ADB:Konopak, Christian Gottlieb
Quistorp’s peinlichem Recht, auch Vorrede zum dritten (1821). Er selbst schrieb: „Ueber den Begriff und Zweck einer Encyklopädie im Allgemeinen und der Rechtswissenschaft insbesondere“, 2. Aufl. 1805 – „Ueber die allgemeinen und besonderen Gehülfen zu einem Verbrechen“, Rostock 1812 – „Die Institutionen des römischen Privatrechts“, 2. Aufl. 1824 – auch werthvolle „Beiträge zur Lehre von der Berechnung der Falcidischen [Q]uart“, 1811.
Konopak: Christian Gottlieb K., Rechtsgelehrter, geboren zu Danzig im November 1767, habilitirte sich als Docent in Halle, 1804 zum ordentlichen Professor der Rechte ernannt. Nach Auflösung der Universität ging er nach Rostock, wo er auch das Syndikat übernahm, folgte 1817 einem Rufe nach Jena, zugleich als Beisitzer des Oberappellationsgerichts. Er starb daselbst am 3. April 1841. – Als Mitherausgeber war K. betheiligt am Alten und Neuen Archiv des Criminalrechts und besorgte den zweiten Band der sechsten Auflage von