ADB:Jutta
Markgrafen Hermann von Brandenburg und dessen Gemahlin Agnes, einer Tochter Kaiser Albrechts I. Sie heirathete 1314 ihren Vetter Heinrich VIII. von Henneberg-Schleusingen, zu welcher Ehe Papst Johann XXII. [760] 1319 Dispensation ertheilte, und erhielt als Mitgift die früher in hennebergischem Eigenthum gestandenen, von ihrer gleichnamigen Großmutter deren Gemahl Markgraf Otto dem Langen von Brandenburg zugebrachten Gebietstheile: die Pflege Koburg und die Herrschaft Schmalkalden, welche nun unter dem Namen der neuen Herrschaft wieder mit Henneberg vereinigt wurden. Nach dem 1347 erfolgten Tode ihres Gemahls regierte sie als Eigenthümerin in diesen Gebieten, mit welchen sie 1350 von Kaiser Karl IV. beliehen wurde. Sie starb Ende Januar 1353. Da sie keine Söhne hinterließ, so erbten ihre Töchter ihre Besitzungen, welche dadurch dauernd von Henneberg entfremdet wurden.
Jutta, Gräfin von Henneberg, war die Tochter des 1308 im Kampf gebliebenen- Schulthes, Diplom. Geschichte von Henneberg, 1788, Bd. I, S. 138. Brückner, Henneberg. Urkundenbuch, Bd. I, II und V, Meiningen 1842–66.