ADB:Kött, Christoph Florentius

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Artikel „Kött, Christoph Florentius“ von Franz Heinrich Reusch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 764, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:K%C3%B6tt,_Christoph_Florentius&oldid=- (Version vom 4. Mai 2024, 14:16 Uhr UTC)
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Kött: Christoph Florentius K., Bischof von Fulda, geb. am 7. Novbr. 1801 zu St. Martin im Elsaß, † am 14. Octbr. 1873 zu Fulda. Sein Vater, gebürtig aus Motzlar bei Geisa in Kurhessen, wanderte als Musiker nach dem Elsaß aus, wurde Musikdirector in einem französischen Regiment zu Schlettstadt und verheirathete sich dort, wurde aber später fürstlicher Musikdirector in Fulda. Dort machte K. seine Studien, trat im Januar 1824 in das dortige Priesterseminar ein und wurde am 18. Decbr. 1824, da in Fulda damals kein Bischof war, zu Würzburg zum Priester geweiht. Nachdem er einige Jahre an mehreren Orten als Hülfsgeistlicher thätig gewesen, wurde er 1830 Pfarrer zu Allendorf in Oberhessen, 1834 Pfarrer und Landdechant zu Amöneburg, 1846 Pfarrer und Dechant zu Cassel. Am 29. März 1848 wurde er zum Bischof von Fulda gewählt, nahm als erwählter Bischof im October an der Conferenz der deutschen Bischöfe zu Würzburg Theil, wurde am 11. Decbr. 1848 vom Papste präconisirt und am 1. Mai 1849 von dem Erzbischof Vicari von Freiburg zu Fulda consecrirt. Im J. 1852 erweiterte er sein Priesterseminar zu einer vollständigen theologischen Lehranstalt und verband damit ein Knabenseminar, was die kurhessische Regierung nach einigen Verhandlungen duldete. K. unterzeichnete die Denkschriften der Bischöfe der oberrheinischen Kirchenprovinz von den Jahren 1851 und 1853 (s. den Art. Ketteler, Allg. d. Biographie, Bd. XV. S. 672), letztere jedoch mit der Erklärung, daß er „größtentheils das besitze, was in dieser Denkschrift reklamirt werde“, und daß er im Hinblick auf die ihm nach der ersten Denkschrift gewordene Eröffnung hoffe, „in seinem Bisthum in Bälde alles nach Recht und Billigkeit geordnet zu sehen“. – Einige Monate vor seinem Tode, Ende August 1873, wurde K. wegen Uebertretung der preußischen Maigesetze zu einer Geldstrafe verurtheilt. Im allgemeinen gehörte er zu den milderen und friedliebenderen Bischöfen.

Deutschlands Episcopat in Lebensbildern, 2. Bd. 2. Heft: Chr. Fl. Kött, B. von Fulda, von G. I. Komp, 1874.