ADB:Jacobi von Wallhausen, Johann

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Artikel „Wallhausen, Johann Jacobi von“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 747–749, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Jacobi_von_Wallhausen,_Johann&oldid=- (Version vom 10. Oktober 2024, 20:31 Uhr UTC)
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Wallhausen: Johann Jacobi v. W., ein Kriegsschriftsteller aus dem Anfange des 17. Jahrhunderts und der Begründer der ältesten Kriegsschule, hieß eigentlich Jacobi, wird aber nach seiner Heimath, einem in der Güldenen Aue belegenen Städtchen, „Wallhausen“ genannt. Sein Anfang und sein Ende sind unbekannt. Von seinen Lebensschicksalen weiß man wenig mehr, als was aus seinen Schriften geschlossen werden kann. Es ist dies zunächst der Umstand, daß [748] W. in den Niederlanden die Kriegskunst erlernt hat, daß er sodann „der löbl. Stadt Danzig bestellter Oberstwachtmeister und Hauptmann“ gewesen ist, daß er später in kurmainzischen Diensten gestanden und daß er inzwischen die Kriegsschule zu Siegen, die älteste der Welt, begründet hat. Veranlassung zu letzterer Thätigkeit war vermuthlich, daß er aus jenem ersten Dienstverhältnisse dem Grafen Johann dem Mittleren zu Nassau bekannt war, welcher die Einrichtung einer solchen Einrichtung plante. W. war damals ein namhafter Schriftsteller und kurz vorher in die Dienste der Stadt Danzig getreten. Die Einrichtung der Kriegsschule richtete ihre Spitze gegen den Katholicismus. Die Anstalt sollte der evangelischen Sache dienen. Durch einen am 20. Mai 1616 zu Siegen unterzeichneten Revers verpflichtete W. sich in diesem Sinne dem Grafen und am 13. Februar 1617 trafen beide ein das gegenseitige Verhältniß regelndes Abkommen. Die Schule, welche nach wenigen Jahren durch die Stürme des dreißigjährigen Krieges wieder zu Grunde ging, war zu Anfang des Jahres eröffnet, W. kann aber an derselben eine nennenswerthe Thätigkeit nicht entwickelt haben, denn schon am 30. März hatte er dort einen Vertreter und am 20. Juli des nämlichen Jahres berichtet er dem Grafen, daß Nahrungssorgen ihn veranlaßt hätten, in die Dienste des Kurfürsten von Mainz, also in das feindliche Heerlager, überzugehen. Am nächsten 16. September hat er zu Aschaffenburg die Vorrede zu seiner Archileykunst geschrieben. Ob noch andere Gründe für Wallhausen’s Entlassung vorgelegen haben, muß unentschieden gelassen werden. Graf Johann, welcher darauf die Schule, welche eigentlich jener halten sollte, auf eigene Rechnung übernehmen mußte, deutet es in seinen öffentlichen Bekanntmachungen an. Er war aber Partei und gibt zu, daß W. nicht ungeeignet gewesen sei.

Als Schriftsteller hatte letzterer großartige Pläne. Er wollte ein breit angelegtes Compendium der Kriegswissenschaften herausgeben, welches in sechs Theilen die Kriegskunst zu Fuß, die zu Pferd, die der Ordnungen (höhere Taktik), die der Arkeley, die der Fortification und die zur See behandeln sollte; es sind aber nur drei erschienen. Zuerst die „Kriegskunst zu Fuß, zu hochnöthigstem Nutzen vnd Besten nicht allein allen ankommenden Soldaten, sondern auch in Abrichtung eines gemeinen Landvolcks vnd Ausschuß in Fürstentümern vnd Stätten“ (Oppenheim 1615), dann die „Kriegskunst zu Pferdt. Darinnen gelehrt werden die initia vnd fundamenta der Cavallerie, aller vier Theylen: als Lantzierers, Kührissieriers, Carbiners und Dragoons, was von einem jeden Theyl erfordert wird, was sie prästiren können sampt deren exercitien. Newe schöne Inventionen etlicher Batailien mit der Cavallerey ins Werk zu stellen. Mit dargestellten Beweistumpen, was an den edlen Kriegskunsten gelegen vnd deren Fürtrefflichkeiten vber alle Kunst vnd Wissenschaften“ (Frankfurt a. M. 1616); schließlich „Archiley-Kriegskunst, Darinnen gelehrt und fürgetragen werden, die initia vnd fundamenta dieser Edlen Kriegskunst. Vor diesem niemals so compendiosè, methodicè, dilucidè und rectò an Tag gegeben“ (Hanaw 1617); das 2. Buch, welches die Feuerwerkerei enthalten sollte, ist nicht erschienen. W. gab vielmehr die Vollendung des Compendiums, dessen Herstellung er geplant hatte, ganz auf und unternahm die Bearbeitung eines kurz gefaßten systematischen Handbuches, welches ebenfalls im J. 1617 zu Hanau herauskam. Es führt den Titel „Corpus militare, darinnen das heutige Kriegswesen in einer Perfecten und absoluten jdea begriffen und dargestellt wird. Alles in gewisse praefecta polemica ordentlich verfasset mit beigegebenem jedern Theyl seinen Kriegs-maximis, observationibus, regulis, axiomatis vnd sehr künstlichen Kriegs-Tabuln“, es handelt in sieben Theilen vom Wesen des Krieges und Aufrüstung einer Armada, vom Fußvolke, von der Cauallerey, von Schlacht- und Marschordnungen, von der Artillerey, [749] von Bawsachen sowie von Vertheidigung und Angriff einer Vestung, von der Kriegskunst zu Schiff, wozu als 8) eine Zusammenfassung des Kriegswissens in Taffeln tritt. Diese Tafeln, 28 an der Zahl, bilden fast die Hälfte des Inhalts. Im ganzen bietet das Buch auf engem Raume alles dasjenige, was weiter ausgeführt das Compendium bringen sollte.

Schon vorher (Frankfurt 1616) hatte W. eine „Romanische Kriegskunst“ geschrieben. Die Arbeit theilte das Schicksal des Compendiums. Sie sollte eine durch viele Kupferstiche erläuterte Darstellung von „Tyronibus und anfangenden Jugenden in den Castris und Kriegsschulen“ bringen, ist aber nicht über die Ausbildung des einzelnen Mannes hinaus gediehen, dagegen ist eine Verdeutschung des „trefflichen Kriegskunst Lehrer Flavius Vegetius“ beigegeben. Mit dem Alterthume beschäftigt sich ferner die von W. 1621 zu Frankfurt erschienene „Camera militaris oder Kriegskunst-Schatzkammer, darinnen allerley Kriegs-Stratagemata zu Wasser und Landt von Anfang der Welt biß auf Caesarem Augustum, heutige Stunde zu gebrauchen, gezeiget werden“, eine Sammlung von Berichten über mancherlei Kriegslisten, nach Frontin, Polyaen, Onesander u. A. erzählt.

In demselben Jahre und am nämlichen Orte kam heraus: „Defensio patriae oder Landtrettung. Darinnen gezeigt wird, 1) Wie alle vnd jede in der werthen Christenheit Potentaten, Regenten, Stätte und Communen jhre vnd der jhrigen Vnterthanen Rettung und Schützung anstellen sollen. 2) Der Modus belligerandi, viel hundert Jahre bißher gefählet“, die Anleitung zu einer Landesvertheidigung durch allgemeines Aufgebot aller diensttüchtigen Unterthanen. Schließlich können wir noch einen „Militaris politicus“ (Frankfurt 1617) nennen. Zwei andere Bücher, welche Lünig in seinem Corpus juris militaris nennt, „Feuerwerk, darinnen unterschiedene Kunststücke und Secreta gelehret werden“ (Erfurt 1614) und ein „ABC der Soldaten z. F.“ (Frankfurt 1615) hat Max Jähns nicht kennen gelernt.

M. Jähns, Geschichte der Kriegswissenschaften, 2. Abtheilung. München und Leipzig 1890. – B. Poten, Geschichte des Militär-Erziehungs- und Bildungswesens in den Landen deutscher Zunge II. Berlin 1891.