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Artikel „Kritz, Paul Ludolph“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 172–173, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kritz,_Paul_Ludolph&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 13:27 Uhr UTC)
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Kritz: Paul Ludolph K., Rechtsgelehrter, wurde geboren den 21. März 1788 zu Leipzig, besuchte die Fürstenschule in Schulpforta und studirte an der Universität Leipzig. Nachdem er einige Jahre als Advokat prakticirt hatte, trat er in den Staatsdienst, wurde 1828 Appellationsrath in Dresden, nach einigen Jahren an das Oberappellationsgericht versetzt, welchem er seine trefflichen Dienste widmete, bis er im J. 1858 in den Ruhestand trat. Er starb den 5. August 1869. Mehrere Schriften über Römisches Recht verschafften ihm die [173] Anerkennung als eines tüchtigen Romanisten. Hervorzuheben sind von ihnen: „Ueber die Culpa nach römischem Recht“, 1823 – „Darstellung praktischer Materien des römischen Rechts. Erster Band. Ueber die Vindication und Publician. Klage“, 1831 – Sammlung von Rechtsfällen und Entscheidungen“. 1833, 1839, 1841, 1843, 1845 (5 Bde.) – „Exegetisch-praktische Abhandlung über ausgewählte Materien des Civilrechts“, 1824 – „Das Pandectenrecht aus den Rechtsbüchern Justinians nach den Erfordernissen einer zweckmäßigen Gesetzgebung mit vergleichender Hinweisung auf das Französische, Oesterreichische und Preußische Recht“, Meißen 1835–41.

Sein Sohn, Wilhelm Theodor K., wurde am 8. Juli 1821 zu Leipzig geboren, woselbst er studirte, um sich der akademischen Laufbahn zu widmen. Seine schwache Gesundheit nöthigte ihn jedoch, den Beamtenstand vorzuziehen. Er wurde 1856 Staatsanwalt und kam damit in eine seiner Neigung und seinen Talenten entsprechende Thätigkeit. Mit Aufbietung aller Kräfte verwaltete er sein Amt, wurde aber durch frühzeitigen Tod den Seinen am 9. Octbr. 1858 entrissen. Kurz vorher hatte er herausgegeben: „Erinnerungen an das geheime Inquisitionsverfahren. Strafrechtsfälle aus den Untersuchungsacten dargestellt“, 1856 – „Das sächsische Strafproceßrecht“, 1857.