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Artikel „Katzmair, Jörg“ von Edmund von Oefele in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 15 (1882), S. 459–460, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Katzmair,_J%C3%B6rg&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 09:40 Uhr UTC)
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Katzmair: Jörg K., aus einem bereits im J. 1318 rathsgängigen Münchener Geschlechte, das in der Stadt wie auf dem Lande reich begütert war, besaß schon im J. 1391 das Bürgerrecht und wurde seit 1396 in den inneren Rath gewählt, als dessen Mitglied er im December 1397 das damals monatlich wechselnde Bürgermeisteramt verwaltete. Im Frühling dieses Jahres hatte zu München der Kampf des demokratischen Elementes gegen das patricische mit einer Rechnungsuntersuchung gegen den früheren Magistrat begonnen. K. nahm hieran nur widerwillig und vermittelnd Theil; wahrscheinlich um Schlimmeres zu verhüten, hat er sich auch von der siegenden Gemeinde städtische Aemter übertragen lassen. Als jedoch die Mehrheit der neuen Machthaber in dem soeben ausgebrochenen Streite der Herzöge Ernst und Wilhelm von Baiern um die Einsetzung in ihr väterliches Erbe zu den gegnerischen Herzögen Stephan und Ludwig hinneigte, so daß München unter dem Vorwande ungenügender Privilegienbestätigung Ersteren die Huldigung verweigerte, floh nebst Anderen auch K. am 3. August 1398 aus der Stadt, worauf dortselbst sein Hab und Gut beschlagnahmt und seine Verwandten bedrängt wurden. Naturgemäß hing das Loos der Entwichenen von der Dauer des Münchner Verfassungsconflictes ab; ihre Verhandlungen wegen der Rückkehr zogen sich daher fruchtlos gegen fünf Jahre hin; vergebens griffen sie sogar zum Zwangsmittel der Fehde wider die eigene Vaterstadt. Erst am 15. Juni 1403 konnte in Folge des völligen Ausgleiches zwischen den Herzögen und der Stadt K. seine vorigen Stellen wieder erlangen. Er starb am 5. März 1417. Seine Bedeutung für uns ist eine vorwiegend litterarische. Jene für ihn so verhängnißvollen Begebenheiten (seit 1396) hat er in der Verbannung, wie es scheint zum Zwecke seiner Vertheidigung, aufgezeichnet; leider bricht er schon im Februar 1403 ab, also ohne die glückliche Wendung zu schildern. Diese zwar schmucklose und manchmal selbst dunkle, aber gehalt- und lebensvolle Denkschrift hat bei der großen Armuth Münchens an älteren Darstellungen seiner Geschichte einen um so höheren Werth. Blos abschriftlich [460] aus dem 16. Jahrhunderte überkommen, theilte sie Schmeller zuerst (1833) stellenweise in seiner akademischen Festschrift „München unter der Vierherzog-Regierung 1397–1403“, dann vollständig im VIII. Bande des „Oberbaierischen Archives“ (1847) mit; neuerdings wurde sie nebst einem reichen Commentare von Muffat im XV. Bande der „Chroniken der deutschen Städte“ (1878) herausgegeben.