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Artikel „Huber, Franz Xaver“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 13 (1881), S. 229–231, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Huber,_Franz_Xaver&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 17:14 Uhr UTC)
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Huber: Franz Xaver H., Forstmann, geb. am 13. April 1769 zu Hamer bei Siegsdorf, unweit Traunstein, † am 16. October 1842 zu Reichenhall. Seine äußeren Lebensumstände sind nach aktenmäßigen Erhebungen folgende: 1799–1800 (also in dem schon sehr vorgeschrittenen Alter von 30 Jahren) besuchte er die kurfürstliche Cameralforstschule zu München, wurde 1801 baierischer Trigonometer und erhielt seine erste Anstellung im Forstdienste am 15. März 1802 als Salinenwaldmeister (und Kufwerksverwalter) zu Traunstein. Am 1. Juli 1803 wurde er in gleicher Eigenschaft nach Reichenhall versetzt und durch Rescript vom 23. März 1804 zum Forsttaxator für die Traunsteiner und Reichenhaller Salinenwaldungen mit dem Wohnsitz in Ruhgolding ernannt. Die betreffenden Taxationsgeschäfte blieben ihm auch, als am 28. April 1808 seine Beförderung zum Salinen-Forstinspector mit dem Sitz in Traunstein erfolgte, übertragen. 1813 wurde sein Wohnsitz nach Reichenhall verlegt, woselbst er – mit einer kurzen Unterbrechung – bis an sein Lebensende wirkte. Ein den Ort Reichenhall in Asche legender Brand (1835) nöthigte ihn nämlich, sein Büreau auf einige Zeit (bis 1837) nach St. Zeno zu verlegen. Sein Wirkungskreis hatte sich namentlich seit 1818 durch Vereinigung [230] der Forstinspectionsbezirke Rosenheim und Reichenhall sehr bedeutend vergrößert. Huber’s Thätigkeit gehört vorzugsweise dem forstmathematischen Gebiete an. Nachdem er die ihm 1804 zugetheilten Taxationsgeschäfte nach der vom Oberforstassessor Neebauer hierfür aufgestellten Instruction in Angriff genommen hatte, fühlte er bald – wie er selbst schreibt – daß die Ausführung dieses Geschäftes nach dieser Instruktion im Großen äußerst schwierig und daß vorzüglich die Forstbuchhaltung wegen zu großer Subtilität für das Fassungsvermögen des Personales im Allgemeinen zu schwer sei. Auf Grund einer an ihn ergangenen Aufforderung sah er sich daher veranlaßt, der Generalsalinen-Administration am 8. Mai 1810 eine Zusammenstellung seiner Ansichten und Vorschläge auf forsttaxatorischem Gebiete zu überreichen, welche seit 1812 nicht nur für die speciell seiner Leitung unterstellten Waldungen in Kraft traten, sondern auch bezüglich anderer Forstinspectionen als Taxationsvorschriften zur Norm erhoben wurden und sich längere Zeit als solche erhielten. Sein Forsttaxationsverfahren war im Wesentlichen eine Zuwachsmethode und zwar auf den Durchschnittszuwachs basirt. Er vertheilte die einzelnen Bestände einer Betriebsclasse je nach ihren concreten Bestandesaltern auf Altersclassenperioden (30jährige im Hochwald), untersuchte eine Reihe von Beständen mittlerer Bonität in jeder Altersclasse auf ihren jetzigen Vorrath und Durchschnittszuwachs, berechnete hieraus für jede einzelne Altersclasse den mittleren Durchschnittszuwachs und fand so durch geeignete Summirung (der Durchschnittszuwachsgrößen aller einzelnen Bestände) den Hiebssatz. Näheres über diese Methode s. in der „Forstabschätzung“ von Hundeshagen, II. S. 230, und in Behlen’s „Zeitschrift für Bayern“, Jahrg. 1824, 25 u. 26 (Bernhardt, Gesch. des Waldeigenthums etc., 2. Bd., S. 357 u. 358). – Im Bereich der Holzmeßkunst erwarb er sich 1825 durch Hinweis auf die Baumkubirung nach der einfachen Formel γ.h. (in welcher γ die faktische Mittenquerf1äche und h die Länge eines Baumschaftes, bez. Schafttheiles bedeutet), sowie durch Erfindung einer Methode zur Aufstellung von Holzertragstafeln Verdienste. Die letztere, unter dem Namen: altbayerische bekannt, bezweckte – bei Unterstellung eines constanten Verhältnisses zwischen den unteren Stammdurchmessern und den Kronenräumen der Einzelnstämme – aus einem älteren normalen Bestand seinen Gehalt an Stämmezahl und Holzmasse in allen früheren Altersstufen herzuleiten, mithin die Zuwachsuntersuchung für jede Holzart und Bonität auf eine einzige zu beschränken. Das Verfahren hat zwar – wegen der Unsicherheit seiner Voraussetzung – nur eine kurze Zeit locale Bedeutung erlangen können (seit 1819 in Baiern); immerhin ist aber dessen Grundlage eine höchst originelle und von dem mathematischen Scharfsinn ihres Autors Zeugniß gebende (s. Karl Heyer’s Waldertragsregelung, 2. Aufl. 1862, S. 154). Seine Schriften sind: „Hülfstafeln für Bedienstete des Forst- und Baufaches etc. zur leichten und schnellen Bestimmung und Berechnung des Massengehaltes roher Holzstämme“ etc. (1828; verbessert, ergänzt und mit Zugaben versehen 1839) und „Beschreibung des Huber-Reichenbach’schen Winkel-Meß-Instruments, nebst Anweisung zur Manipulation desselben bei dem Horizontal- und Vertikal-Winkelmessen“ (1834). Diese Beschreibung ist auch in Behlen’s Zeitschr. für Forst- und Jagdwesen, V. 4. S. 65-94, abgedruckt. Außerdem lieferte er viele Abhandlungen forstmathematischen Inhalts in die genannte Zeitschrift, in die Allgemeine Forst- und Jagdzeitung, die Allgemeine österreichische Zeitschrift etc. Seine Tafeln sind nach der früher erwähnten und nach ihm benannten Formel berechnet, welche noch heutzutage als die einfachste und sicherste Schaftkubirungsmethode gilt. Hubers verdienstliche Bestrebungen fanden schon zu seinen Lebzeiten durch Aufnahme desselben in verschiedene gelehrte Gesellschaften (z. B. 1828 in die Societät für Forst- und Jagdkunde zu [231] Dreißigacker etc.) und Verleihung von Ehrenzeichen (goldene Civilverdienstmedaille) äußere Anerkennung.

v. Wedekind, N. J. d. F., 21. Heft, Anlage F zu S. 81. v. Löffelholz-Colberg, Forstliche Chrestomathie, 4. Bd. 1868, S. 50, Nr. 2303 a; S. 59, Nr. 2347 und S. 81, Nr. 2468. Privatmittheilung.