ADB:Johann II. (Erzbischof und Kurfürst von Trier)

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Artikel „Johann II., Erzbischof und Kurfürst von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 421–423, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_II._(Erzbischof_und_Kurf%C3%BCrst_von_Trier)&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 22:12 Uhr UTC)
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Johann II., Erzbischof und Kurfürst von Trier 1456–1503, dritter Sohn des Markgrafen Jakob I. von Baden, wurde am 21. Juni 1456 als Domherr zu Mainz und Apostolischer Notar im Alter von 22 Jahren vom Domkapitel zum Erzbischofe gewählt und empfing unter dem 25. October desselben Jahres vom Papste Calixtus III. den erforderlichen Altersdispens und die Bestätigung; seine Weihe erfolgte erst im April 1465 auf dem Schlosse Saarburg durch seine Suffragan-Bischöfe, Huprecht von Azotus und Georg von Metz, und den Bischof von Worms. Gleich seinem Vorgänger Jakob I. (von Sirck) trat er und zwar auf dem Kurfürstentage zu Frankfurt a. M. am 27. Mai 1457 dem im Hinblick [422] auf die Kirchenspaltung geschlossenen Kurverein bei und begab sich im Sommer des folgenden Jahres nach Wien, um von Kaiser Friedrich III. die Belehnung mit den Regalien zu empfangen, die ihm am 6. Juni 1458 zugleich mit der Bestätigung der Rechte und Privilegien des Erzstiftes ertheilt wurde. Nach der Erneuerung des von seinem Vorgänger mit der Stadt Trier geschlossenen Vertrages hielt J. am 12. Mai 1460 einen glänzenden Einzug in diese seine Hauptstadt. Die überaus klägliche Lage der Reichsangelegenheiten zu jener Zeit gestattete dem Erzbischofe, sich mehr den inneren Verhältnissen seines eigenen Landes zu widmen als jenen, obschon er nicht versäumte, hin und wieder einem jener zahlreichen Reichstage beizuwohnen, auf denen es nach langem Reden und Hadern zu keinem Beschlusse kam, oder doch nur zu Beschlüssen, deren Ausführung trotz der dringenden Türkengefahr und der Nothwendigkeit des beabsichtigten Landfriedens unterblieb. So nahm er Theil an den fruchtlosen Reichstagen zu Nürnberg 1461, zu Regensburg 1471 und zu Augsburg im April 1473. Ein neuer Reichstag in dem eben genannten Jahre fand zu Trier von Ende September an Statt. Auf diesem spielten die Verhandlungen zwischen dem Kaiser und dem Herzoge Karl dem Kühnen von Burgund über die von dem Letzteren angestrebte Rangerhöhung und die eheliche Verbindung der beiderseitigen Kinder, Maximilians und Marias, die Hauptrolle. Kurfürst J. war es, der schließlich im November den Kaiser vor der Bewilligung der weitgehenden Forderungen des Herzogs nachdrücklich warnte und ihn bestimmte, durch plötzliche, heimliche Abreise die Unterhandlungen abzubrechen. Im folgenden Jahre 1474 nahm J. an dem Kriegszuge des Kaisers und der Reichsfürsten gegen Karl von Burgund, der durch dessen Fehde mit Köln und die Bedrängung von Neuß veranlaßt war und am 17. Juni 1475 durch den Abschluß eines neunmonatlichen Waffenstillstandes beendigt wurde, Theil. Noch einmal sehen wir J. in den Burgundischen Angelegenheiten thätig. Es war im J. 1477, nachdem Herzog Karl am 5. Januar in der Schlacht bei Nancy von seinem Geschicke ereilt worden war; er stand damals an der Spitze der Gesandtschaft, welche der reichen burgundischen Erbin Maria zu Gent die feierliche Werbung Maximilians vortrug und ihr endgültiges Jawort erhielt. Auch der am 19. August 1477 vollzogenen Vermählung Maximilians mit Maria wohnte er bei. Trotz seiner entschiedenen Friedensliebe sah sich J. während seiner Regierung wiederholt genöthigt, zu den Waffen wider innere wie äußere Feinde zu greifen. So im J. 1488, um die Schlösser Wunnenberg und Beilstein gegen Kuno von Wunnenberg und den mit ihm verbündeten Kurfürsten Philipp von der Pfalz als erzstiftische Lehen zu behaupten, was ihm mit Hülfe der Vermittelung verschiedener Herren gelang. Von noch ernstlicherem Charakter war seine Fehde mit der durch Pfandschaft an das Erzbisthum gekommenen Stadt Boppard im J. 1497, die nach der Erstürmung des Klosters Marienberg vor Boppard und der Besetzung der Stadt durch die erzbischöflichen Truppen gleichfalls zu Gunsten des Erzbischofs beendigt wurde. Mißhelligkeiten zwischen der Stadt Trier und dem Landesherrn fanden im J. 1480, zwischen ihm und Koblenz 1482 auf friedlichem Wege ihre Ausgleichung. An dem Reichstage zu Worms 1495, dessen bemerkenswerthe Leistung die Aufrichtung des „ewigen Landfriedens“ war, hat J. Theil genommen und daselbst am 7. August 1495 die neu aufgerichtete „Ordnung zur Handhabung Friedens und Rechtens“ mit den übrigen Kur- und Reichsfürsten unterzeichnet. Noch im selben Jahre und zwar im November berief er eine Synode nach Trier, auf welcher er die Verbesserung der geistlichen Disciplin, hauptsächlich durch Einführung oder strengere Durchführung der Regel des heil. Benedict in mehreren Klöstern, z. B. Laach, Mettlach, Tholey etc., anstrebte. Schon seit 1493 hatte J. seinen Großneffen, den Markgrafen Jakob von Baden (Jakob III. von Trier), [423] zu seinem Coadjutor ausersehen, den er am 16. Januar 1500 mit Genehmigung des Papstes, aber gegen den Widerspruch der Mehrheit des Domkapitels als solchen annahm. Die in Folge dieser Wahl entstandenen Zwistigkeiten, die auch zu einer Erneuerung der Unruhen wegen Boppard führten, konnten zu Anfang des Jahres 1503 als beigelegt gelten, wie J. selber unter dem 21. Januar des genannten Jahres an seine Burggrafen, Amtmänner und andere erzstiftische Beamte berichtete. Bald darauf, am 9. Februar, starb er zu Ehrenbreitstein und wurde in der Domkirche zu Trier bestattet. Aufrichtige Friedensliebe, Offenheit, Ehrlichkeit und Leutseligkeit waren die hauptsächlichsten Charaktereigenschaften Johanns II., mit denen sich eine tüchtige Bildung paarte.

Vgl. die Litteratur zu Erzb. Johann I.