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Artikel „Huther, Johannes Eduard“ von Wilhelm Sillem in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 50 (1905), S. 522–523, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Huther,_Johannes_Eduard&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 15:35 Uhr UTC)
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Huther: Johannes Eduard H., evangelisch-lutherischer Theologe, geboren in Hamburg 1807 am 10. November, und in Wittenförden bei Schwerin in Mecklenburg als Pastor am 17. März 1880 gestorben, war der Sohn eines außergerichtlichen Procurators in Hamburg. Nachdem er die Bildungsstätten seiner Vaterstadt besucht hatte, studirte er von Ostern 1828 bis Ostern 1831 in Bonn, Göttingen und Berlin, namentlich unter Lücke, Ewald, Schleiermacher und Neander Theologie. In Hamburg machte er um Michaelis 1831 sein theologisches Examen und fand als cand. minist., gleich den meisten theologischen Studiengenossen seiner Zeit, Beschäftigung im Unterricht an den Privatschulen und im Predigen in Vertretung der Pastoren. Die große Anzahl der Candidaten hatte damals kaum eine oder wenigstens eine nur sehr geringe Aussicht auf Anstellung im hamburgischen Kirchendienste, und H. um so weniger, als er mit Entschiedenheit sich zu dem neuerwachten evangelischen Glaubensleben bekannte, während die für die Anstellung von Predigern maßgebenden Kreise von dem Rationalismus beherrscht wurden. H. folgte unter diesen Umständen zu Michaelis 1842 einem Rufe an das Gymnasium Fridericianum in Schwerin, das damals von Quarta aufsteigend fünf Classen enthielt. H. hatte den Unerricht im hebräischen, französischen und deutschen zu erteilen. Hier verweilte H. bis zu seinem Antritt des Pfarramtes in Wittenförden am 1. Juli 1855. Es war die Zeit, da das Kirchenregiment unter Leitung des Oberkirchenraths Kliefoth möglichst entschieden lutherische Geistliche anzustellen suchte. Wiewohl H. nun mit ihm und namentlich mit seinem speciellen Landsmann, Professor [523] O. Krabbe (s. A. D. B. XVII, 2) in Rostock persönlich befreundet, auf lutherischem Standpunkt sich fand, so hat sich doch H., seiner ganzen Natur nach, kaum in kirchliche Streitfragen und Kämpfe gemischt. Dagegen hat er fortgefahren, sich wie in Hamburg so auch in Mecklenburg litterarisch thätig zu erweisen, besonders als neutestamentlicher Exeget. Wegen seiner Bedeutung auf diesem Felde – u. a. hat er in dem Meyer’schen Commentar die Pastoral- und die katholischen Briefe 1850–54, und bereits 1841 selbständig den Colosserbrief bearbeitet – wurde er um 1856 zum Mitgliede der Prüfungscommission pro ministerio und am 3. August 1861 von der theologischen Facultät zum Doctor der Theologie ernannt. Am dritten Adventsonntage 1879 hielt H. seine letzte Predigt. Darauf erkrankte er, und als ihm auf seinen Wunsch die Emeritirung bewilligt worden war, starb er am 17. März 1880.

Das (vollständige?) Verzeichniß seiner Schriften siehe nach Huther’s Selbstbericht nebst den Personalien im Hamb. Schriftstellerlexikon. Bd. 3, S. 443. – Ueber Huther’s Wirksamkeit in Mecklenburg lagen dem Verf. gütige Mittheilungen des Herrn Kirchenrath W. Großmann, Huther’s zweitem Nachfolger in Wittenförden vor.