ADB:Kind, Johann Adam Gottlieb

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Artikel „Kind, Johann Adam Gottlieb“ von Albert Teichmann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 743–744, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kind,_Johann_Adam_Gottlieb&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 20:29 Uhr UTC)
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Kind: Johann Adam Gottlieb K., Rechtsgelehrter, wurde zu Werdau bei Zwickau am 1. Octbr. 1747 geboren, besuchte seit Ostern 1768 die Universität Leipzig und widmete sich, geleitet von seinem Onkel, dem Senator, Oberhofgerichts- und Consistorialadvokaten D. Johann Christoph Kind, dem Rechtsstudium. Schon im September 1769 ward er vom Stadtrathe zu Leipzig zum Notar creirt, bestand 1771 das Examen pro candidatura ad facultatem, und [744] wurde dann Baccalaureus der Rechte und Magister. Auf dem philosophischen Katheder habilitirte er sich 1773 durch Vertheidigung seiner Disputation „De origine et fatis Curiae supremae provincialis Lispsiensis“ als Magister legens, hielt großen Anklang findende Vorlesungen über mehrere Theile der theoretischen und praktischen Rechtswissenschaft, erlangte 1774 unter Vertheidigung der Disputation „De beneficiis jure curiae concessis eorumque a feudis discrimine“ die juristische Doctorwürde, sowie Sitz und Stimme in der Juristenfacultät. Im J. 1774 zum Oberhofgerichts- und Consistorialadvokaten ernannt, trat er am 30. Octbr. 1776 die außerordentliche Professur der Rechtswissenschaft, wozu er durch das Programm „De jurisprudentia Germanorum paroemiaca ejusque cauto usu“ eingeladen hatte, im März 1783 die „Professio juris Saxonici ordinaria novae fundationis“ mit dem Programm „De speculi Saxonici usu et auctoritate“ an. Als er noch in gleichem Jahre zum Supernumerar-Beisitzer bei dem Oberhofgerichte ernannt worden war, gab er die mit diesem Amte nicht vereinbare Thätigkeit als Advokat auf und beschränkte sich auf Vorlesungen, litterarische Arbeiten und Erledigung der Syndikatsgeschäfte bei der Universität. 1789 folgte er einem wiederholten Rufe an das Appellationsgericht in Dresden, in welchem Amte er treffliche Dienste leistete. Er empfing 1794 eine Präbende in dem Stifte Zeitz, 1816 das Ritterkreuz des königl. sächs. Civil-Verdienst-Ordens, 1821 zur Feier seines Magister-Jubiläums von der philosophischen Facultät zu Leipzig ein neues Diplom, feierte auch, von allen Seiten hochgeehrt, 1824 sein Doctorjubiläum. Die Beschwerden des Alters nöthigten ihn, 1825 von den Arbeiten sich zurückzuziehen. Er verstarb am 16. Novbr. 1826. Von seinen Schriften sind namentlich zu nennen „Quaestiones forenses, observationibus ac praesertim decisionibus reg. Sax. supremi provocationum tribunalis collustratae“, Lips. 1792–1802 (4 Bde.), wovon 1807 die zweite Ausgabe erschien. Dazu gehörige „Opuscula academica“ gab, mit einer Biographie, Emil Ferdinand Vogel 1836 heraus Die letzte seiner vielen (in Kläbe’s neuestem gelehrten Dresden, Lpz. 1797, S. 74 ff. aufgeführten) Schriften war die: „Ueber die Bildung juristischer Staatsdiener und besonders der Räthe in den Justiz-Collegien“, Lpz. 1818.

Schunck’s Jahrbücher IV (1827), 98–104. – Neuer Nekrolog der Deutschen für 1826. II, 666–672.