ADB:Krauß, Philipp Freiherr von

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Artikel „Krauß, Philipp Freiherr von“ von Franz Philipp von Sommaruga in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 85–88, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Krau%C3%9F,_Philipp_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 07:19 Uhr UTC)
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Krauß: Philipp Freiherr von K., geb. in Lemberg am 28. März 1792, der Sohn eines, bei Acquirirung von Galizien dahin eingewanderten österreichischen Beamten, trat nach beendeten Rechtsstudien in den Staatsdienst und zwar zunächst bei dem Lemberger Fiskalamt, sodann bei dem galizischen Landesgubernium. In Folge seines rastlosen Eifers und einer sich schon frühzeitig kundgebenden ganz außerordentlichen Arbeitskraft machte er mit einer bei Personen, denen nicht hohe Geburt zu statten kam, außergewöhnlichen Raschheit die hierarchische Stufenleiter durch, so daß er schon im J. 1823 den Posten eines Gubernialrathes erlangte, in welcher Eigenschaft er durch Regelung der galizischen Grund- und Gebäudesteuer und des überaus verwickelten Finanzwesens des gewesenen Herzogthums Warschau, endlich durch Entwerfung des Planes und der Statuten für das, sohin im J. 1841 in Leben getretene ständische Bodencreditinstitut sich allgemeine Anerkennung erwarb. Im J. 1826 im Alter von 34 Jahren zum Hofrath der k. k. allgemeinen Hofkammer ernannt, ward er insbesondere mit der Reform des Zollwesens betraut, bewirkte in dieser Stellung die Umgestaltung der Grenz- und die Organisirung der neuen Finanzwache, und wurde Verfasser der Zoll- und Monopolsordnung und des Strafgesetzbuches über Gefällsübertretungen, die im J. 1835 Gesetzeskraft erlangten, für welch’ letztere Arbeit er durch die Verleihung des St. Stephansordens ausgezeichnet wurde. Zu Ende des J. 1840 wurde K. als staatsräthlicher Referent in den Staatsrath berufen, in welcher Stellung er bis zu seiner am 6. Juli 1847 erfolgten Ernennung zum zweiten Präsidenten des galizischen Guberniums (an der Seite Franz Stadions) verblieb, und während dieser Zeit, soweit die zerfahrenen Zustände des Staatsrathes solches überhaupt möglich machten, die auf Reformen gerichtete Thätigkeit Kübeck’s thätig unterstützte. Krauß’ Stellung an der Spitze der galizischen Landesverwaltung dauerte indessen nicht lange. Gleich nach dem Ausbruch der Märzrevolution wurde er am 2. April 1848 auf den durch den Rücktritt Kübeck’s erledigten Posten eines Finanzministers nach Wien berufen, nachdem er noch früher im Vereine mit Stadion durch Erwirkung einer ausgedehnten Amnestie rücksichtlich der politischen Verbrechen, und durch die kundgemachte Aufhebung der Robot und aller sonstigen unterthänigen Leistungen und die unentgeldliche Ablösung aller Urbarial- und grundherrlichen Zehntbezüge die in Galizien sehr gefährlich bedrohte Ruhe vor weiteren Störungen bewahrt hatte. Die Situation zur Zeit, in welcher K. an die Spitze des Finanzministeriums trat, war eine wahrhaft verzweifelte. Die Märzbewegung, unter welcher das alte Regierungssystem innerhalb weniger Tage zusammenbrach, hatte alle Bande des Gesetzes und der Ordnung gelöst. Die Lombardei und sehr bald darauf Ungarn waren thatsächlich aus dem Verbande mit der Monarchie getreten. Die Steuern gingen in Folge der herrschenden Anarchie in allen Ländern sehr unregelmäßig und mangelhaft ein, während gleichzeitig der Krieg in Italien und späterhin in Ungarn die Finanzen in ganz außerordentlicher Weise in Anspruch nahm. Das allgemeine Mißtrauen in die finanzielle Lage äußerte sich durch einen stürmischen Anlauf gegen den Metallschatz der Nationalbank, der bis Ende Juni 1848 von 65 auf 22 Millionen Gulden geschwunden war, und durch ein rapides Steigen des Silberagio. Um letzterem entgegenzuwirken, wählte man das ganz nutzlose und verkehrte Mittel eines Verbotes der Gold- und Silberausfuhr (2. April 1848), welchem bald darauf am 22. Mai eine Beschränkung der Baarzahlungen auf 25 Gulden für die Person, sohin am 31. Mai die gänzliche Einstellung der Umwechslung der Banknoten und die Einführung des Zwangskurses für die Noten der Bank folgte. Unter solchen Umständen, und da bei dem gesunkenen [86] Cours der Staatspapiere (auf 83 Prozent) an eine Finanzoperation nicht zu denken war, blieb dem Finanzminister kein anderes Mittel übrig, als für die laufenden Bedürfnisse den Credit der Nationalbank in Anspruch zu nehmen. Mit dem Ausbruch der October-Revolution erreichte die gespannte finanzielle Lage ihren Höhepunkt. Das Ministerium Doblhoff war in Folge derselben zusammengebrochen. Sämmtliche gewesene Minister, mehr oder minder persönlich bedroht, waren verschwunden. Nur K. blieb während der ganzen Dauer der Belagerung Wiens und bis auf den letzten Tag, wo die Erstürmung der Stadt durch Windischgrätz stattfand, auf seinem Posten, und vereinigte in sich die Leitung sämmtlicher Ministerien. Seine Lage war in diesen qualvollen Tagen eine der eigenthümlichsten und gestaltete sich für seine eigene persönliche Sicherheit eminent bedrohlich. Er that einerseits sein Möglichstes, um noch einen Schein gesetzlicher Autorität zu retten, und mindestens durch sein Verbleiben in der Mitte der belagerten Stadt die öffentlichen Cassen und Sammlungen, so wie die Nationalbank vor der täglich drohenden Plünderung durch den bewaffneten Pöbel zu schützen; anderntheils mußte er den revolutionären Gewalten zur erfolgreichen Vertheidigung der Stadt gegen Windischgrätz Pulver und Salpeter aus den ärarischen Vorräthen und die erforderlichen Geldmittel zur Bezahlung der bewaffneten Volkshaufen aus den Staatscassen anweisen, und sich fortgesetzt bei den Negotiationen mit dem Fürsten Windischgrätz wegen Erwirkung günstiger Uebergabebedingungen betheiligen. Mit einem Gleichmuth ohne Beispiel führte K. diese Doppelrolle, bei welcher sein Leben an jedem Tage an einem Faden hing, glücklich durch, bis die Einnahme von Wien (am 2. Novbr. 1848) den bangen Sorgen ein Ende machte. K., der sofort ins Hoflager geeilt war, trat, nachdem die Thronbesteigung durch Kaiser Franz Josef stattgefunden hatte, in das neue von Fürst Felix Schwarzenberg gebildete Ministerium unter Beibehaltung des Finanzportefeuilles über. Aber erst nach dem Siege von Novara, dem der Frieden von Turin erst nach Monaten folgte, und nach Niederwerfung des ungarischen Ausstandes durch die Kapitulation von Világos kam die Zeit, wo an die Ordnung des durch die Revolutionskämpfe ganz aus den Fugen gerathenen Finanzwesens gegangen werden konnte. Durch einen Reichsrathsbeschluß vom 3. Januar 1849, der am 8. Januar die kaiserliche Sanction erhielt, war die Regierung zur Aufnahme eines Anlehens bis zur Höhe von 80 Millionen ermächtigt worden. K. half sich einstweilen durch die Ausgabe von 25 Millionen 3%iger Cassenanweisungen, denen eine zweite Emission im Juni 1849 folgte, durch einen 50%igen Zuschlag zur Grundsteuer im lombardisch-venetianischen Königreiche und die Hinausgabe von 3%igen Tresorscheinen bis zur Höhe von 70 Millionen Lire. Zur Deckung der Bedürfnisse im ungarischen Kriege dienten die Anweisungen auf die Landeseinkünfte Ungarns. Erst im Juni 1849 erfolgte im Subscriptionswege die Emission des 4½%igen Anlehens zum Course von 85 mit überraschend günstigem Erfolge. Daneben schritt K. 1849 zur Eröffnung neuer Einkommensquellen durch die Einführung einer Einkommensteuer, die Belegung des Grund und Bodens und des Häuserbesitzes mit einem Drittelszuschlage zur Grund- und Hauszinssteuer, durch Erhöhung der Abgaben auf gebrannte Flüssigkeiten, die Gleichstellung Galiziens in dieser Beziehung mit den anderen Ländern, und durch eine Reform der Zuckerbesteuerung. Ungeachtet der bedeutenden Zuflüsse, die hierdurch für die Finanzen sich eröffneten, und die mit der am 1. Novbr. 1850 eingetretenen Auflassung der Zwischenzolllinie gegen Ungarn sich noch steigerten, wurde doch die vom Finanzminister mit Zuversicht vertretene Erwartung der baldigen Herstellung des Gleichgewichtes im Staatshaushalte durch die Thatsachen arg enttäuscht. Die Einnahmen blieben, in Folge von Steuerrückständen bedeutend hinter dem Voranschlag zurück, während die Ausgaben, namentlich durch den hohen Armeeaufwand, eine Folge der unruhigen [87] Politik Schwarzenberg’s, ungemessen sich steigerten. Neben diesen leider erfolglos gebliebenen Bemühungen, das Gleichgewicht des Staatshaushaltes herzustellen, nahm die Ordnung des durch die Revolution gänzlich zerrütteten Geldwesens die volle Thätigkeit des Finanzministers in Anspruch. Als nächste und unabweisliche Bedingung hierzu erschien die Regelung des Verhältnisses des Staats zur Nationalbank. Durch Zuweisung von 60 Millionen aus den Eingängen des 1849er Anlehens und von 24 Millionen der sardinischen Kriegskostenentschädigung war bis Ende 1850 allerdings die neue Schuld des Staates auf 24½ Millionen Gulden abgemindert worden, während die älteren Schuldposten von 131 Millionen aus der Papiergeldeinlösung und aus Vorschüssen auf 50 Millonen 3% Centralanweisungen unverändert blieben, der Rest der Vorschüsse aber in eine einzige, mit 2% verzinsliche Schuld im Betrage von 96.948 Millionen zusammengezogen wurde. Dagegen wurde durch die im Laufe des J. 1850 stattgehabte Emission von zu 3% verzinslichen Reichsschatzscheinen in Appoints von 1000, 500 und 100 Gulden, und von unverzinslichen Reichsschatzscheinen in Appoints von 50, 10, 5, 2 und 1 Gulden, beide mit Zwangscours, die natürlich sofort den Weg in die Cassen der Bank fanden, die Situation der letzteren in gleichem Maße verschlechtert und die Entwerthung der Valuta gefördert. Alles drängte nach einer gründlichen Lösung der Geldwirren. Bereits im September 1849 war auf ministeriellen Antrag eine Commission von Vertrauensmännern zusammengesetzt worden, um im Einvernehmen mit der Bankdirection Vorschläge über die das Bankinstitut betreffenden Maßnahmen zu treffen. Mit den ziemlich radikalen Anträgen der Commission, gegen welche übrigens auch die Bankdirection mehrfache Bedenken äußerte, konnte K. sich aber nicht befreunden und ließ die Sache einige Zeit ganz ruhen. Erst gegen Ende des J. 1850 kam die Angelegenheit auf Anregung Kübeck’s durch ein allerhöchstes Cabinetsschreiben vom 18. Dec. 1850, worin K. aufgefordert wurde, mit dem Präsidenten des Reichsrathes (Kübeck) und mit dem Handelsminister v. Bruck über die Mittel zur Verbesserung der Finanzlage in Berathung zu treten, wieder in Fluß.

Sowohl Kübeck wie Bruck, obwol unter sich theilweise abweichend, drangen auf tief eingreifende Maßnahmen, wie Uebernahme der ganzen im Umlaufe befindlichen Schuld an Banknoten für Rechnung des Staates, Convertirung des gesammten Staatspapiergeldes in eine verzinsliche Staatsschuld, Aufhebung des Zwangscurses unter gleichzeitiger Verpflichtung der Bank zur Stärkung ihres Metallschatzes etc. K., als Feind aller energischer Mittel, hielt diese Anträge theils für undurchführbar, theils besorgte er davon arge Störungen im Geldverkehr, er bekämpfte in umfangreichen, stets aus eigener Feder geflossenen Denkschriften, die nach seiner Ansicht zu weit gehenden Vorschläge Kübeck’s und glaubte von einer stufenweisen Verminderung des Mißverhältnisses zwischen Staatsausgaben und Einnahmen und von dem successiven Schwinden des Mißtrauens eine Besserung des Zustandes von selbst erwarten zu dürfen. Das Resultat dieser langen Verhandlungen, bei welchen K. im Ministerrath mit seinen Ansichten durchdrang, dagegen von Kübeck im Reichsrathe bekämpft wurde, bestand in einem nichtssagenden Patente vom 15. Mai 1851, mit dem die Maximalziffer, mit der die Nationalbank künftighin zur Deckung der Staatsbedürfnisse herangezogen werden dürfe, auf 200 Millionen fixirt und die thunlichste Beschleunigung der Maßnahmen zur Einziehung des Staatspapiergeldes versprochen wurde. Ueber einen späteren Antrag des Finanzministers wurde die Einziehung der im Umlauf befindlichen Banknoten von 2 und 1 Gulden und deren Umtausch gegen Reichsschatzscheine genehmigt, und die Beseitigung des Staatspapiergeldes durch eine oder mehrere Creditoperationen in Aussicht gestellt. Die Hoffnungen, die man sich von diesen Kundmachungen versprach, [88] erwiesen sich als trügerisch. Die Valutaschwankungen dauerten fort. Die Wechselcourse stiegen. Daneben war ein weiterer Versuch Krauß’, ein neues 5%iges Anlehen von 80 Millionen im Wege der Subscription zu placiren, im Sommer 1851 mißlungen. Diese wiederholten Mißerfolge und die Ueberzeugung, daß er weder von Seiten des Reichsrathes, in welchem Kübeck dominirte, noch weniger von Seite der Geldwelt, deren Interessen er durch das Verlangen einer Beschränkung des Escompts der Bank und durch die beabsichtigte Errichtung einer Creditcasse für Werthzahlungen an das Ausland entgegentrat, eine genügende Unterstützung erwarten dürfe, bestimmten K. um seine Enthebung vom Posten eines Finanzministers nachzusuchen, die ihm auch am 26. Decbr. 1851 gewährt wurde. Zum Mitgliede des Reichsrathes ernannt, fungirte er in dieser Eigenschaft durch weitere neun Jahre bis zum J. 1860, wo er an die Spitze der obersten Rechnungscontrollbehörde berufen und bald darauf auch zum Vicepräsidenten des Herrenhauses des Reichsrathes ernannt wurde. Ein Schlaganfall, den er auf einem Spaziergange in Schönbrunn erlitt, raffte ihn am 26. Juni 1861 hinweg. K. war ein Mann von reinstem und edelstem Charakter, von einer tiefen und vielseitigen wissenschaftlichen Bildung und einer ganz unglaublichen Arbeitskraft und Hingebung für die Interessen des Staates. Mit allen Einzelheiten des Finanzdienstes auf das Genaueste vertraut, konnte er insbesondere in allen Steuer- und Zollfragen als Autorität gelten. Die mannigfachen Mängel, die manchen seiner Gesetzentwürfe anhaften, mögen durch die Eile entschuldigt werden, mit welcher die Redaktion, die er häufig persönlich besorgte, wegen des Dranges der Verhältnisse erfolgte. Daneben läßt sich nicht in Abrede stellen, daß es ihm für die höheren finanziellen Fragen theils an dem höheren Ueberblick, theils auch an der nöthigen Entschlossenheit gebrach. Als gründlicher Optimist und dennoch Skeptiker schrak er nur zu oft vor einer durch die Verhältnisse gebotenen gewaltsamen Lösung der übernommenen Finanzwirren zurück und ließ hierdurch die Finanzmisere in Oesterreich immer tiefere Wurzeln schlagen. Ein Mann von wahrer und tiefer Religiosität, haßte er nichts so sehr als die ostentativen Kundgebungen dieses Gefühles und ließ sich durch seinen inneren Drang nie zu einer Preisgebung des öffentlichen Interesses bestimmen. Bezeichnend in dieser Beziehung ist es, daß K. insbesondere gegen die Thun’schen Verordnungen vom 18. und 23. April 1850, womit dem Episkopate der Verkehr mit Rom freigegeben und die bischöfliche Jurisdiction wieder eingeführt wurde, im Kabinete, und späterhin gegen den Abschluß des Concordates im J. 1855 im Reichsrathe am Entschiedensten Opposition machte. In allen Lagen des Lebens seiner Ueberzeugung treu folgend, und stets ungebrochenen Muthes gegenüber den ihn umgebenden Schwierigkeiten und Gefahren schied er, allerwärts von der höchsten Achtung begleitet, aus diesem Leben.

Wurzbach, Biogr. Lexikon, 13. Band, S. 150 ff. Nekrolog in der Wiener Zeitung vom J. 1861. Nr. 258. Reschauer, Die Wiener Revolution. Beer, Die Finanzen Oesterreichs, Leipzig 1877.