Empfohlene Zitierweise:

Artikel „König, Kilian“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 519, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:K%C3%B6nig,_Kilian&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 06:31 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Ludolf König
Band 16 (1882), S. 519 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Kilian König in Wikidata
GND-Nummer 100195466
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|16|519|519|König, Kilian|Roderich von Stintzing|ADB:König, Kilian}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100195466}}    

König: Kilian K., Jurist, um 1470 in Zwickau geboren, ging 1491 zu seiner juristischen Ausbildung nach Italien und kehrte als D. J. U. in seine Vaterstadt zurück, wo er Mitglied des Raths wurde. Später ist er Armenprocurator am Oberhofgericht zu Altenburg gewesen, hat diese Stelle 1504 niedergelegt und als Nachfolger Cuppener’s (s. Allg. D. Biogr. IV, 644) das Kanzleramt in Ostfriesland übernommen. 1507 ist er wieder in Zwickau, an der Bearbeitung der Statuten betheiligt; 1508–1514 Kanzler Herzogs Georg des Bärtigen von Sachsen; 1515 Syndicus von Zwickau; 1520 hat er sein Amt niedergelegt und ist am 25. Januar 1526 gestorben. Sein Proceßhandbuch, welches er „auf Begehren eines ehrbaren Raths zu Zwickau“ ausgearbeitet hat, ist 15 Jahre nach seinem Tode unter zwei verschiedenen Titeln „Ein fast sehr und auserlesener Proceß, Practica und Gerichtsordnung“ und „Processus und Practica der Gerichtsleuffte“ (Leipzig 1541, Fol.) zuerst gedruckt, nachdem es wahrscheinlich längst handschriftlich unter den sächsischen Praktikern verbreitet gewesen. Wie er persönlich unter diesen das größeste Ansehen genossen, so hat auch sein Werk entscheidenden Einfluß auf die sächsische Praxis geübt, als deren „Führer“ er bezeichnet zu werden pflegt. Der „Proceß“ ist 1550 von einem unbekannten Herausgeber mit Additionen, zum Theil strafrechtlichen Inhalts, versehen, dann sieben Mal gedruckt, 1599 von Dr. Joachim Gregorii aus Prietzen bearbeitet, endlich auch von Jacob Schultes († 1626) herausgegeben.

Vgl. Stintzing, Gesch. d. d. Rechtswissenschaft I, 560–562 und öster.