ADB:Johann III. (Erzbischof von Trier)

Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Johann III., Erzbischof und Kurfürst von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 423, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_III._(Erzbischof_von_Trier)&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 06:41 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 14 (1881), S. 423 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann III. von Metzenhausen in der Wikipedia
Johann III. von Metzenhausen in Wikidata
GND-Nummer 119333678
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|14|423|423|Johann III., Erzbischof und Kurfürst von Trier|Bernhard Endrulat|ADB:Johann III. (Erzbischof von Trier)}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=119333678}}    

Johann III., Erzbischof und Kurfürst von Trier 1531–1540, war im J. 1492 als Sohn des Heinrich von Metzenhausen und der Margaretha Boos von Waldeck geboren, wurde im Hause des Pfalzgrafen Friedrich, Chorbischofs der Trierischen Kirche, erzogen und erlangte früh die höchsten geistlichen Würden. Domdechant im Februar 1517, erhielt er im März 1519 die Dompropstei und wurde am 27. März 1531, 14 Tage nach dem Tode des durch seine Thätigkeit im Sickingenschen und im Bauernkriege bekannten Erzbischofs Richard von Greifenklau, vom Domkapitel zu dessen Nachfolger gewählt. Kaiser Karl V. belehnte ihn, da er bereits seinem Vater Maximilian als Abgesandter nach Rom gute Dienste geleistet hatte, ohne Anstand mit den Regalien, und nachdem er auch die päpstliche Bestätigung erhalten hatte, erfolgte seine Consecration durch seine Suffraganbischöfe am 17. März 1532. Im J. 1534 entfaltete J. eine hervorragende Thätigkeit behufs Unterdrückung des Wiedertäufer-Aufruhrs in Münster, indem er in der Burg zu Koblenz den Erzbischof von Köln, den Herzog von Jülich und andere von den Unruhen zunächst bedrohte Fürsten vereinigte und sie unter dem 13. December des genannten Jahres veranlaßte, jene militärischen Maßregeln zu beschließen, deren Ausführung die Bezwingung der aufrührerischen Stadt im Juni des folgenden Jahres ermöglichte. Im Uebrigen widmete sich J. vorzugsweise der Verbesserung der kirchlichen Zucht und des Unterrichts, der Erwerbung von Besitzungen für den erzbischöflichen Stuhl und der Errichtung von Bauten. Da die Ankäufe und die Bauten große Mittel erforderten, man aber außer den Anleihen zur Bestreitung der Kosten des Türkenkrieges von keinen weiteren Belastungen des Erzstifts unter J. hört, so scheint er ein guter Finanzverwalter gewesen zu sein; als ein Beweis seiner rücksichtslos strengen Gerechtigkeitsliebe wird die im 1536 auf dem Markte zu Koblenz erfolgte Hinrichtung des Ritters Johann Lutter von Covern, den man auf Wegelagerei betroffen hatte, erwähnt. Im J. 1540 begab sich J. nach Hagenau im Elsaß, woselbst ein Religionsgespräch anberaumt war, an dem unter dem Vorsitze des Königs Ferdinand außer Johann von Trier noch Kurfürst Ludwig von der Pfalz, Herzog Ludwig von Baiern, Bischof Wilhelm von Straßburg u. A. betheiligt waren. Während der nur langsam vorwärts schreitenden, seit dem 25. Juni eröffneten Verhandlungen unternahm J. am 21. Juli einen Ausflug nach dem neun Meilen von Hagenau entfernten Schlosse Thanstein. Die Anstrengungen auf dieser Reise an einem drückend heißen Sommertage zogen dem sehr wohlbeleibten Manne, der sich Tags zuvor einem Aderlasse unterzogen hatte, einen Schlaganfall zu, an dem er am 22. Juli auf dem genannten Schlosse verstarb. Seine Leiche wurde zuerst nach der Veste Pfalzel und dann nach Trier gebracht, wo sie in der Domkirche eingesenkt ward. Mit seiner Hauptstadt Trier hat J. in einem unfreundlichen Verhältnisse gestanden, das seiner allzu hohen Meinung von seiner fürstlichen Würde und seiner Geringschätzung bürgerlicher und menschlicher Rechte und Freiheiten entsprang.

Vgl. die Litteratur unter Erzb. Johann I.