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Artikel „Kopp, Ulrich Friedrich“ von Theodor Ilgen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 690–692, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kopp,_Ulrich_Friedrich&oldid=- (Version vom 5. Oktober 2024, 21:54 Uhr UTC)
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Band 16 (1882), S. 690–692 (Quelle).
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Kopp: Ulrich Friedrich K., der Paläograph, war geboren zu Kassel am 18. März 1762. Dem Beispiele seines Vaters und Großvaters folgend, trat er nach vollendeter Studienzeit in Hessen-Kassel’sche Staatsdienste und erhielt zunächst eine Stelle als Assessor bei der Regierung in Kassel. 1788 wurde er zum Justizrath und Mitglied der Oberwegecommission, 1793 zum Regierungsrath, 1797 zum Geheimen Referendar und Landsecretär ernannt. 1802 übertrug ihm Landgraf Wilhelm IX. die Direction des Hofarchivs, 1803 wurde er mit dem Titel eines Geheimen Cabinetsraths ausgezeichnet. Aber bereits 1799 klagt er über seine angegriffene Gesundheit und bittet einen der jüngeren Beamten für den Fall seines Rücktrittes als Nachfolger in seiner vertrauensvollen und verantwortlichen Stellung zu prüfen. Im Januar 1804 schied er unter ehrender Anerkennung seiner Verdienste aus dem Staatsdienste aus, um sich nun ganz den Studien hinzugeben. Bereits mehrfach war er auf historisch-juristischem [691] Gebiete schriftstellerisch thätig gewesen. Schon 1788 waren seine „Beiträge zur Geschichte des Salzwerkes in den Soden bei Allendorf“ erschienen, 1794 gab er das von seinem Vater begonnene Werk „Ueber die Verfassung der heimlichen Gerichte in Westphalen“ heraus. Das „Handbuch zur Kenntniß der Hessen-Kassel’schen Landesverfassung und Rechte in alphabetischer Ordnung“ (1799–1804) ist nach Plan und Anlage sein Werk, wenn auch nur die beiden ersten Theile von ihm selbst besorgt sind (die übrigen vier vom Consistorialrath Wittich). Die zwei Theile „Bruchstücke zur Erläuterung der Teutschen Geschichte und Rechte“, 1799 und 1801, sind eine Sammlung von Abhandlungen vermischten Inhalts, die sich namentlich auf hessische Geschichte beziehen. Andere Aufsätze ähnlicher Art sind in Schlözer’s Staatsanzeigen, in Berg’s Staatsmagazin und a. a. O. zerstreut. In Anerkennung seiner litterarischen Verdienste ertheilte die juristische Facultät in Göttingen K. 1804 die Doctorwürde. Das für Kurhessen so verhängnißvolle Jahr 1806 veranlaßte ihn sich nach Baden zurückzuziehen. Anfänglich lebte er in Heidelberg und las an der dortigen Universität über Diplomatik; 1808 wurde er zum Honorarprofessor daselbst ernannt. Später privatisirte er in Mannheim. Paläographische Studien beschäftigten ihn seit seinem Rücktritt ins Privatleben fast ausschließlich. Ihnen zu Liebe wandte er sich mit Eifer den ihm bislang nahezu fremden Gebieten der classischen und orientalischen Philologie und Alterthumskunde zu, hörte während seines Heidelberger Aufenthaltes de Wette’s Vorlesungen, eignete sich eine umfassende Belesenheit in der römischen Litteratur, ein nothdürftiges Verständniß des Griechischen an. Nachdem er dann durch gelegentliche Aufsätze in Zeitschriften schon Proben seiner gründlichen Kenntniß in der Paläographie gegeben hatte, entschloß er sich endlich 1817 auf wiederholtes Drängen seiner Freunde zur Herausgabe seines lange vorbereiteten epochemachenden Werkes der Palaeographia critica, dessen erster Band die lateinische und griechische Stenographie, der zweite das Lexikon der tironischen Noten enthält. K. ist der erste, der das Princip der Zusammensetzung derselben richtig erkannt und bis zur Ueberraschung aufgeklärt hat. Was Tassin zuvor nur geahnt hatte, ist von ihm unwiderleglich nachgewiesen, daß nämlich die tironische Schrift in ihrem Ursprung scriptura literalis und nicht realis ist. Beigegeben sind dem ersten Bande der Paläographie einige Facsimile’s von Karolingerurkunden, die K. selbst in Kupfer gestochen hat, wie er denn überhaupt alle Figuren in seinen Werken selbst gezeichnet und für den Abdruck vorbereitet hat. Die Schlüsse, die er aus dem Gebrauch der tironischen Noten in den Diplomen des 9. Jahrhunderts in Bezug auf Echtheit der Letzteren zieht, sind indeß von der neueren Diplomatik zum Theil als nicht richtig verworfen. Als eine Frucht seiner Erholungsstunden von den anstrengenden paläographischen Arbeiten – er war mit der Herstellung einer größeren Anzahl von Kupferplatten zu Urkundenabdrücken beschäftigt – bezeichnet K. selbst den 1819 erschienenen Band der „Bilder und Schriften der Vorzeit“, dem 1821 ein zweiter folgte. Auch dies Werk ließ er wie die Paläographie in eignem Verlage erscheinen, da er wegen der großen Kosten, die die farbengetreue Reproduction der Bilder der Sachsenspiegelhandschriften, ferner die Zeichnungen zu der Abhandlung über das semitische Schriftwesen erforderten, sich scheute dasselbe einem Buchhändler anzubieten. Direct polemischen Charakter tragen die 1829 herausgekommenen Bände III und IV der Palaeographia critica, in welchen K. durch die Deutung einer der schwierigsten Gattung von Inschriften, der der Amulete, die Abwege zu zeigen bemüht ist, auf die die philologische Verbesserungssucht, die er schon vorher bei jeder Gelegenheit gegeißelt hatte, mit Nothwendigkeit führen müsse. So berechtigt zweifellos Kopp’s conservativer Standpunkt in vieler Beziehung bei der Auslegung älterer Schriftdenkmale ist, so verkehrt ist dessen völlig einseitiges Hervorkehren und nun [692] gar, wo er ihn in gewissem Sinne auch auf die gesammte handschriftliche Ueberlieferung früherer Jahrhunderte ausgedehnt wissen wollte. Der Versuch, den er mit praktischer Durchführung dieses Principes in seiner Ausgabe des Martianus Capella gemacht hat, die übrigens nach Art der älteren holländischen Editionen eine sehr fleißige Zusammenstellung des exegetischen Apparates enthält (sie wurde 1836 nach Kopp’s Tod von K. Fr. Hermann herausgegeben), ist natürlich gänzlich gescheitert. Eine Reihe von kleineren Aufsätzen hauptsächlich paläographischen und sphragistischen Inhalts ließ K. den letzten Bänden der Paläographie theils vorangehen, theils nachfolgen. Die Beschaffung eines paläographisch-diplomatischen Apparates beschäftigte ihn unausgesetzt. Eine Anzahl der von ihm in Kupfer gestochenen Karolingerurkunden, hauptsächlich aus Fulda und Hersfeld, ward noch von ihm selbst unter dem Titel „Schriftproben“ herausgegeben. Die Mehrzahl der Kupferplatten ist dann durch einen seiner Enkel in den Besitz des Instituts für österreichische Geschichtsforschung übergegangen, dessen Vorstand, der berühmte Diplomatiker Th. Sickel, deren Wiederabdruck besorgt hat. Die Sammlung dieser Schriftproben ist um so werthvoller, als vier der von K. benutzten Vorlagen seitdem verloren gegangen sind. K. starb während eines Besuches, den er seinem Freunde K. Fr. Hermann abstattete, in Marburg am 26. März 1834.

Strieder, Hessische Gelehrtengeschichte, Bd. VII ff. – Neuer Nekrolog der Deutschen, 1834, S. 1209 f. – K. Fr. Hermanns Vorrede zur Ausgabe des Martianus. – Marburger Staatsarchiv.