ludwig“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 295–296, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:L%C3%B6w_zu_Steinfurth,_Ludwig_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 23. November 2024, 02:04 Uhr UTC)
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Löw: Freiherr Karl Friedrich Ludwig L. von und zu Steinfurth, wurde als Sohn des Oberjägermeisters Philipp v. L. am 12. Decbr. 1803 zu Weilburg geboren. Er studirte 1820–23 zu Heidelberg, dann bis 1825 in Göttingen hauptsächlich Naturwissenschaften, endlich wieder in Heidelberg, wo er sein juristisches Doctorexamen machte und die Erlaulbniß erhielt, als Privatdocent Vorlesungen zu halten. Schon früher mit dem Geschichtschreiber Schlosser bekannt geworden, fand er nunmehr Aufnahme in dem Hause desselben. Die Veröffentlichung einer Schrift „Ueber die Markgenossenschaften“, 1829 brachte ihn in engere Beziehungen zu dem Freiherrn von Stein, der mit der Familie v. L. verwandt und befreundet war. Als außerordentlicher Beisitzer des Spruchcollegiums gab er 1832 eine „Geschichte der deutschen Reichs- und Territorialverfassung“ heraus. Nachdem er noch im selben Jahre die Tochter des Universitätszeichnenlehrers Prof. Roux geheirathet, folgte er 1833 einem Rufe an die neu gegründete Universität Zürich und blieb daselbst, zweimal zum Rektor gewählt, bis 1840. In diesem Zeitraume schrieb er: „Einleitung in das Studium der Rechtswissenschaft“, 1835 – „Germanistische Rechtsfälle zum Gebrauche bei Vorlesungen und zum Privatstudium“, 1836 – endlich eine Schrift: „Zürich im Jahre 1837“. Mit der an letzter Stelle genannten, anonym herausgegebenen Schrift scheint v. L. einige empfindliche Zürcher und Zürcherinnen verletzt zu haben, obgleich dieselbe trotz einiger tadelnder Bemerkungen natürlich und objektiv gehalten ist. Unbefriedigt von seiner akademischen Wirksamkeit und hier und da unangenehme Erfahrungen machend, erstrebte v. L. Anstellung im nassauischen Staatsdienste. Dies gelang ihm, indem er 1840 zum Hofgerichtsrath in Usingen ernannt wurde. 1846 erfolgte Ernennung zum Schulreferenten bei der Regierung in Wiesbaden, 1848 die zum Vorsitzenden des Criminalsenats daselbst. Im Jahre 1852 zum Stellvertreter des Erzherzogs Stephan in der nassauischen ersten Kammer ernannt, sah er sich wegen [296] seiner Abstimmung in der Zollvereinsfrage genöthigt, dieses Mandat niederzulegen. Bei den Berathungen, betreffend Wiedereinführung der Todesstrafe sprach sich L. so entschieden gegen dieselbe aus, daß wahrscheinlich demzufolge diese unterblieb. Man ernannte ihn 1859 zum Director des Hofgerichts, 1861 zum Director des Oberappellationsgerichts, 1864 zum Präsidenten dieses obersten Gerichtshofes. Bei der Auflösung im Jahre 1867 wurde er pensionirt und starb nach zweimonatlichem Krankenlager am 17. Mai 1868, tief betrauert von[WS 1] den Seinigen, seinen Untergebenen, seinen Mitbürgern. Abgesehen von seinem edlen Wirken und Streben in seinem Berufe bethätigte er sich vielfach als Freund der Kunst und Wissenschaft. So gründete er mehrere Vereine, war emsig bemüht, den Sinn für Kunst und Wissenschaft zu beleben, leitete auch in Verbindung mit einigen anderen Männern in den Jahren 1848–1857 das Theater. Heiterkeit des Gemüths, großes Wohlwollen und gesellige Talente machten ihn – eine schöne männliche Erscheinung – zu einem der beliebtesten und geachtetsten Männer Wiesbadens.

Gef. Mittheilung des Sohnes Herrn E. v. L. – Pertz, Aus Stein’s Leben, II, 779. 782. – Mohl, Gesch. und Literatur der Staatswissenschaften II, 254.


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: voa