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Artikel „Jutta von Kranichfeld“ von Karl Janicke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 760–761, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jutta_von_Kranichfeld&oldid=- (Version vom 29. Dezember 2024, 09:02 Uhr UTC)
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Jutta von Kranichfeld, Aebtissin von Quedlinburg, vorher (seit wenigstens 1290) Kanonika desselben Stiftes, erscheint in jener Stellung zuerst in einer Urkunde vom 22. Januar 1309. Ihre lange Regierungszeit ist durch eine Reihe der wichtigsten, Stift und Stadt Quedlinburg betreffenden Ereignisse ausgezeichnet. Wie die Urkunden beweisen, war sie eifrig bemüht, die Güter ihres Stiftes durch Schenkung, Kauf und Tausch zu mehren; ihr religiöses Interesse zeigt sich in dem Abschluß von Fraternitätsbriefen mit vielen andern Klöstern. Aber diese friedlichen Bestrebungen wurden durch wiederholte blutige Fehden, deren Schauplatz ihr Stift war, in den Hintergrund gedrängt. Ihre Stadt Quedlinburg nahm unter ihrer Regierung einen bedeutenden Aufschwung, der sich auch im Streben nach größerer Unabhängigkeit vom Stifte und von den Grafen von Reinstein zeigte, welche die Neustadt und die Vogtei über die Altstadt Quedlinburg besaßen. Aus den Urkunden geht hervor, wie die Stadt Quedlinburg sich von beiden, der Aebtissin und den Grafen von Reinstein, theils durch Kauf, theils durch kluge Benutzung der Verhältnisse, und namentlich durch Verbindung mit dem Bischof von Halberstadt und den nahegelegenen Städten Halberstadt und Aschersleben immer mehr zu befreien wußte. Im J. 1325 war Albrecht aus dem braunschweig-lüneburgischen Hause Bischof von Halberstadt geworden. Bald brach zwischen ihm und den Grafen Albrecht und Bernhard von Reinstein eine Fehde aus, der Bischof zog vor die bei Quedlinburg gelegene, den Grafen gehörige Güntekenburg, die von ihm genommen und deren Besatzung zu Gefangenen gemacht wurde (18. März 1326). Zwischen den streitenden Parteien wurde eine Sühne errichtet, in der die Grafen auf die Vogtei in der Altstadt verzichteten. Zugleich räumte der Bischof den Bürgern von Quedlinburg mancherlei Rechte ein, und diese verbinden sich gleichzeitig mit Halberstadt und Aschersleben zu gegenseitigem Schutze für den Fall eines Krieges. Im folgenden Jahre (25. Febr. 1327) läßt sich die Altstadt von dem Grafen von Reinstein mit der Neustadt belehnen, und 1330 belehnt die Aebtissin als Oberlehnsherrin die Altstadt mit der Neustadt und dem Gerichte daselbst. Aber mit diesen Verträgen waren die Fehden zwischen Bischof Albrecht und den Grafen von Reinstein noch nicht zu Ende. Vergeblich wurde Herzog Otto von Braunschweig, der Bruder des Bischofs, von diesem als Vermittler in seinen Irrungen mit den Grafen angegangen (22. Juli 1335). Kurz vorher (15. Juni) hatte sich die Stadt Quedlinburg mit den Städten Goslar, Braunschweig, Halberstadt und Aschersleben verbunden. Im folgenden Jahre griffen die Grafen von Reinstein die Stadt Quedlinburg an. Nach späteren, vielfach durch Sagen ausgeschmückten Ueberlieferungen kam es am Tage vor Kiliani (7. Juli) 1336 bei Gersdorf zu einem entscheidenden Treffen zwischen Quedlinburg und den Grafen, in welchem Graf Albrecht gefangen genommen wurde. Nach der Sage, welche [761] aber weder gleichzeitige Quellen noch die Urkunden bestätigen, soll der Graf in einem hölzernen Kasten, den man noch in Quedlinburg aufbewahrt, von den Siegern zwanzig Monate lang gefangen gehalten sein und sich der Hinrichtung nur durch den Verzicht auf die Schutzherrlichkeit von Quedlinburg entzogen haben. Aus den Urkunden ergiebt sich nur, daß die Grafen Albrecht und Bernhard zu Gunsten des Bischofs von Halberstadt auf die Schutzherrlichkeit über Quedlinburg verzichten (20. März 1338), ihre Gefangennahme wird darin nicht erwähnt; auch räumen sie der Stadt manche Privilegien ein, namentlich hinsichtlich der Stadtbefestigung und der Gerichtsbarkeit. Mit der Aebtissin J. söhnen sie sich ein Jahr später aus. Die letzten Lebensjahre der Aebtissin J. scheinen ruhiger verlaufen zu sein. Da ihrer Nachfolgerin am 25. Mai 1348 gehuldigt wird, so wird sie Ende 1347 oder Anfang 1348 gestorben sein; die Urkunde, in der sie zuletzt erwähnt wird, datirt vom 30. April 1347.

v. Erath, Cod. diplom. Quedlinburgensis S. 354–475. Janicke, Urkundenbuch der Stadt Quedlinburg I, S. 57–120, II, S. 247 ff. Historia Alberti II. episcopi Halberstad. bei Leibniz, Script. rer. Brunsvic. II, S. 149. Fritsch, Gesch. von Quedlinburg I, S. 159 ff.